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Wahl ist gültig

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die beiden Wahlen zum Oberbürgermeister in Heidelberg am 22. Oktober und 12. November 2006 entsprechend des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung geprüft. Dabei wurden keine Verstöße gegen Wahlvorschriften festgestellt, die das Ergebnis der Wahl hätten beeinflussen können. Der von einem Bürger am 20. November erhobene Einspruch gegen die OB-Wahl wurde am 5. Dezember zurückgenommen. „Die Wahl ist somit gültig“, teilte das Regierungspräsidium Karlsruhe jetzt in einem Schreiben an die Stadt Heidelberg mit.