Umwelt
Weniger Lärm durch Verkehr
Lärmaktionsplan-Entwurf im Technischen Bürgeramt bis 9. Juli einzusehen
Die Stadt Heidelberg hat einen umfangreichen Plan erarbeitet, um Verkehrslärm zu reduzieren. Den Entwurf für den sogenannten Lärmaktionsplan können Bürger/-innen bis einschließlich 9. Juli, im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg, Kornmarkt 1, einsehen.
Die Unterlagen zum Lärmaktionsplan stehen während der Auslegungsfrist auch im Internet unter www.heidelberg.de/umwelt zum Download bereit. Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie per E-Mail an laermaktionsplanung@heidelberg.de vorgebracht werden.
Zehn Aktionsbereiche
Der Gemeinderat hat im Mai dem Entwurf eines Lärmaktionsplans zugestimmt. Heidelberg muss als Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern einen Lärmaktionsplan gegen Verkehrslärm nach Vorgaben einer EU-Richtlinie erstellen. Anhand einer Lärmkartierung ermittelte die Stadt zehn „Aktionsbereiche 1. Priorität“. Es handelt sich dabei um Abschnitte von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 16.400 Fahrzeugen pro Tag in Wohngebieten, bei denen der 24-Stunden-Lärmindex von 70 Dezibel oder der Nachtlärmindex von 60 Dezibel überschritten werden. Solche Bereiche finden sich vor allem an den Bundesstraßen 3 und 37.
Auf Grundlage der Lärmkartierung und vieler Anregungen der Bürger/-innen erarbeitete eine städtische Arbeitsgruppe unter Federführung des Amts für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt eine Liste von Maßnahmen. Diese wurden von einem Gutachter untersucht.
Folgende Lärmminderungsmaßnahmen werden vorgeschlagen:
- Geschwindigkeitsbeschränkungen nachts von 22 bis 6 Uhr (Rohrbacher Straße auf Höhe der Weststadt),
- Austausch des Fahrbahnbelags durch besonders lärmmindernden Belag (Mittermaierstraße, Vangerowstraße),
- verstärkte Geschwindigkeitskontrollen (insbesondere nachts: Dossenheimer Landstraße, Schlierbacher Landstraße, Karlsruher Straße),
- bauliche Verbesserungen zur Stärkung des Radverkehrs (Schlierbacher Landstraße, Rohrbacher Straße auf Höhe der Weststadt),
- Förderung des Sonderprojekts Neckarufertunnel (B 37 Altstadt),
- Förderung des Einbaus von Schallschutzfenstern (Voraussetzung: Bundes- oder Landeszuschüsse).
Nach der Offenlage des Lärmaktionsplan-Entwurfs werden Einwendungen und Anregungen geprüft und gegebenenfalls in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Anschließend erfolgt die endgültige Verabschiedung durch den Gemeinderat. Um die Umsetzung der Maßnahmen und die Erfolgskontrolle geht es dann im nächsten Schritt.