Verkehr

Warnblinken heißt Überholverbot

Das richtige Verhalten an Bushaltestellen ist vielen Autofahrern unbekannt

Jeder kennt die Szene: Ein Linien- oder Schulbus nähert sich der Haltestelle, und im letzten Moment kommt noch jemand über die Straße gerannt, um den Bus nicht zu verpassen. Oder aussteigende Fahrgäste treten plötzlich hinter dem Bus auf die Fahrbahn.

Um solche Gefahrensituationen zu entschärfen, gelten seit 1995 strenge Regeln für das Verhalten an Bushaltestellen. Nach einer Überprüfung aller Haltestellen hatte die örtliche Verkehrsbehörde zu entscheiden, welche Haltestellen als so gefährlich einzustufen sind, dass dort die Warnblinkregelung gelten soll. Die Busfahrer wurden entsprechend informiert, die Haltestellen mit einem kleinen Zusatzschild (Blinklichtsymbol) ausgestattet.

Eingeschaltetes Warnblinklicht bei einem Linien- oder Schulbus vor und an Haltestellen hat folgende Bedeutung:

  • Nähert sich ein Bus mit Warnblinklicht einer Haltestelle, darf er nicht mehr überholt werden.
  • Wenn ein Bus mit Warnblinklicht an einer Haltestelle steht, dürfen andere Fahrzeuge nur noch mit Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 Stundenkilometer) und nur in einem solchen Abstand vorbeifahren, dass eine Gefährdung der Fahrgäste ausgeschlossen ist. Wenn nötig, muss man anhalten und warten. Bei mehrspurigen Straßen gilt die Regelung für alle Fahrspuren.
  • Schritttempo müssen auch Fahrzeuge einhalten, die auf der anderen Fahrspur im Gegenverkehr fahren. Wer auf der anderen Seite einen Schul- oder Linienbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht sieht, muss also ebenfalls runter vom Gas. Nur wenn die beiden Fahrtrichtungen durch Mittelstreifen oder Schutzplanken getrennt sind, gilt die Regelung nicht für die Gegenrichtung.

Verstöße dagegen können teuer werden. Wer trotz Überholverbot überholt, zahlt 40 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Noch teurer wird es, wenn Fußgänger gefährdet werden. Also: Wenn der Bus an der Haltestelle blinkt, Fuß vom Gas, Schrittgeschwindigkeit und, falls nötig, anhalten. Noch etwas anderes wird leider oft nicht beachtet. Beim Wegfahren von der Haltestelle genießen Busse Vorrang. Die Straßenverkehrsordnung enthält dazu eine klare Regelung: „Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.“ (rie)