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Neues Festpreisprodukt der Stadtwerke Heidelberg
Die Stadtwerke Heidelberg bringen einen neuen Gastarif auf den Markt: "heidelberg Gas fix". Wer einen Jahresverbrauch von über 4.836 Kilowattstunden hat, kann langfristig von diesem Festpreisprodukt profitieren. Denn die Laufzeit beträgt 18 Monate, und die Kilowattstunde kostet netto 4,48 Cent. Gleichzeitig steigen am 01.07.2010 die Preise in den Tarifen "heidelberg Gas basis" und "heidelberg Gas vario": Die Kilowattstunde wird netto um 0,6 Cent teurer.
Der neue Tarif "heidelberg Gas fix" ist nicht nur attraktiv, weil er die Preise stabil hält. Er ist auch günstiger als die beiden anderen Tarife: Der Kunde spart im Vergleich zu "heidelberg Gas vario" 0,55 Cent pro Kilowattstunde – und beim Tarif "heidelberg Gas basis" sind es sogar 0,75 Cent. Wie passt das zusammen? Einerseits steigende Preise in den alten Tarifen, andererseits ein günstiges Festpreisprodukt? Den scheinbaren Widerspruch löst Michael Teigeler auf, Geschäftsführer der Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH: "Die aktuelle Marktsituation für Gaslieferungen versetzen uns in die Lage, weitere günstige Bezugskonditionen für unsere Kunden zu realisieren." Das bedeutet: Im Moment sind die Gaspreise wieder rückläufig, was sich aber schnell wieder ändern kann – und dieses positive Marktumfeld macht einen günstigen Tarif wie "heidelberg Gas fix" möglich. "Wir schießen sozusagen ein Foto der gegenwärtigen Marktsituation – und können unser Gas zu festen Preisen beziehen", erklärt Teigeler. Diese Preisstabilität geben die Stadtwerke an ihre Kunden weiter, die 18 Monate keine Preiserhöhung zu erwarten haben.
Warum steigen aber die Preise in den anderen Tarifen? "Das hängt mit der Ölpreisbindung der Gaspreise zusammen", sagt Teigeler. In den Tarifen "heidelberg Gas basis" und "heidelberg Gas vario" spielt neben Faktoren wie Netzentgelte oder Steuern auch der Preis für Heizöl extra leicht (HEL) eine Rolle. Um die Gaspreise zu berechnen, wird der Preis für HEL über ein halbes Jahr gemittelt; Dieser Mittelwert fließt mit einer zeitlichen Verzögerung von drei Monaten in die neue Preisberechnung ein (siehe Abb.: 6/3/3-Formel). Während bei den variablen Tarifen also die Preissteigerungen aus dem Winter wirksam werden, greift der neue Festpreistarif auf aktuelle Marktdaten zu - und der scheinbare Widerspruch löst sich auf. Übrigens: Die Stadtwerke Heidelberg geben auch niedrigere Bezugspreise an ihre Kunden weiter. Sie haben 2009 und Anfang 2010 die Endkundenpreise mehrfach gesenkt, und zwar für die Tarife "heidelberg Gas basis" und "heidelberg Gas vario". Vor diesen Preissenkungen waren die Gaspreise höher, als es nach der aktuellen Preisanpassung der Fall ist.
Welcher Tarif ist aber jetzt der richtige? "Es kommt auf die Erwartungen an, die ein Kunde hat", erklärt Teigeler. Die Tarife "heidelberg Gas basis" und "heidelberg Gas vario" reagieren über die Ölpreisbindung auf jede Bewegung am Ölmarkt: Wer auf sinkende Preise setzt, schließt einen dieser Tarife ab, um mögliche Preissenkungen mitzunehmen. Teigeler stellt aber fest: "Im Moment haben wir durch die Wirtschaftskrise niedrige Energiepreise." Diese günstigen Preise sichert sich ein Gaskunde beim Tarif "heidelberg Gas fix" – sie sind die Grundlage für das Festpreisprodukt. "Wenn sich die Wirtschaft erholt, werden die Energiepreise anziehen", so Teigeler. Dann ist der Gaskunde mit "heidelberg Gas fix" auf der sicheren Seite, weil sein Gaspreis 18 Monate nicht steigen darf. (il)
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH):
Gaspreise der Stadtwerke Heidelberg nicht in der Kritik
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Bestimmte Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen für Erdgas sind unwirksam. Das bedeutet: Gasversorger dürfen Änderungen des Gasarbeitspreises in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht alleine an die Entwicklung des Preises für "Heizöl extra leicht" (HEL) binden. Verliert damit die Ölpreisbindung auf dem Gasmarkt ihre Bedeutung?
Nein, denn das Urteil vom 24. März 2010 muss man genau lesen: Die Richter am BGH haben nur Regelungen für unwirksam erklärt, die ausschließlich auf einer bestimmten Form der Preisanpassungsklausel aufbauen: mathematischen Formeln, in denen alleine der HEL-Preis den Ausschlag gibt, ob der Gaspreis steigt oder sinkt. Das Problem: Netznutzungsentgelte oder Vertriebskosten konnten rückläufig sein, ohne dass sich diese Entwicklung bemerkbar gemacht hätte – entscheidend war nur der HEL-Preis. In dieser Konstruktion sieht der BGH "die Möglichkeit einer unzulässigen Gewinnsteigerung". In einer Mitteilung des Gerichts heißt es, dass solche Preisanpassungsklauseln "die Kunden unangemessen benachteiligen und deshalb nicht Grundlage einer Preisanpassung sein können." Trotzdem stellt das Gericht fest: "Dass sich der Gaspreis vielfach parallel zum Preis für leichtes Heizöl entwickelt, beruht nicht auf Markteinflüssen, sondern darauf, dass die Ölpreisbindung der Gaspreise einer gefestigten Praxis entspricht". Denn "mangels eines wirksamen Wettbewerbs" gebe es für Gas immer noch keinen Marktpreis.
Das BGH-Urteil hat aber keine Auswirkungen auf die Produkte "heidelberg Gas basis" und "heidelberg Gas vario" der Stadtwerke Heidelberg. Der Grund: Die Stadtwerke verwenden in diesen Verträgen keine solchen Preisanpassungsklauseln, wie sie das Gericht für unwirksam erklärt hat. Die Preisanpassung am 1. Juli 2010 beruht vielmehr auf § 5 Abs. 2 der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV). Dieser Paragraph und die dazu ergangene Rechtsprechung räumen einem Gasversorger das Recht ein, seine Preise anzupassen, wenn sich die Kostenstruktur ändert. Dieses Recht besteht weiter – trotz des BGH-Urteils. Damit steht die Anpassung des Gaspreises für "heidelberg Gas basis" und "heidelberg Gas vario" auf einer viel breiteren Basis als bei den Unternehmen, deren Preisanpassungsklauseln vor dem BGH gescheitert sind. (il)