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stadtblatt  / 22. April 2020 5 CORONAVIRUS Schutzset zur Wiederöffnung Stadt bietet Einzelhänd- lern Starterpaket mit Schutzmasken an – Bestellung über das Internet D er Einzelhandel nimmt wieder Fahrt auf: Seit dieser Woche dürfen auch in Heidelberg kleinere und mittlere Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadrat- metern wieder öffnen. Das gilt auch für Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen unabhängig von ihrer Größe. Dabei sind strenge Hy- giene- und Abstandsregelungen ein- zuhalten. Die Stadt unterstützt die lokalen Geschäfte vor Ort: Einzelhändler können von der städtischen Wirt- schaftsförderung zur Wiederöff- nung ein kostenloses Starterpa- ket in Form von 50 Schutzmasken (Mund-Nasen-Schutz/OP-Masken) erhalten, die an die Kundinnen und Kunden verteilt werden können. Plakate mit Hinweisen zu denwich- tigsten Hygiene- und Abstandsre- gelungen beim Einkauf werden auf der Internetseite der Wirtschafts- förderung zum Download zur Ver- fügung gestellt. Die Stadt arbeitet zudem mit Hochdruck an einer Lösung, wie Desinfektionsmittel zum Einkaufspreis an interessierte Händler verteilt werden können. Online-Formular zur Bestellung Heidelberger Einzelhändler, die ein Paket mit Schutzmasken bestellen möchten, füllen auf der Internetsei- te der Wirtschaftsförderung ein For- mular aus. Die Lieferung erfolgt di- rekt ins jeweilige Geschäft und muss persönlich entgegengenommen werden. Fragen dazu beantwortet die Wirtschaftsförderung. Auf ihrer Internetseite hat sie umfangreiche Informationen mit aktuellen Rege- lungen sowie Ansprechpartnern zu- sammengestellt. chb 06221 58-30000 wirtschaftsfoerderung@heidelberg.de www.wirtschaftsfoerderung. heidelberg.de Die Optiker Birgit Appel und Werner Müller erhielten von Marc Massoth (r.) von der städtischen Wirtschaftsförderung ein Paket mit 50 Schutzmasken. ( Foto Dittmer) Maskenpflicht in städtischen Gebäuden Stadt empfiehlt zudem das Tragen im öffentli- chen Raum D ie Stadt Heidelberg schließt sich der dringenden Empfeh- lung von Bund und Land zum Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Raum an. Bereits die Nutzung eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes („OP-Maske“) trägt nach Einschät- zung des Robert Koch-Instituts dazu bei, die Ausbreitung des Coronavirus zu reduzieren. In städtischenVerwaltungsgebäuden müssen sowohl Bürgerinnen und Bürger eine Schutzmaske tragen, als auch die Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter im Besucherverkehr. Wer selbst keine hat, erhält am Eingang einen Mund-Nasen-Schutz. Zum Teil sind Schutzmasken wieder im Handel erhältlich. Die Stadt geht davon aus,dass sich die Versorgungs- lage in den kommenden Wochen weiter verbessernwird.Sie bittet dar- um,selbst genähte Masken zu benut- zen. Eine Anleitung zum Nähen gibt es auf der Internetseite der Stadt. red www.heidelberg.de/coronavirus Einfache Schutzmasken lassen sich selbst nähen. Auf der Internetseite der Stadt ist eine Nähanleitung zu finden. ( Foto Stadt HD) Bei häuslicher Gewalt nicht alleingelassen Die Heidelberger Beratungs- stellen bei Gewalt sind auch in Zeiten der Corona- virus-Pandemie für Hilfesu- chende da. ›› In Gefahrensituationen ist die Polizei unter der Notruf- nummer 110 zu erreichen. ›› Das Frauenhaus ist wei- terhin rund um die Uhr unter der Telefonnummer 06221 831282 831282 oder per E-Mail an frauenhaus@ fhf-heidelberg.de erreich- bar. ›› Die Fraueninterventionsstel- le bietet nur noch telefoni- sche Beratungen an: Telefon 06221 7501350. ›› Der Frauennotruf ist tele- fonisch erreichbar unter 06221 183643, E-Mail: info@ frauen notruf-heidelberg.de . ›› Die Männerinterventions- stelle berät unter der Ruf- nummer 06221 600101. ›› Der Männernotruf ist er- reichbar unter Telefon 06221 6516767 und mobil 0179 4883084 sowie per E-Mail: info@fairman.org. Mehr unter www. heidelberg.de/corona virus › Hilfsangebote Sonderparkrechte für ambulante Pflege Wegen der Corona-Pandemie sind Parkplätze inWohngebieten knapper als sonst. Dies erschwert die Arbeit ambulanter Pflegedienste erheblich. Das Land hat deshalb den Pflege- diensten Sonderparkrechte einge- räumt.Sie dürfen für ihre Tätigkeit ›› im eingeschränkten Halteverbot oder in Halteverbotszonen parken ›› an Parkscheinautomaten ohne Parkschein parken ›› Fußgängerzonen befahren ›› in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb markierter Flächen par- ken ›› auf Bewohnerparkplätzen parken. Dies gilt für maximal zwei Stunden pro Parkvorgang. Zudem ist eine Parkscheibe zu verwenden. Die Re- gelung gilt zunächst bis 14. Juni. Die Fahrzeuge der Pflege- und Betreu- ungsdienste müssen als solche er- kennbar sein.

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