Stimmen aus dem Gemeinderat

BUNTE LINKE

Dr. Arnulf Weiler-Lorentz

Beratungen des Gemeinderates nicht ohne Bürgerbeteiligung! Die 3. (Fortsetzung)

Stadtrat Dr. Arnulf Weiler-Lorentz

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung eine Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen, nach der „... Beratungsunterlagen ... nicht ohne die Zustimmung der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters ... nicht an Dritte weitergegeben werden (dürfen).“ In der beschlossenen Form heißt dies, dass auch Beratungsunterlagen, die letztlich in öffentlicher Gemeinderatssitzung beraten und beschlossen werden, den Bürgern nicht zur Kenntnis gebracht werden dürften. Über diesen Punkt hatte ich mich bereits mit der Oberbürgermeisterin auseinandergesetzt (s. Stadtblatt vom 17.11. und 8.12. 2004). Damals hatte die Rechtsaufsichtsbehörde befunden: 1. Die Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzung können in der Öffentlichkeit genannt werden. 2. Die Frau Oberbürgermeisterin kann die Vorlagen mit dem Vermerk „Vertraulich“ versehen, auch wenn sie später in öffentlicher Sitzung behandelt werden. (Sie muss dies natürlich nicht.) 3. Ein einzelner Gemeinderat darf dann diese Unterlagen nicht weitergeben. Dies hatte zumindest dazu geführt, dass seither die entsprechenden Tagesordnungspunkte öffentlich bekannt gemacht werden.Der einschlägige Kommentar zur Gemeindeordnung Baden-Württemberg (Kunze/ Bronner/ Katz) formuliert jedoch darüber hinaus: „Entsprechend dem Sinn und Zweck der grundsätzlichen Nichtöffentlichkeit der ... vorberatenden Sitzungen ... ist über den Gang und das Ergebnis einer nichtöffentlichen Beratung Verschwiegenheit zu wahren; bei Angelegenheiten, die anschließend in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates zu behandeln sind, gilt diese Verschwiegenheitspflicht dagegen nicht in Bezug auf den Gegenstand der Beratung.“ Der „Gegenstand der Beratung“ ist aber fraglos die von der Frau Oberbürgermeisterin oder Gemeinderäten eingebrachte Beschlussvorlage. Die bisherige Praxis der Bekanntgabe durch die Oberbürgermeisterin läuft darauf hinaus, dass sich die Bürger erst wenige Tage vor der Sitzung, in der über die Vorlage beschlossen wird, informieren bzw. der einzelne Stadtrat sich beraten lassen kann. Absurd erscheint diese Geheimniskrämerei nicht zuletzt angesichts des unlängst beschlossenen Informationsfreiheitsgesetzes, nach dem dem Bürger auf Bundesebene nur in seltenen und besonders zu begründenden Fällen die Einsichtnahme in Verwaltungsakten verwehrt werden darf. - Ich beabsichtige nicht, mich an diese neue Bestimmung der Geschäftsordnung zu halten und warte auf eine entsprechende Abmahnung, die ich gerichtlich überprüfen lassen kann.