Verkehr

Einheitlicher Handwerkerparkausweis

Kommunen in der Metropolregion unterzeichneten Vereinbarung

Verwaltungsvereinfachung ist in der Metropolregion Rhein-Neckar nicht nur ein Schlagwort, sondern ein Leitprojekt von Wirtschaft und Kommunen. Jetzt ist die Region diesem Ziel einen Schritt näher, denn mit der Unterzeichnung der Vereinbarung für den einheitlichen Handwerkerparkausweis beweist die Region, dass die Zusammenarbeit greifbare Ergebnisse bringt.

Der Vorteil des Handwerkerparkausweises liegt darin, dass Betriebe in der Metropolregion Rhein-Neckar ab sofort nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen müssen, sondern einen gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen können.

Ab dem 1. Januar ist er in allen 290 Kommunen der Metropolregion gültig. Er gilt für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben während des Arbeitseinsatzes in genau definierten Sonderzonen. „Teilnehmende Handwerksbetriebe müssen keine lokal und zeitlich begrenzten Einzelgenehmigungen mehr beantragen und der Verwaltungsaufwand reduziert sich für sie signifikant“, unterstreicht Dr. Christine Brockmann von der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH die Vorteile des einheitlichen Handwerkerparkausweises. Der Ausweis wird für ein Jahr von der Straßenverkehrsbehörde am Unternehmenssitz ausgestellt und kostet 150 Euro. (mrn)