Titel

Winterdienst

Durch den Streik ist der städtische Winterdienst nur eingeschränkt möglich. Auf wichtigen und steilen Straßen sind die Räumfahrzeuge nach der bestehenden Notdienstvereinbarung mit der Gewerkschaft ver.di aber im Einsatz. Nebenstraßen und Radwege werden derzeit nicht geräumt. Umso wichtiger ist es, dass Bürgerinnen und Bürger ihrer Verpflichtung zum Schneeräumen, Streuen und Reinigen der Gehwege nachkommen. Wo ein Gehweg nicht vorhanden ist, sind Straßenanlieger verpflichtet, entlang ihres Grundstücks einen 1,50 bis 2 Meter breiten Streifen am Rand der Fahrbahn zu räumen.