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Stadtwerke-Kunden erhalten zuviel bezahlte Mehrwertsteuer für Wasseranschlüsse zurück
Steuererstattung für Hausanschlussarbeiten rückwirkend bis zum Jahr 2000
Erfreuliche Nachricht für alle Bauherren in Heidelberg, die seit August 2000 einen neuen Wasserhausanschluss von den Stadtwerken haben legen lassen. Sie erhalten einen Teil der seinerzeit von ihnen gezahlten Mehrwertsteuer zurück, und zwar die Differenz zwischen dem jetzt ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent und dem damals vom Finanzministerium festgelegten vollen Mehrwertsteuersatz.
Die Korrektur durch die Stadtwerke Heidelberg, rückwirkend bis ins Jahr 2000, basiert auf einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die Arbeiten an Trinkwasser-Hausanschlüssen mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu belegen. "Nachdem wir die Vorgehensweise mit dem für uns zuständigen Betriebsfinanzamt geklärt haben, vollziehen wir die Rückabwicklung gerne und zügig, im Interesse unserer Kunden", unterstreicht Alfred Kappenstein, Geschäftsführer der SWH Stadtwerke Heidelberg Netze und Umwelt GmbH. Die Stadtwerke Heidelberg führen diese Mehrwertsteuerkorrektur auf Kulanzbasis durch, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein.
Die betroffenen Trinkwasser-Anschlusskunden können ab sofort bei den Stadtwerken einen entsprechenden Antrag stellen. Die Stadtwerke weisen daraufhin, dass eine Rückzahlung nur für Kunden erfolgt, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, da nur dieser Kundenkreis finanziell belastet ist.
Im Internet unter www.heidelberger-stadtwerke.de kann das Antragsformular abgerufen werden.
Kunden können den Antrag aber auch telefonisch unter der Nummer 06221–513-2425 anfordern.