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Ist der Pass noch gültig?

Vor Reiseantritt Gültigkeit von Personalausweis und Reisepass überprüfen

In Anbetracht der beginnenden Reisezeit bittet das Bürgeramt darum, Ausweis und Pass auf ihre Gültigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig neue Dokumente zu beantragen.

Personalausweise und Reisepässe gelten zehn Jahre, bei Personen unter 26 Jahren nur fünf. Da die Ausweise von der Bundesdruckerei hergestellt werden, kann es bis zur Aushändigung vier bis sechs Wochen dauern. In besonders dringenden Fällen können vorläufige Dokumente ausgestellt werden.

Bei der Einreise in die USA müssen Deutsche, die nur vorläufige (grüne) Reisepässe besitzen, sowie Kinder mit einem Kinderreisepass zusätzlich ein Visum vorlegen. Erwachsene und Kinder können ab diesem Zeitpunkt nur noch visumfrei in die USA einreisen, wenn sie einen regulären (roten) Pass mit entsprechend langer Gültigkeitsdauer besitzen. Sowohl die neuen biometrischen Reisepässe als auch die regulären Pässe, die vor dem 1. November 2005 ausgestellt wurden und noch keinen Chip enthalten, ermöglichen weiterhin die Einreise in die USA ohne Visum. Ausgenommen davon sind jedoch auch weiterhin bestimmte Personengruppen, wie Reisende, die länger als 90 Tage in den USA bleiben möchten oder das Land zu Arbeits- oder Studienzwecken besuchen.

Für die Ausstellung eines neuen Dokuments benötigt das Bürgeramt das alte Dokument sowie ein aktuelles Lichtbild im Format 35 mal 45 Millimeter, das den Antragsteller frontal bei neutralem Gesichtssausdruck mit einer Gesichtshöhe von 36 Millimeter und einfarbigem Hintergrund zeigt. Weitere Informationen dazu findet man unter www.bundesdruckerei.de. Da der Antrag persönlich unterschrieben werden muss, ist es notwendig, selbst ins Bürgeramt zu gehen.

Kinder unter 16 Jahren können in den Reisepass eines Elternteils eingetragen werden. Darüber hinaus kann für sie auch ein eigener Kinderpass beantragt werden. Dazu ist die Vorlage eines Passes oder Ausweises in Verbindung mit der Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich.

Wer auch einen Internationalen Führerschein benötigt, beispielsweise zum Fahren eines Mietwagens im Ausland, kann diesen in jedem Bürgeramt beantragen. Antragsteller/innen, die noch im Besitz eines alten Papierführerscheins sind, müssen zuvor ihre Alterlaubnis auf den Kartenführerschein umstellen lassen. Auch dieser Umtausch ist in jedem Bürgeramt möglich. Voraussetzung für die Ausstellung des Internationalen Führerschein ist die Vorlage des Nationalen Führerscheines im Scheckkartenformat, Lichtbild, Personalausweis/Reisepass und ein Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister (so genannte Karteikartenabschrift), sofern der Führerschein nicht von der Stadt Heidelberg ausgestellt wurde.

Weitere Informationen gibt es unter www.heidelberg.de in der Rubrik „Bürgeramt“ oder telefonisch unter 06221 5813550.