Stimmen aus dem Gemeinderat

SPD

Dr. Karin Werner-Jensen

Gegen unangemessene Nachverdichtung

Dr. Karin Werner-Jensen

Vermutlich gibt es mit der Bahnstadt und den frei werdenden amerikanischen Liegenschaften neben Heidelberg keine weitere Stadt in ganz Deutschland mit so vielen neuen möglichen Wohnflächen - wobei die SPD besonders auf Schaffung bezahlbarer Wohnungen achten wird. Vor diesem Hintergrund ist die Nachverdichtung besonders in teuren Stadtteilen kritisch zu prüfen, Beispiel: Neuenheim, Ludolf-Krehl-Straße 32. Hier wurde die Baufläche gegenüber dem Bauvorbescheid in der beantragten Baugenehmigung sogar noch einmal vergrößert. Da kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt, muss nach § 29 BauGB in Verbindung mit 34 BauGB entschieden werden: Danach muss sich der geplante Bau nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Was aber meint einfügen? Für Verkäufer, zunehmend Bauträger, die die Fläche möglichst gewinnbringend vermarkten möchten, fügt sich auch der größte Bauklotz ein, für die Anwohner nicht. Während die Stadt 1995 in Neuenheim nur etwa ein Viertel der Gesamtfläche (GFZ 0,25) zuließ, soll jetzt circa die Hälfte des gesamten Grundstücks bebaut werden.

Die SPD-Fraktion hatte deshalb die SPD-Ortsvereine Neuenheim und Handschuhsheim und die Bürgerinitiative Neuenheim mit den Anwohnern zu einer Ortsbesichtigung eingeladen und darüber diskutiert, wie die Gegend in ihrer Eigenart mit ausreichend Frei- und Grünflächen zu erhalten sei. Ergebnis war, dass der Erlass einer Erhaltungssatzung wohl nicht ausreiche, ein Aufstellungsbeschluß mit Antrag auf Zurückstellung bei noch nicht erteilter Baugenehmigung sinnvoll wäre, ein späterer Bebauungsplan aber für diesen Fall zu lange dauern würde. Kompromiss könnte sein, wenigstens die Maße des Bauvorbescheids einzuhalten. Die SPD hat die Stadtverwaltung beauftragt, im nächsten Bauauschuss darüber zu berichten und wird ggf. weitere Schritte unternehmen.