Stadt & Leute
Bedenken bestätigt
Gemeinsame Erklärung der Stadt Heidelberg und der Brüder Weidenhammer
Die Stadt Heidelberg und die Brüder Weidenhammer haben die nachstehende gemeinsame Erklärung zum "Alten Hallenbad" abgegeben.
„Nach vorangegangener regionaler Ausschreibung hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 25.07.2007 beschlossen, dass der Bieter GdbR Weidenhammer aufgrund seines Konzeptes den Zuschlag erhält und das Alte Hallenbad an diesen verkauft wird.
Maßgebend für die Entscheidung des Gemeinderates war eine Festlegung auf die künftige Nutzung. Erst nach diesem Gemeinderatsbeschluss wurde ein Urteil des OLG Düsseldorf bekannt, wonach der beschlossene Verkauf des Alten Hallenbades als Baukonzession zu betrachten ist und eine solche Baukonzession zuvor europaweit auszuschreiben ist. Es bestehen erhebliche Bedenken, dass ein Kaufvertrag ohne vorherige europaweite Ausschreibung nichtig sein könnte.
Die Stadt Heidelberg ist dieser Frage – im Einvernehmen mit den Brüdern Weidenhammer – nachgegangen und hat dazu Rechtsgutachten eingeholt, die die vorgenannten Bedenken bestätigen. Die Parteien haben sich daher darauf verständigt, vom Abschluss eines Kaufvertrages abzusehen, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
Sowohl die Stadt Heidelberg als auch die Brüder Weidenhammer bedauern diese Situation.
Nach Abschluss der juristischen Prüfungen wird Oberbürgermeister Dr. Würzner dem Gemeinderat nun die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung vorschlagen, welche bis Mitte 2008 durchgeführt werden kann. Der Mietvertrag für das Unterwegstheater wird bis zum Abschluss des Verfahrens verlängert.“