Verkehr

Mobilitätsgarantie im VRN

VRN-Zeitkarteninhaber erhalten bei Verspätungen und Fahrtausfällen den Fahrpreis fürs Taxi erstattet

Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) führt ab dem 1. September 2009 eine Mobilitätsgarantie für Inhaber von VRN-Zeitkarten und für Fahrgäste mit Schwerbehindertenausweis inklusive Freifahrtberechtigung (Wertmarke) ein. Verspätet sich die voraussichtliche Ankunftszeit bei Bus und Straßenbahn um mehr als 30 Minuten, im Eisenbahnverkehr bei der DB Regio AG und der Rhenus Veniro GmbH & Co KG um mehr als 60 Minuten, werden die Kosten für ein Taxi zum Zielort erstattet.

Bei größeren Verspätungen dürfen Zeitkarteninhaber jetzt aufs Taxi umsteigen
Kein Bus, keine Bahn in Sicht? Bei größeren Verspätungen dürfen Zeitkarteninhaber jetzt aufs Taxi umsteigen. (Foto: Rothe)

„Wir ergänzen die gesetzlichen Regelungen und Fahrgastrechte und sorgen damit im VRN-Verbundgebiet für mehr Komfort und Verlässlichkeit im Nahverkehr“, so Horst Kummerow, Geschäftsführer der Unternehmensgesellschaft Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (URN GmbH).

Ein Fahrgast kann bei Verspätungen und Fahrtausfällen auf ein Taxi umsteigen und sich den Fahrpreis dafür im Nachhinein erstatten lassen. Voraussetzung dafür ist, dass er davon ausgehen kann, dass sein Fahrtziel mit den zur Fahrt benutzten VRN-Verkehrsmitteln (Bus und Straßenbahn) um mehr als 30 Minuten, im Eisenbahnverkehr um mehr als 60 Minuten, später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen wird und er keine Möglichkeit hat, andere das Fahrziel erreichende VRN-Verkehrsmittel zu nutzen. Die Taxikosten werden so dann bis zu einem Betrag in Höhe von 50 Euro ersetzt.

Die ab September gültige Mobilitätsgarantie gilt für VRN-Zeitkarteninhaber, also wer ein Freizeit-Ticket, eine Jahres-, Monats- oder Wochenkarte Jedermann, ein Job-Ticket, die Karte ab 60, ein RheinNeckar-Ticket oder eine Senioren-Monatskarte hat. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Schwerbehinderte mit entsprechender Freifahrtberechtigung. Ausgenommen von der Regelung sind die Zeitkarten des Ausbildungsverkehrs.

Die Inanspruchnahme der Mobilitätsgarantie ist ausgeschlossen, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall nicht auf das Verschulden eines der im VRN kooperierenden Verkehrsunternehmen zurückgeht. Insbesondere begründen zum Beispiel Unwetter, Streik und Bombendrohung sowie ein Verschulden des Fahrgastes keinen Anspruch. Ebenfalls keine Garantie gibt es, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall vor dem Ticketkauf (z.B. auf www.vrn.de – Baumaßnahmen, Verkehrshinweise, Sonderverkehre) bekannt war.

Die Garantieleistung kann durch das Ausfüllen eines Erstattungsantrages mit dem Beleg der Taxiquittung sowie einer Kopie des VRN-Fahrscheins innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall beim VRN geltend gemacht werden.

Den Antrag für die Mobilitätsgarantie erhält man bei den Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen oder im Internet unter www.vrn.de/service/mobilitaetsgaranatie/.  (vrn)