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stadtblatt  / 31. Juli 2019 10 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Ergebnisses des Bürgerent- scheids vom 21. Juli 2019 Hiermit wird das vom Gemeinde- wahlausschuss am 24.07.2019 fest- gestellte amtliche Endergebnis des Bürgerentscheids vom 21.07.2019 öf- fentlich bekannt gemacht. Zur Abstimmung stand folgende Frage: „Sind Sie dafür, dass auf den gegen- wärtig als Grünflächen genutzten Bereichen des Großen Ochsenkopfes kein RNV-Betriebshof gebaut wird?“ 1. Zahl der Stimmberechtigten: 110.282 Zahl der Abstimmenden: 33.458 = 30,34 % Zahl der ungültigen Stimmzettel: 120 Zahl der gültigen Stimmzettel: 33.338 2. Von den gültigen Stimmen entfielen auf: JA: 19.020 Stimmen NEIN: 14.318 Stimmen Die gestellte Frage ist in dem Sin- ne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen be- antwortet wurde, sofern diese Mehr- heit mindestens 20 % der Stimm- berechtigten (= 22.057 Stimmen) beträgt (§ 21 Abs. 7 GemO). Die Mehrheit der gültigen Stimmen entfiel auf JA. Die Zahl der gültigen JA-Stimmen beträgt weniger als 20 % der Stimm- berechtigten. Es ist demnach kein bindender Bürgerentscheid zustan- de gekommen. Heidelberg, 24.07.2019 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die Abfallwirtschaft und Stadtrei- nigung Heidelberg beantragt die Erteilung der wasserrechtlichen Er- laubnis für den weiteren Betrieb des bestehenden Brauchwasserbrun- nens auf dem Grundstück Flst. - Nr. 32450, Mittelgewannweg 2a in Hei- delberg. Das Grundwasser soll zur Bewässerung der Kompostmieten in der Bioabfallanlage Heidelberg-Wie- blingen und als Brauchwasser für die gesamte Anlage des Grundstücks Mittelgewannweg 2a in Heidel- berg-Wieblingen verwendet werden. Die Grundwasserentnahmemenge soll 50.000 m³/Jahr betragen. Für das Vorhaben ist eine wasser- rechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8 und 10 in Verbindung mit § 2 Abs. 1, Nr. 3 und § 9 Abs.1,Nr.5 Wasserhaushalts- gesetz (WHG) erforderlich. Die zur Durchführung des Verfah- rens erforderlichen Unterlagen wur- den beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg eingereicht. Der Antrag liegt von Donnerstag, den 08.08.2019 bis einschließlich Montag, den 09.09.2019 bei der Stadt Heidel- berg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Ener- gie, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Zimmer 2.07, 2. OG während der Dienststunden zur Ein- sichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vor- haben berührt werden, wird darauf hingewiesen, dass 1. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben innerhalb der Ausle- gungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 08.08.2019 bis ein- schließlich 23.09.2019 bei der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie – schriftlich oder zur Niederschrift er- hoben werden können. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechts- vorschriften befugt sind, Rechtsbe- helfe nach der Verwaltungsgerichts- ordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesverwaltungsver- fahrensgesetz (LVwVfG) einzulegen, können innerhalb der o. g. Frist Stel- lungnahmen abgeben. Das Einwendungsschreiben bzw. die Stellungnahme müssen unter- schrieben sein und die voll-ständi- ge Adresse des Einwenders bzw. der Vereinigung enthalten. 2. über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und rechtzeitig ab- gegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen in einem Erörte- rungstermin verhandelt wird und a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereini- gungen, die Stellungnahmen ab- gegeben haben, von dem Erörte- rungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, BEKANNTMACHUNGEN Das Jobcenter Heidelberg und das Amt für Soziales und Senioren informieren Änderungen der Leistungen für Bildung und Teilhabe ab 01.08.2019 Seit dem Jahr 2011 können Be- zieher von Leistungen nach dem SGB II,Sozialhilfe (SGB XII),Asyl- bewerberleistungen (AsylbLG), Wohngeld und Kinderzuschlag für ihr Kind bzw.ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beantragen.Zu den Leistungen zählen z.B.die Übernahme der Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsver- pflegung,Mitgliedsbeiträge für Vereine,Schüler-beförderungs- kosten als auch Kosten für Klas- senfahrten und Ausflüge mit der Schule und Kita. Das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unter- stützt Kinder und Jugendliche in Bezug auf Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (ALG II) ist das Job- center Heidelberg zuständig, für Bezieher von Sozialhilfe,Asyl- bewerberleistungen,Wohngeld und/oder Kinderzuschlag das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Heidelberg. Der Gesetzgeber hat zum 01.08.2019 verschiedene Ände- rungen im Rahmen der Bil- dungs- und Teilhabeleistungen beschlossen.Das Gesetzespaket unter demTitel „Starke-Fami- lien-Gesetz“ beinhaltet u.a. auch die Erhöhung verschiedener Leistungen der Bildung und Teilhabe. Die wichtigsten Leistungsverbes- serungen ab 01.08.2019 sind u.a.: ›› Erhöhung der Schulbedarfs- pauschale auf insgesamt 150 € (Auszahlung 100 € Schuljahres- beginn, 50 € für das 2. Schul- halbjahr) ›› Wegfall des Eigenanteils i.H.v. 1 € für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und 5 € für die Schülerbeförderungskosten ›› Erhöhung der Teilhabeleistung von 10 € auf 15 € monatlich ›› Für Empfänger SGB II, SGB XII und AsylbLG: Die But Leis- tungen sind- mit Ausnahme der Lernförderung- von dem Grundantrag bzw.Weiterbewil- ligungsantrag umfasst- Ihren Bedarf müssen Sie allerdings konkretisieren und weitere Angaben machen. Ihre An- gaben wirken auf den Beginn des aktuellen Bewilligungs- zeitraums – mit Ausnahme der Lernförderung- zurück. Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag müssen alle Leistungen für Bildung und Teilhabe gesondert beantragen. Sofern Sie für Ihr Kind/Ihre Kinder einen Bedarf aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gel- tend machen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Jobcenter Heidelberg beziehungsweise mit demAmt für Soziales und Senioren der Stadt Heidelberg in Verbindung. Kontakt Jobcenter Heidelberg (06221 91 59 222) Amt für Soziales und Senioren (06221 58-38718, -37400) Die Antragsformulare stehen unter www.jobcenter-hd.de und unter www.heidelberg.de b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung er- setzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichti- gungen oder Zustellungen vorzu- nehmen sind, 3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und nicht fristgemäß erhobene Einwen- dungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen pri- vatrechtlichen Titeln beruhen, 4.nachAblauf der für Einwendungen bestimmten Frist wegen nachteili- ger Wirkungen der Benutzung Auf- lagen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteili- genWirkungen während des Verfah- rens nicht voraussehen konnte, 5.nachAblauf der für Einwendungen bestimmten Frist eingehende Anträ-

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