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Ja zur Stadthallen-Erweiterung

Gemeinderat stimmte mit großer Mehrheit für die Beauftragung des ersten Preisträgers Karl & Probst

Der Gemeinderat hat am 11. März nach intensiver Diskussion mit großer Mehrheit – 27 Ja- und 14 Nein-Stimmen – die Entscheidung des Preisgerichts des Realisierungswettbewerbs „Erweiterung Stadthalle“ bestätigt und beschlossen, die weitere Planung auf der Grundlage der Entwürfe des ersten Preisträgers umzusetzen. Den ersten Preis hatte das renommierte Münchner Architekturbüro Karl & Probst errungen.

Siegerentwurf der Stadthallen-Erweiterung
Der Gemeinderat hat mit deutlicher Mehrheit beschlossen, die Planung der Erweiterung der Stadthalle auf der Grundlage des Siegerentwurfs voranzutreiben. (Entwurf: Architekturbüro Karl & Probst)

„Ich bin außerordentlich glücklich über diese Entscheidung“, sagte Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner nach der Abstimmung, „sie ebnet den Weg für die Erweiterung unserer Stadthalle zur Konferenznutzung. Ein Konferenzzentrum an diesem unverwechselbaren Standort ist ein sinnvoller Baustein für die gesamte Innenstadt-
entwicklung und ein entscheidender Impuls für die touris-
tische Zukunft unserer Stadt.“

Die Erweiterung erlaubt es, Kongresse mittlerer Größe mit bis zu 1.200 Gästen durchzu- führen sowie Kongresse und Kulturveranstaltungen parallel stattfinden zu lassen. „Unter funktionalen wie finanziellen Gesichtspunkten ist eine Erweiterung (...) die optimale Lösung – das vorhandene Bauvolumen und die bestehende Infrastruktur werden genutzt, es wird nur das ergänzt, was fehlt. Derzeitige Probleme, beispielsweise mit dem Besuchs- und Lieferverkehr der Stadthalle, können im Zuge des Erweiterungsbaus elegant gelöst werden“, so der OB. Heidelberg Marketing rechnet damit, die Anzahl der Tagungs- und Kongressbesucher in der Stadthalle durch die Erweiterung von 40.000 auf 100.000 erhöhen zu können.

Bürgerbegehren

Während der Gemeinderatssitzung deuteten Mitglieder des Gemeinderates an, dass ein Bürgerbegehren zur Stadthallen-Erweiterung angestrebt wird. Die Stadt Heidelberg weist auf folgende Bedingungen hin:

  • Ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Gemeinderates muss innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe eingereicht werden. Die Bekanntgabe der am 11. März gefassten Beschlüsse erfolgte durch die städtische Internetveröffentlichung und die entsprechenden Mitteilungen der Presse am 12. März, sodass die Frist für ein hiergegen gerichtetes Bürgerbegehren mit Ablauf des 23. April 2010 enden würde.
  • Ein Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden. Es muss die zur Entscheidung zu bringende Frage enthalten, außerdem eine Begründung und einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme (Paragraph 21, Absatz 3, Gemeindeordnung).
  • Ein Bürgerbegehren müssen mindestens 10.000 Heidelberger Bürger/-innen unterzeichnen.

Mehr zur Stadthallenerweiterung unter www.heidelberg.de.