stadtblatt zum Blättern

SONDERBEILAGE BÜRGERENTSCHEID LAMMERSKOPF 3 17. Juni 2026 Wann ist der Bürgerentscheid erfolgreich? Die Mehrheit der gültigen Stimmen (ja oder nein) entscheidet. Diese Mehrheit muss jedoch zugleich mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten betragen – in Heidelberg wären das rund 22.000 Stimmen. Wird dieses sogenannte Quorum nicht erreicht, gilt der Bürgerentscheid als nicht entschieden. Dann entscheidet der Gemeinderat. Ein gültiger Bürgerentscheid ist für drei Jahre bindend. Was passiert bei einem „Ja“? Stimmt die Mehrheit mit „Ja“ und wird das Quorum erreicht, ist die Stadt an dieses Ergebnis gebunden. Sie muss dann die planungsrechtlichen Schritte einleiten, die einen Windpark am Lammerskopf ermöglichen würden. Der Bau vonWindenergieanlagen ist mit einem Ja aber nicht automatisch beschlossen. Dafür sind nach einer Änderung des Flächennutzungsplans noch weitere Schritte notwendig. › Die Projektgemeinschaft muss weitere Fachgutachten einholen. › Danach wird innerhalb eines Genehmigungsverfahrens nach Bundes-Immissionsschutzgesetz geprüft, ob und wie viele Windräder am Lammerskopf mit den einschlägigen Gesetzen wie beispielsweise zum Naturschutz und zumWasserrecht vereinbar wären. › Die Genehmigung erfolgt durch die Untere Immissionsschutzbehörde, die bei der Stadt Heidelberg angesiedelt ist. Was passiert bei einem „Nein“? Wenn dieMehrheit mit „Nein“ stimmt und das Quorum erreicht wird, darf der Gemeinderat keine Planungen für denWindpark vornehmen. Ein gültiger Bürgerentscheid hat dieselbe Wirkung wie ein Gemeinderatsbeschluss. Innerhalb der nächsten drei Jahre kann er nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden. red Mehr Antworten auf häufig gestellte Fragen unter www.heidelberg.de/ lammerskopf CHRONIK Anfang 2023 ForstBW schreibt eine Landesfläche am Lammerskopf zum Bau eines Windparks aus. Dafür ist keine Zustimmung der Kommunen notwendig. März 2023 Eine lokale Projektgemeinschaft bewirbt sich mit einem Konzept für einen Bürgerwindpark mit 10 bis 15 Windenergieanlagen. Oktober 2023 Die Projektgemeinschaft erhält den Zuschlag von ForstBW. März 2026 Die Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, einen Bürgerentscheid zur Thematik durchzuführen. September 2023 Der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) hat die Aufgabe, Vorranggebiete für Windenergie in einem Teilregionalplan auszuweisen. Diese müssen einen vorgegebenen Flächenanteil am Verbandsgebiet umfassen. Die Stadt schlägt dem VRRN unter anderem das Gebiet Lammerskopf vor. Dezember 2025 Der VRRN entscheidet, das Gebiet Lammerskopf nicht in den Teilregionalplan Windenergie aufzunehmen. Die Begründung: ungeklärte Fragen zur Zuwegung. Diese sind üblicherweise erst Teil des Genehmigungsverfahrens. Dezember 2025 Die Stadt strebt daraufhin eine kommunale Lösung an – auf einer kleineren Fläche auf Heidelberger Gemarkung. Projektgemeinschaft Eine lokale Projektgemeinschaft möchte am Lammerskopf einen Bürgerwindpark bauen. Sie besteht aus der Heidelberger Energiegenossenschaft, der Energiegenossenschaft Starkenburg, der Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau, der Stadtwerke-Kooperation Trianel Wind und Solar, an der die Stadtwerke Heidelberg beteiligt sind, sowie den Stadtwerken Heidelberg. Stadt Heidelberg Da der Verband „Region Rhein-Neckar“ die Fläche am Lammerskopf nicht als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen hat, kann die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür über eine Änderung des Flächennutzungsplans selbst schaffen. Forum Energiedialog Die Stadt erarbeitet ihre Infoangebote zum Bürgerentscheid gemeinsam mit dem Forum Energiedialog des Landes Baden-Württemberg. Das Forum arbeitet allparteilich und schafft den Rahmen für eine sachliche, faire und ergebnisoffene Debatte. Zu den Beteiligten Beim Blick von der Alten Brücke wären vier Windenergieanlagen zu sehen.

RkJQdWJsaXNoZXIy NTc3MjYx