Stadt & Leute
Unregelmäßigkeiten beim Stadtjugendring
Pressemitteilung der Stadt Heidelberg vom 15. Februar 2008
„Mit großer Betroffenheit reagiert die Stadt Heidelberg auf die aktuell bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten beim Stadtjugendring. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelt aufgrund einer Selbstanzeige des bisherigen Ersten Vorsitzenden des Stadtjugendrings, Uwe Morgenstern. Die Stadt Heidelberg setzt sich mit Nachdruck für eine umfassende Aufklärung der Vorgänge ein. So ist das städtische Rechnungsprüfungsamt, auch auf Bitten der Staatsanwaltschaft, derzeit damit befasst, die finanziellen Unregelmäßigkeiten zu überprüfen und den Sachverhalt zu ermitteln. Mit dem Stadtjugendring steht die Stadt in engem Kontakt, um den laufenden Betrieb sicherzustellen.
Die aktuellen Unregelmäßigkeiten dürfen keinen Zweifel aufkommen lassen an der hervorragenden Arbeit des Stadtjugendrings, betont die Stadt. In den vergangenen Jahren hat es keinerlei Hinweise gegeben, dass die von der Stadt beauftragten Leistungen vom Stadtjugendring nicht oder nicht vollständig erbracht worden sind.
Der bisherige Erste Vorsitzende des Stadtjugendrings hat inzwischen beim Oberbürgermeister einen Antrag auf Entbindung von seinem Gemeinderatsmandat aus gesundheitlichen Gründen eingereicht.“
Presseerklärung des Stadtjugendrings Heidelberg e. V.
„Der Vorstand des Stadtjugendrings Heidelberg e. V. ist kürzlich auf Unregelmäßigkeiten in seinen Kontobewegungen aufmerksam geworden. Es besteht der dringende Verdacht der Veruntreuung von Vereinsgeldern durch den bisherigen Ersten Vorsitzenden des Stadtjugendrings e. V. Daraufhin wurden unverzüglich personelle Konsequenzen gezogen. Der Erste Vorsitzende des Vereins hat sein Amt niedergelegt und hat Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg erstattet. Ferner wurde einem Mitarbeiter des Stadtjugendrings e. V. fristlos gekündigt. Der Stadtjugendring Heidelberg e. V. wird die weitere Aufklärung des Sachverhalts zügig vorantreiben. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Heidelberg wurde im Einvernehmen aller Betroffenen und mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft mit der Überprüfung der Vorgänge und Feststellung des verursachten Schadens betraut. Der geschäftsführende Vorstand hat ein Anwaltsbüro damit beauftragt, Schadensersatzansprüche zu verfolgen, Strafanzeige zu erstatten und alle sonstigen notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten.“
Heidelberg, den 14.02.2008
Stadtjugendring Heidelberg e. V.
Für den Vorstand
Christine Siegfried
Reiner Herbold