Titel

Prüfung

Der Haupt- und Finanzausschuss wurde am 19. März über den Sachstand des Bürgerbegehrens Emmertsgrund unterrichtet. Die am 17. März von Vertretern der Bürgerinitiative zusammen mit 11.128 gültigen Unterschriften übergebene Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids wird geprüft. Mit der Prüfung ist eine Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, die einen Schwerpunkt im Kommunalverfassungsrecht hat. Das Gutachten soll in dieser Woche vorliegen. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird der Gemeinderat am 3. April treffen.