Stimmen aus dem Gemeinderat

CDU

Martin Ehrbar

Erhalt des Kroddeweihers

Martin Ehrbar

Im Norden von Handschuhsheim am Wiesenweg befindet sich der „Kroddeweiher“. Dabei handelt es sich um den 40 Meter auf 30 Meter großen Weiher eines insgesamt 1,5 Hektar großen, seit 1993 als Naturdenkmal geschützten Feuchtbiotops. Er entstand um 1930 in einer ehemaligen Lehm- oder Tongrube einer Ziegelei und wird aus Oberflächenwasser über einen Altarm des Neckars gespeist. Als einziges stehendes Gewässer Heidelbergs außerhalb des Waldes stellt der Weiher eines der letzten Rückzugsgebiete für heimische Molche, Froschlurche und Insekten dar.

Zu verdanken ist der Erhalt dem Verein der Aquarien- und Terrarienfreunde, die seit Jahrzehnten mit staatlicher Finanzierung das Gebiet pflegen, Laub aus dem Weiher fischen, Holzarbeiten durchführen und bei umfangreichen Maßnahmen das Umweltamt tatkräftig unterstützen.

Doch nun droht der Weiher auszutrocknen. Zudem kam es durch den hohen Laubbefall zu einer Verschlammung des Wassers und mangelnder Sauerstoffzufuhr. Ohne umfangreiche Maßnahmen ist das Feuchtbiotop daher nicht mehr zu erhalten. Die Kostenübernahme für ein Absaugen des Schlammes und eine Erhöhung des Wasserstandes (Zufluss des Mühlbaches?) ist für den Verein jedoch illusorisch; dazu bedarf es öffentlicher Finanzierung. Das Regierungspräsidium erklärt sich dazu zwar grundsätzlich bereit, verlangt aber, dass der Weiher dann in öffentliches Eigentum übergeht. Das entsprechende Angebot der Stadt an den Verein sieht vor, dass der Kaufpreis, der aus einem Ankauf erzielt wird, zur Pflege des Gebietes eingesetzt wird. Darin spiegelt sich gewiss keine Dankbarkeit für den Verein für jahrelange fachmännische und umfangreiche Pflege des Gebietes wider. Auch die Frage, was nach einer Mittelerschöpfung mit dem Feuchtbiotop geschehen soll, wird damit nicht beantwortet; denn als Alternativlösung wird durchaus erwogen, den Weiher auszutrocknen. Damit würde Heidelberg seinem Titel „Bundeshauptstadt im Naturschutz“ keine Ehre erweisen. Wir stehen in der Pflicht, die besondere Flora und Fauna weiterhin zu schützen. Jeder, der einmal im Frühsommer die Insektenvielfalt beobachtet hat, kann das nur unterstreichen. Daher darf der Ankauf und die Pflege des Kroddeweihers nicht an weitere belastende Auflagen geknüpft werden.