Stadt & Leute

Jobcenter: neue Rechtslage

Betreuung von Langzeitarbeitslosen bleibt vorerst unverändert

Wie geht’s weiter mit dem Heidelberger Jobcenter, nachdem Ende 2007 das Bundesverfassungsgericht das System der Arbeitsgemeinschaften (ARGE) von Arbeitsagentur und Kommunen als unzulässige Mischverwaltung verworfen hat? Darüber informierte jetzt die Verwaltung den Gemeinderat.

Die Richter haben entschieden, die Frist läuft: Bis zum 31. Dezember 2010 muss die Betreuung von Hartz-IV-Leistungen verwaltungstechnisch neu organisiert werden. Das bedeutet das „Aus“ für die ARGEN, die vielerorts als sogenannte „Jobcenter“ das organisatorische Herzstück der Reform bildeten, mit der im Jahr 2005 Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt wurden.

Noch hat das für Heidelberg keine unmittelbare Auswirkung: „Von städtischer Seite haben wir derzeit keine Veranlassung, die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit voreilig aufzukündigen“, erklärt Wolfgang Reinhard, Leiter des Amtes für Soziales und Senioren. Vielmehr wolle man mit Blick auf die gute Zusammenarbeit den Vertrag mit der Arbeitsagentur erfüllen. Dass sich Heidelberg allerdings in der Diskussion um ein neues Trägermodell positionieren sollte, macht der Verwaltungsfachmann deutlich: „Die Städte müssen eine gesetzliche Regelung einfordern, die deren Rolle klar definiert.“ Reinhard warnt davor, die Kommunen auf die Gewährung der Kosten für Unterkunft zu reduzieren. „So verlieren wir den Kontakt zu betroffenen Familien, mit der Folge, dass Probleme wie Partnerschaftskonflikte oder Schwierigkeiten bei der Erziehung nicht rechtzeitig erkannt werden.“ Der Gemeinderat sieht das ähnlich und hat deshalb die Verwaltung in seiner Sitzung am 6. März beauftragt, sich im weiteren Prozess des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung der Aufgabenwahrnehmung offensiv für einen umfassenden, ganzheitlichen Arbeitsansatz unter maßgeblicher Beteiligung der Kommunen einzusetzen. Für die Hartz-IV-Bezieher in Heidelberg ändert sich in der Praxis vorerst nichts. (eu)