4 FORUM ENERGIEDIALOG BADEN-WÜRTTEMBERG 24. Juni 2026 Naturschutz im Fokus Ein Gastbeitrag des Forum Energiedialog zum Fachgespräch beim Info-Markt D as Forum Energiedialog BadenWürttemberg hat am 19. Juni ein Fachgespräch mit A. Ness (Gutachter für die Projektgemeinschaft, Büro IUS) und A. Kellner (Vorstand NABU Heidelberg) moderiert und bietet auf dieser Basis eine Orientierung und Abwägungshilfe für den Bürgerentscheid. Ist es vertretbar, in Baden-Württemberg Windenergieanlagen in Wäldern zu errichten? Es müssen naturverträgliche Standorte sein – sowohl im Wald als auch im Offenland. Dabei sind die Waldstandorte in der bergigen Landschaft in der Regel windhöffiger. Ist der Bau von Windenergieanlagen in FFH-Gebieten (Europäische Schutzgebiete) grundsätzlich vorstellbar? Aus Sicht des NABU: Nein. Aus Sicht von Hr. Ness: Ja, wenn die zu schützenden Arten und Biotope nachweisbar nicht durch die Windkraftnutzung beeinträchtigt werden. Kann man am Lammerskopf im FFH-Gebiet Teilgebiete/Standorte identifizieren, in denen Windenergieanlagen keine erhebliche Beeinträchtigung für die Zielarten, sprich v.a. die Fledermäuse, bedeuten? Hr. Ness sagt „Ja“, genau dies hat er in seinem Gutachten gemacht. Hr. Kellner sagt „Nein“, denn die Fledermäuse nutzen das Gebiet großflächig und es darf nicht zerschnitten werden. Wie wird das vorgelegte Gutachten von IUS eingeschätzt? NABU und BUND kritisieren mangelnde Transparenz, angewandte Methoden und unzureichende Untersuchungstiefe. IUS hat vertiefende Unterlagen nachgeliefert. Das Regierungspräsidium hat die Plausibilität des Gutachtens bestätigt (siehe Kasten). Sind Eingriffe für die notwendige Verbreiterung der Wege verträglich? Eher schwierig. Wo Verbreiterungen nötig sind, muss die Verträglichkeit im Genehmigungsverfahren untersucht werden. Worauf wird es bei einer ggf. stattfindenden Fortsetzung des Dialogs ankommen? Auf Fachlichkeit, Transparenz und Glaubwürdigkeit beimNachweis der Verträglichkeit. Wie kann man sich entscheiden? › Will man in Heidelberg Klimaschutz priorisieren, sollte man die Tür für weitere konkrete Prüfungen der Vereinbarkeit von Windenergieanlagen und Naturschutz öffnen. › Will man dagegen sicherstellen, dass sich die Natur am Lammerskopf auf der gesamten Fläche von Windrädern ungestört entwickeln kann, sollte man auf die Anlagen verzichten. Ausführliche Abwägungen www.heidelberg.de/ lammerskopf-fed Nabu-Vorstand Kellner, Moderator Ewen und Gutachter Ness (von links) (Foto Rothe) AKTUELLES Forum Energiedialog Gartenstraße 88 72108 Rottenburg a. N. Redaktion: Dr. Christoph Ewen Impressum Zum Genehmigungsverfahren Höhere Naturschutzbehörde beimRP Karlsruhe: Normalerweise werden die Auswirkungen auf den Naturhaushalt erst auf der Ebene der Genehmigung einer Windkraftanlage konkret und detailliert untersucht. Auf der Ebene des Regionalplanes kann man dies nur von hoher Warte und sehr abstrakt einschätzen. Hier hat sich gezeigt, dass die von IUS-TeamNess gewählte Vorgehensweise geeignet ist, um diese grobe Abschätzung der Auswirkungen auf das FFH-Gebiet und betroffene besonders geschützte Arten vorzunehmen. Zu diesem Zweck waren Vorgehen und Ergebnis plausibel. Um aber erhebliche Beeinträchtigungen des Großen Mausohrs, der Bechsteinfledermaus und der Mopsfledermaus sicher ausschließen zu können, sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens allerdings noch detailliertere Untersuchungen zu den konkreten Standorten erforderlich. Elektronik und Bauschutt entsorgen Ab 1. Juli nur noch auf den Recyclinghöfen in Wieblingen und Kirchheim möglich Die gesetzlichen Vorgaben für die Annahme von Elektrokleingeräten haben sich geändert. Diese können auf den Recyclinghöfen Emmertsgrund, Handschuhsheim und Ziegelhausen nicht geschaffen werden. Die Annahme von Elektrokleingeräten ist dort ab dem 1. Juli deshalb nicht mehr möglich. Bürgerinnen und Bürger können viele Elektrokleingeräte jedoch bequem im Einzelhandel zurückgeben. Seit Anfang 2026 sind entsprechende Rücknahmestellen durch ein einheitliches Logo gekennzeichnet. Damit stehen im Stadtgebiet zahlreiche Alternativen zur Verfügung, die häufig sogar näher am Wohnort liegen als die bisherigen Annahmestellen. Auch bei der Annahme von Bauschutt gelten strengere Anforderungen. Bereits geringfügige Verunreinigungen können dazu führen, dass angeliefertes Material nicht mehr als recyclingfähig eingestuft werden darf. Dadurch ist eine fachkundige Begutachtung des Bauschutts erforderlich, die nur auf den zentralen Recyclinghöfen in Kirchheim und Wieblingen möglich ist. lst www.asz.heidelberg.de Stadt fördert Photovoltaikanlagen Die Stadt führt ihr Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ in überarbeiteter Form fort. Die Förderung für Photovoltaikanlagen beträgt 100 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp) installierter Leistung bei Photovoltaikanlagen auf Dachflächen sowie 200 Euro pro kWp bei Anlagen an Fassaden und auf extensiv begrünten Dächern. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro pro Objekt. www.heidelberg.de/ klimageld
RkJQdWJsaXNoZXIy NDI3NTI1