stadtblatt-heidelberg-download-2023-03

25. Januar 2023 7 STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN Jobcenter berichtet: Profi-Basketball für Kinder meldegesetz (BMG) der Datenübermittlung widersprochen haben. Widersprüche gegen eine Datenübermittlung sind bis zum 30.03.2023 an die Stadt Heidelberg unter der Anschrift Stadt Heidelberg Bürger- und Ordnungsamt Bergheimer Str. 69 69115 Heidelberg zu richten oder können während der allgemeinen Öffnungszeiten bei allen Bürgerämtern abgegeben werden. Stadt Heidelberg Bürger- und Ordnungsamt BEKANNTMACHUNG Gruppenauskünfte für Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene – Öffentliche Bekanntmachung des Widerspruchsrechtes – Die Meldebehörde darf nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 Bundesmeldegesetz bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Beispiel für eine solche Gruppe: Wahlberechtigtemit einemLebensalter zwischen 30 und 39 Jahren. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, den/die Vornamen, den Doktorgrad und die Anschrift. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen hierbei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz das Recht, dieser Auskunftserteilung und Datennutzung zu widersprechen. Eine entsprechende Erklärung kann bei jedem Bürgeramt abgegeben oder an die Stadt Heidelberg – Bürger- und Ordnungsamt-, Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg, geschickt werden. Der Widerspruch kann nur umfassend bezüglich aller Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen ausgeübt werden. Heidelberg, den 18.01.2023 Stadt Heidelberg Bürger- und Ordnungsamt BEKANNTMACHUNG Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden: › Gemarkung: Heidelberg Flst.Nr.: 46096, Fläche: 10966 m², Nutzung: Gebäude- und Freifläche › Gemarkung: Heidelberg Flst.Nr.: 46097, Fläche: 13543 m², Nutzung: Landwirtschaftsfläche › Gemarkung: Heidelberg Flst.Nr.: 46102, Fläche: 10356 m², Nutzung: Landwirtschaftsfläche Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvorstellung der Stadt Heidelberg, Postfach 105520, 69045 Heidelberg bis zum 10.02.2023 schriftlich mitteilen. Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 2300 VGV-2023-0002 GREMIENSITZUNGEN Haupt- und Finanzausschuss: Donnerstag, 26. Januar, 17.30 Uhr Bezirksbeirat Bergheim: Dienstag, 31. Januar, 18 Uhr, Dezernat 16/Alte Feuerwache, Emil-Maier-Straße 16 Konversionsausschuss: Mittwoch, 01. Februar: Die Sitzung wurde abgesagt! Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft: Mittwoch, 1. Februar, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Handschuhsheim: Donnerstag, 2. Februar, 18 Uhr, Carl-Rottmann-Saal, Dossenheimer Landstraße 13 Bezirksbeirat Weststadt: Dienstag, 7. Februar, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Alle Tagesordnungen stehen im Internet unter www.gemeinderat.heidelberg.de. Winterausflug hoch hinaus Mit den Bergbahnen zu den Riosken Wenn in Heidelberg Schnee fällt, kann man sich als Erstes über den gepuderzuckerten Königstuhl freuen. Er ist immer einen Besuch wert – und ob der Schnee liegen bleibt oder nicht: Auch im Winter locken hier schöne Wanderungen und gute Verpflegung an den Riosken. Wer es sportlich mag, erklimmt den höchsten Berg des Odenwalds zu Fuß zum Beispiel über die Himmelsleiter, alle anderen bringen die Heidelberger Bergbahnen hoch zu den Stationen Molkenkur und Königstuhl. An beiden Stationen lädt jeweils ein RIOSK, ein regionaler Kiosk, zu einer stärkenden Pause mit Selbstbedienung ein. Der Name ist Programm, schließlich finden sich auf der Karte überwiegend regionale Produkte, bei denen auch immer die Herkunft mit angegeben ist: Unter anderem gibt es hausgemachten Kartoffelsalat und Kurpfälzer Würstchen, Kuchen vom Parkcafé in Sandhausen, regionale Biersorten, Wein aus Leimen und abwechslungsreiche Eintöpfe. Kaffee, heiße Schokolade und Tee sind stets in Bio-Qualität. ImWinterhalbjahr wird außerdem Glühwein und Kinderpunsch angeboten. Wie es sich für einen Kiosk gehört, zählen auch klassische Snacks zum Angebot. An beiden Stationen bieten große Terrassen einen Blick ins Tal – mit etwas Glück im Sonnenschein. Dabei ist man schon mitten in der Natur. Gut gestärkt lassen sich von diesem Startpunkt aus zahlreiche Wanderwege erkunden – ob für Kinder, Naturinteressierte oder passionierte Wanderfreunde: Hier findet sich für jede Ausdauer und Wanderlust die richtige Strecke. Weitere Informationen zu den RIOSKEN und den aktuellen Fahrplänen der Bergbahnen unter www.bergbahn-heidelberg.de Gepuderzuckert noch schöner, aber in jeden Fall auch im Winter ein lohnender Ausflug: eine Fahrt mit den Bergbahnen und Pause an den Riosken mit Blick aufs Neckartal. Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42 – 50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.) Florine Oestereich Foto: Tobias Dittmer, Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr Jobcenter Heidelberg und MLP Academics wollten Kindern zum Ende der Weihnachtsferien ein ganz besonderes Ereignis bieten. Die Profi-Basketballmannschaft stellte dem Jobcenter 60 Freikarten zur Verfügung. Die Karten für das Spiel gegen die Veolia Towers aus Hamburg am 4. Januar wurden an Familien, die Leistungen nach dem SGB II und Leistungen aus dem Paket Bildung und Teilhabe beziehen, verteilt. „Den Kindern wurde ein spannendes Spiel im SNP Dome geboten“, berichtet A. Welker vom Jobcenter Heidelberg. Nach einem ausgeglichenen Start musste sich der Gastgeber mit 83:87 geschlagen geben. Das „Bildungspaket“ unterstützt bereits seit 2011 gezielt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen, deren Eltern Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Dadurch sollen die Kinder gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. Infos zum Bildungspaket beim JobcenterHeidelberg oder auf derHomepage in der Rubrik Bildung und Teilhabe unter www.jobcenter-hd.de.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDI3NTI1