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stadtblatt  / 22. April 2020 6 CORONAVIRUS / BEKANNTMACHUNG Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit @heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Christian Beister (chb), Christia- ne Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Nathalie Pellner (pen), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 ALLGEMEINVERFÜGUNG Zur Abwendung einer weiteren Ausbreitung von COVID-19/SARS-CoV-2/Corona-Virus er- lässt die Stadt Heidelberg als zuständige Ortspolizeibehörde gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) folgende 5.Allgemeinverfügung: 1. Das Neckarvorland ist gesperrt imBereich,der auf der als Anlage beigefügten Karte rot umrandet ist. Hier gilt ein unbeschränktes Aufenthaltsverbot , das insbesondere das Betreten,Verweilen und Lagern umfasst. 2. In allen übrigen städtischen öffentlichen Grünanlagen im Stadtgebiet Heidelberg gilt folgende Nutzungsbeschränkung : Die Nutzung wird auf das Durchlaufen (beispielsweise Spazierengehen, Joggen, Aus- führen von Hunden), die Nutzung der durch die Stadt zur Verfügung gestellten Bänke/Sitzgelegenheiten unter Beachtung der Vorgaben der Corona-Verordnung ( ins- besondere 1,5 Meter Abstand,Kontaktverbot ) sowie das Niederlassen der Personen- gruppen im Sinne des § 3 CoronaVO (Familien-,Haushalts- und Zweiergruppen) unter Einhaltung eines Mindestabstands von 2,50 Meter Abstand zur nächsten Personen- gruppe und unter Beachtung der Vorgaben der CoronaVO in der jeweils gültigen aktuel- len Fassung beschränkt. Öffentliche Grünanlagen im Sinne dieser Allgemeinverfügung sind gärtnerisch gestal- tete Anlagen oder sonstige Grünanlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Ge- staltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen und der Öffentlichkeit zugänglich sind. Insbesondere sind dies das Neckarvorland in Wieblingen, der Grahampark, die Anlage Werderplatz,die Schwanenteichanlage,der Stadtgarten,die Anlagen Danteplatz,Zährin- gerstraße sowie Sickingenstraße,die Käthchen-Förster-Anlage,die Anlage am Oberdorf- platz, der Heimgarten, die Josef-Ammann-Anlage, die Hostig, die Bühlersche Wiese, der Platz der Begegnung, der Ebert-Platz, das Kuchenblech, der Fürstendamm, der Schlau- tersteig, die Aussichtsplattform am Königstuhl, die Wolzel- und die Emmertsgrundsen- ke und der Zollhofgarten sowie die Promenade in der Bahnstadt. 3. Alle Schulhöfe, Spielplätze und Freizeitanlagen sind gesperrt. Hier sind jegliche Nut- zung und der Aufenthalt untersagt. 4. Ausgenommen von denVerboten in Ziffer 1 bis 3 sind ein Benutzen der Fachbehörden,der städtischen Fachämter,anderer Hoheitsträger sowie anderer Stellen oder Einrichtungen,die öffentlich-rechtliche Aufgabenwahrnehmen.Ausgenommen von der Untersagung sind zu- dem Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der öffentlich-rechtlichen Leistungserbringung, der Versorgung der Bevölkerung oder der Gesundheitsfürsorge der Bevölkerung dienen.AusgenommenvomVerbot sind Betretungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind oder die zumZwecke vonmedizinischen Heilbehandlungen erforderlich sind; 5. Folgende EinrichtungenoderAngebote dürfen,sofernnicht bereitsvonder Corona-Verord- nung in der jeweils gültigen Fassung (CoronaVO) erfasst, nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden; der Betrieb von Seniorentreffpunkten und Infoständen bleibt verboten. 6. Die Allgemeinverfügung der Stadt zur Abwendung einer weiteren Ausbreitung von COVID-19/SARS-CoV-2/Corona-Virus vom 03.04.2020 wird aufgehoben. 7. Für den Fall der Nichtbeachtung der Vorgaben in Ziffer 1 bis 3 dieser Verfügungwird die Anwendung des unmittelbaren Zwangs angedroht.Für den Fall der Nichtbeachtung der Vorgaben in Ziffer 5 dieser Verfügung wird die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 2 500 Euro angedroht. 8. Die Regelungen in Ziffer 1 bis 5 dieser Allgemeinverfügung sind bis zum 03.05.2020 befristet. 9. Diese Allgemeinverfügung gilt ab Montag,den 20.04.2020 . 10. Die Entscheidung ergeht von Amts wegen im öffentlichen Interesse gebührenfrei. Diese Allgemeinverfügung und ihre vollständige Begründung kann bei der Stadt Heidel- berg, Bürger- und Ordnungsamt, Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg, ZN. 021,während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 15.00 Uhr) eingesehen werden. Hinweise: Es gilt die aktuelle Corona-Verordnung der Landesregierung in der jeweils aktuell gül- tigen Fassung (abrufbar unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuel le-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/). Mit dieser Allgemeinverfügung werden darüber hinaus gehende Maßnahmen für das Stadt- gebiet Heidelberg angeordnet.Dies lässt die Corona-Verordnung der Landesregierung in ihrem § 8 Satz 1 zu. Diese Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar (§ 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG), sodass Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Heidelberg (mit Sitz in Heidelberg) oder beim Regierungspräsidium Karlsruhe (mit Sitz in Karlsruhe) Widerspruch eingelegt werden. Prof.Dr.Eckart Würzner,Oberbürgermeister Dank an das Team im Jobcenter Beschäftigte der Stadt helfen bei Antrags- bearbeitung mit D ie rund 100 Beschäftigten des Jobcenters Heidelberg, einer gemeinsamen Einrichtung der Agentur für Arbeit Heidelberg und der Stadt, bearbeiten derzeit die doppelte Menge an Anträgen auf Grundsicherung als vor dem Aus- bruch der Corona-Pandemie. Daher haben sie Unterstützung aus ande- ren Bereichen erhalten. Auch die Stadt Heidelberg hat einige Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter abge- stellt, die nun aber teilweise wieder an ihre ursprünglichen Arbeitsplät- ze zurückkehren. Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner hat jetzt dem gesamten Job- center-Team ein Dankeschön über- bracht,um sich für das große Engage- ment in der letzten Zeit zu bedanken. ImJobcenter sorgendie Beschäftigten für die schnellstmöglicheBearbeitung der Anträge von Menschen,die wegen der Corona-Krise in die Arbeitslosig- keit oder Kurzarbeit rutschen. cat Oberbürgermeister Prof. Würzner dankt dem Team des Jobcenters für dessen Enga- gement und überreicht Frühstückspakete für rund 100 Beschäftigte. ( Foto Dittmer)

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