Planen und Bauen

Umbau statt Umzug

Lebenslaufwohnungen: Städtisches Förderprogramm jetzt auch interessant für Eigentümergemeinschaften

Seit drei Jahren fördert die Stadt Heidelberg die Schaffung von barrierefrei zugänglichen Wohnungen, damit selbstständiges Wohnen ein Leben lang möglich ist, auch bei körperlichen Einschränkungen. Sowohl Miet- als auch Eigentumswohnungen können gefördert werden, der Neubau ebenso wie der Umbau vorhandener Wohnungen.

Stufenloser Zugang zu einem Mehrfamilienhaus nach Sanierung im Sandwingert (Foto: IBV)
Stufenloser Zugang zu einem Mehrfamilienhaus nach Sanierung im Sandwingert (Foto: IBV)

Drei Jahre Praxis haben gezeigt, dass durch das Förderprogramm das Interesse von Bauwilligen und Nutzern am Thema barrierefreies Bauen gestiegen ist. Aufgrund der Erfahrungen hat die Stadt Heidelberg das Programm jüngst überarbeitet; die Neufassung der Förderrichtlinien hat der Gemeinderat im April 2009 beschlossen.

Eine Neubauwohnung mit zwei Zimmern plus Küche und Bad kann jetzt mit einem Zuschuss von 15.000 Euro gefördert werden. Für jedes weitere barrierefrei nutzbare Zimmer erhöht sich der Zuschuss um 3.000 Euro bis zu maximal 24.000 Euro. Gleiches gilt für den Umbau bestehender Wohnungen.

Individuelle Wohnungsanpassungsmaßnahmen werden mit bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten gefördert, wenn der Mieter oder Eigentümer älter als 60 Jahre ist oder die Notwendigkeit wegen Krankheit oder Behinderung gegeben ist. Die Förderhöchstgrenze beträgt 24.000 Euro.

Viele Wohngebäude im Stadtgebiet sind mit einem Fahrstuhl ausgerüstet. Insbesondere bei Gebäuden aus den siebziger Jahren ist der Fahrstuhl häufig erst nach der Überwindung von bis zu acht Stufen zu erreichen. In vielen dieser Gebäude befinden sich Eigentumswohnungen. Ihre Bewohner sind älter geworden; die Stufen können ein zunehmendes Hindernis bilden, insbesondere wenn die Bewohner/innen auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind.

Neu in das Programm aufgenommen wurde deshalb, dass die Herstellung eines barrierefreien Zugangs zu den Wohnungen (Außenbereich, Fahrstuhl) gefördert werden kann. Hier können Wohnungsgesellschaften ebenso wie Eigentümergemeinschaften Fördermittel beantragen. Übernommen werden bei einem mindestens viergeschossigen Wohngebäude 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal 50.000 Euro.

Die Fördergrundsätze, Antragsunterlagen und ein Merkblatt zur Barrierefreiheit sind unter www.heidelberg.de/foerderprogramm zu finden.

Auskunft und Antragsunterlagen gibt es beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Wohnberatung – Fachstelle für barrierefreies Planen, Bauen, Wohnen –, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Telefon 06221 58-25300. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.