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stadtblatt  / 25. März 2020 5 AKTUELLES Höchstens zu zweit im Freien treffen – die bundesweiten Vorschriften Die wichtigsten Verhal- tensregeln im Über- blick – Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten U m eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, müssen sich alle Bürgerinnen und Bürger bundesweit an neue Regeln halten. Bund und Länder haben sich am vergangenen Wochenende auf Leitlinien zur Beschränkung sozia- ler Kontakte geeinigt, die das Land Baden-Württemberg jetzt in eine Rechtsverordnung umgesetzt hat. Sie ist seit Montag, 23. März, gültig und gilt damit auch in der Stadt Hei- delberg. Darf ich meine Wohnung noch verlassen? Ja. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist aber nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt leben- den Person oder im Kreis der Ange- hörigen des eigenen Hausstands ge- stattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer mög- lich, ein Mindestabstand von 1,5 Me- tern einzuhalten.Der Weg zur Arbeit und zum Einkaufen ist weiterhin möglich. Darf man sich noch privat in Gruppen treffen? Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen verboten. Das gilt insbesondere für Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Soziale Kontakte sollen so weit wie möglich komplett unterbleiben. Ausgenommen von dem Verbot sind Ansammlungen, wenn deren Teil- nehmer in gerader Linie verwandt sind oder in häuslicher Gemein- schaft miteinander leben sowie de- ren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerin- nen oder Partner. Warum sind diese massiven Ein- schränkungen des öffentlichen Lebens erforderlich? Das zentrale Ziel bleibt, die Aus- breitung des Coronavirus zu ver- zögern und damit vor allem ältere Menschen und Menschen mit Vor- erkrankungen zu schützen. Diese sind besonders gefährdet.Je weniger Menschen sich gleichzeitig anste- cken, desto besser können schwer- erkrankte Patienten behandelt wer- den. Welche Geschäfte dürfen noch öffnen? ›› Der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließlich Bä- ckereien,Metzgereien,Hofläden ›› Wochenmärkte ›› Abhol- und Lieferdienste ein- schließlich solche des Online-Han- dels ›› Außer-Haus-Verkauf von Gaststät- ten, Kantinen für Betriebsangehö- rige oder Angehörige öffentlicher Einrichtungen ›› Ausgabestellen der Tafeln ›› Apotheken, Drogerien, Sanitäts- häuser, Hörgeräteakustiker, Opti- ker und Praxen für die medizini- sche Fußpflege ›› Tankstellen ›› Poststellen, Banken und Sparkas- sen sowie Servicestellen von Tele- kommunikationsunternehmen ›› Reinigungen und Waschsalons, ›› der Zeitschriften- und Zeitungsver- kauf ›› Raiffeisenmärkte und Verkaufs- stätten für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf und der Großhandel. Diese Verkaufsstellen können jetzt auch am Sonntag und Feiertag geöff- net werden. Sie haben sicherzustel- len, dass die erforderlichen Hygie- nestandards eingehalten, der Zutritt gesteuert und Warteschlangen ver- mieden werden. Sind Verwaltungsgebäude der Stadt geöffnet? Die Stadtverwaltung hat grundsätz- lich alle ihre Verwaltungsgebäude geschlossen. Geöffnet bleiben nur die Bürgerämter in den Stadtteilen – mit Ausnahme der Bürgerämter im Rathaus und des Bürgeramtes Mitte, Bergheimer Straße 69. Per- sönliche Besuche sind ausschließ- lich nach vorheriger Terminverein- barung möglich. Das Kerngeschäft der Verwaltung läuft aber weiter. Bürgerinnen und Bürger werden ge- beten, sich nur mit dringenden und unaufschiebbaren Anliegen an die Verwaltung zu wenden. Weitere In- formationen zur Erreichbarkeit von Einrichtungen auch auf Seite 8. Sind Gaststätten und andere gastro- nomische Angebote geöffnet? Der Betrieb von Gastronomieein- richtungen aller Art ist untersagt. Gaststätten dürfen nur einen Take- Away-Service/Mitnahme-Service für Speisen und/oder Getränke einrich- ten.EinVerzehr imLokal oder imBe- reich der Außenbewirtschaftung ist untersagt. Welche Einrichtungen sind geschlossen? Geschlossen sind unter anderem: ›› Kultureinrichtungen jeglicher Art, Museen und Theater ›› Bildungseinrichtungen wie Volks- hochschule, Akademie für Ältere, Musik- und Singschule ›› Stadtbücherei ›› Bars, Clubs, Diskotheken, Tanz- schulen ›› Kinos ›› Zoo ›› Schwimm- und Hallenbäder, Ther- malbäder, Saunen ›› Fitnessstudios ›› Öffentliche und private Sportan- lagen, sowohl im Freien wie in ge- schlossenen Räumen ›› Indoorspielplätze ›› Öffentliche Spielplätze ›› „alla hopp!“-Anlage ›› Alle Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit ›› Alle Jugendhäuser ›› Alle Seniorenzentren ›› Spielhallen, Prostitutionsstätten Das Land hat bis zum Ende der Os- terferien alle Schulen und Kitas ge- schlossen. Darf ich Angehörige und Freunde in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen besuchen? Zum Schutz besonders gefährde- ter Personen dürfen Krankenhäu- ser, Rehabilitationseinrichtungen, Tageskliniken sowie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen nicht mehr zu Besuchszwecken betreten wer- den. Zu Ausnahmen und Sonderre- gelungen können die jeweiligen Ein- richtungen eigene Bestimmungen fassen. Macht eine Grippe-Impfung jetzt noch Sinn? Ja. Nach Einschätzung des Gesund- heitsamtes macht eine Impfung zum Schutz vor der aktuellen Grippe-Wel- le für die entsprechenden Zielgrup- pen auch jetzt noch Sinn. red Mehr Antworten zu Corona- Fragen unter www.heidelberg.de/ coronavirus Auch in der Altstadt – wie hier auf dem Marktplatz – halten sich die Menschen konsequent an die Ausgangsbeschränkungen. ( Foto Rothe)

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