Umwelt

Mehr Fördergeld für Passivhäuser

Broschüre zum aktualisierten städtischen Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ erschienen

Mehr Wärmedämmung, mehr Klimaschutz und damit noch Geld sparen: Diesen Anreiz für energiesparendes Bauen und Sanieren will das Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ der Stadt Heidelberg schaffen, das Bestandteil der Klimaschutzkampagne „Klima sucht Schutz in Heidelberg – auch bei dir!“ ist und zum 1. Januar 2008 aktualisiert und erweitert wurde.

Vorderseite der Broschüre zum Förderprogramm

Zum Förderprogramm ist jetzt eine neue Broschüre erschienen, die alle Informationen rund um die Zuschussvoraussetzungen, Tipps und Ratschläge zur Antragstellung sowie die entsprechenden Formulare enthält.

Durch das 1993 eingeführte Förderprogramm will die Stadt Heidelberg energetische Akzente setzen und CO2-Emissionen von Gebäuden reduzieren. Bis Ende 2007 wurden in diesem Rahmen rund 1.900 Baumaßnahmen bezuschusst, die unter energiesparenden und klimaschonenden Aspekten durchgeführt wurden. Zum 1. Januar 2008 wurde das Förderprogramm dem technologischen Fortschritt, der novellierten Energieeinsparverordnung (ENEV) und den neuen Richtlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Frankfurt (KfW) angepasst. Die Stadt Heidelberg hat dabei strengere Richtlinien festgelegt als von Bund und Land vorgegeben.

Zu den wesentlichen Änderungen zählen unter anderem

• die Dämmung von Dachböden und oberster Geschossdecke, von Böden gegen Außenluft (mit jeweils 15 Euro pro Quadratmeter) sowie von Böden und Wänden gegen unbeheizte Räume (10 Euro pro Quadratmeter);

• der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (1.000 Euro pro Wohnung);

• die Durchführung eines „Blower-Door-Tests“ (75 Euro im Zusammenhang mit geförderten Maßnahmen), durch den die Luftdichtheit von Gebäuden gemessen werden kann.

Der Bau von Passivhäusern wird deutlich höher als bisher bezuschusst: Für ein Einfamilienhaus gibt es bis zu 10.000 Euro (vorher 5.200 Euro), für ein Mehrfamilienhaus bis zu 7.000 Euro pro Wohneinheit (bisher 3.100 Euro).

Nicht mehr gefördert werden Niedrigenergiehäuser und Zwei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung, da sie mittlerweile Stand der Technik beziehungsweise gängige Praxis sind.

Besonders wichtig für Antragsteller: Eine Förderung ist nur möglich, wenn Auftragsvergabe und Baubeginn erst nach der Zuschussbewilligung erfolgen. Die maximale Förderhöhe beträgt 12.800 Euro je Objekt/Haus. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht.

Mehr Infos in der Broschüre

Die Broschüre zum Förderprogramm ist ab sofort erhältlich beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie sowie beim Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg (beide: Prinz Carl, Kornmarkt 1), bei der Stadtbücherei (Poststraße 15) sowie in allen Bürgerämtern der Stadt.

Förderanträge können beim Technischen Bürgeramt oder beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie abgegeben werden. Alle Informationen rund ums Förderprogramm sowie die Antragsformulare sind ebenfalls abrufbar unter www.heidelberg.de/foerderprogramm. (sei)