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25. Januar 2023 BEKANNTMACHUNGEN 6 Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Verstärken Sie ab dem 1. März 2023 die Stadtbücherei als stellvertretende Leitung der Abteilung Kultur (m/w/d) in Vollzeit | Entgeltgruppe 11 TVöD-V Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Liegenschaftskataster des Vermessungsamtes im Rahmen der Leitung des Sachgebiets Auswertung als Vermessungsingenieurin/Vermessungs- ingenieur oder Vermessungstechnikerin/ Vermessungstechniker mit langjähriger Berufserfahrung (m/w/d) Vollzeit/39 Wochenstunden| Entgeltgruppe 10 TVöD-V| Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten werden einbezogen. | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Verkehrstechnik beim Amt für Mobilität als Staatlich geprüfte Technikerin/staatlich geprüfter Techniker beziehungsweise Bauzeichnerin/Bauzeichner mit entsprechender Erfahrung (m/w/d) Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden | Entgeltgruppe 8 TVöD-V Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt den Regiebetrieb Friedhöfe des Landschafts- und Forstamtes als Friedhofsmitarbeiterin/Friedhofsmitarbeiter mit stellvertretender Vorarbeiterfunktion (m/w/d) in Vollzeit | Entgeltgruppe 5 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum 01. April 2023 das Seniorenzentrum des Amtes für Soziales und Senioren als Küchen- und Hauswirtschaftskraft (m/w/d) 19,5 Wochenstunden | Entgeltgruppe 3 TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. 2023 Der Haushaltsplan ist festgesetzt Euro 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 924.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 924.000 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis von 0 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis von 0 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 0 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 0 2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts von 0 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 400.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 400.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus 0 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf von 0 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushalts von 0 3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 4. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von Nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen aus 2021 gelten weiter bis zum Erlass der Haushaltssatzung für 2023 0 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 25.000 Die Verwaltungs- und Betriebskostenumlage wird festgesetzt auf 924.000 Die Finanzumlage wird festgesetzt auf 400.000 BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung 2023 Aufgrund von § 18 GKZ Baden-Württemberg in der Fassung vom 16. September 1974, zuletzt geändert am 17. Juni 2020, in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) hat die Verbandsversammlung am 09. November 2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen: Leimen, den 09. November 2022 – Hans D. Reinwald, Verbandsvorsitzender Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Schreiben vom 27. Dezember 2022 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 9. November 2022 beschlossenen Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg – Leimen“ für das Haushaltsjahr 2023 bestätigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Haushaltssatzung und Haushaltsplan liegen in der Zeit vom 26. Januar 2023 bis einschließlich 03. Februar 2023 im Historischen Rathaus der Stadt Leimen, Rathausstraße 8, 69181 Leimen, Zimmer 0.02, Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und 16.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06224/704-407 und 06224/704409 zur Einsichtnahme offen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Zweckverband „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet HeidelbergLeimen“ geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn › die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder › der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder › vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.“ BEKANNTMACHUNG § 15 und § 24a Wehrpflichtgesetz wurden Bekanntmachung § 15 und § 24a Wehrpflichtgesetz wurden ab dem 1. Juli 2011 ausgesetzt. Gemäß § 58 c Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) übermitteln die Meldebehörden nur zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach Absatz 2 Satz 1 dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 1. Familienname 2. Vornamen 3. gegenwärtige Anschrift Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 36 Bundes-

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