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stadtblatt  / 31. Juli 2019 11 BEKANNTMACHUNGEN Ausschreibungen der Stadt Heidelberg stehen online unter www.heidelberg.de/ ausschreibungen www.auftragsboerse.de Ausschreibungen Interreligiöses Kalenderblatt August 2019 06.08. christlich Verklärung Jesu (r.k.) 11.08. jüdisch Tisha b’Aw 11.08.-14.08. islamisch Opferfest – Id Ul-Adha 15.08. christlich Mariä Aufnahme in den Himmel (r.k.) 31.08. islamisch Islamisches Neujahr 1441 n. H. Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/kalender-der-religionen Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz ist in der Fachstelle barrierefreies Planen, Bauen, Wohnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Beraterin/Berater für barrierefreies Planen, Bauen, Wohnen in Teilzeit (50%) zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 10 des Tarifver- trages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Fachkraft Kinder- und Jugendbeteiligung in der Abteilung Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung in Teilzeit (50%) zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Abhängig von der Entwicklung des Aufgabenbereichs und bei Bewährung besteht gegebenenfalls die Perspektive nach Entgeltgruppe 13 TVöD-V. Das Bürger- und Ordnungsamt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Leiterin/Leiter des Sachgebiets Kommunaler Ordnungsdienst mit der Funktion der stellvertretenden Leitung der Abteilung Sicherheit und Ordnung. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A12 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) beziehungsweise Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) zu bewerten. Die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weite- ren Informationen auch zum jeweiligen Bewerbungsschluss finden Sie unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen . ge auf Erteilung einer Erlaubnis oder einer Bewilligung in demselben Ver- fahren nicht berücksichtigt wer- den, 6. wegen nachteiliger Wirkungen einer erlaubten oder bewilligten Benutzung gegen den Inhaber der Erlaubnis oder Bewilligung nur ver- tragliche Ansprüche geltend ge- macht werden können. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort sowie die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen ab dem 08.08.2019 auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter Rathaus/ Stadtverwaltung/Bekanntmachun- gen/Umweltrecht - Bekanntma- chungen einsehbar. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei der Stadt Heidel- berg ausgelegten Unterlagen. Heidelberg,den 23.07.2019 Stadt Heidelberg Amt für Umweltschutz, Gewerbe- aufsicht und Energie -untere Wasserbehörde- ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forde- rungen wird erinnert: Grundsteuer und Gebühren für das 3. Kalender-Vierteljahr 2019, fällig spätestens am 15.08.2019 Gewerbesteuer-Vorauszahlungs- rate für das 3. Kalender-Vierteljahr 2019, fällig spätestens am 15.08.2019 Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträ- gen aus Erst- oder Nachveranlagun- gen nach den zugestellten Beschei- den bzw. Zahlungsaufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits ab- gelaufen ist. Wird eine Steuer nicht rechtzeitig gezahlt, so werden vom Fälligkeits- tag ab die gesetzlichen Säumniszu- schläge berechnet. Gleiches gilt für sonstige städtische Steuernachforderungen, deren Fäl- ligkeit im Einzelfall besonders fest- gesetzt oder vereinbart wurde und inzwischen eingetreten ist, sowie für fällige Gebühren und Beiträge. Teilnehmer am SEPA–Lastschrift- mandat (ehem. Bankeinzugsverfah- ren) werden gebeten, selbst keine Zahlung zu veranlassen. Für diesen Personenkreis gilt die „Öffentliche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt daran, dass jeder Halter eines Hun- des im Stadtkreis Heidelberg ver- pflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nach- dem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat, dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, Friedrich-Ebert-Platz 3 (Erdgeschoss, Zi. 0.09A), Tel. 58-14 360 mitzuteilen. Vom Ende der Hunde- haltung ist innerhalb eines Monats die genannte Stelle zu benachrich- tigen. Wer diese Fristen nicht be- achtet, muss mit einem Verwar- nungs- oder Bußgeld nach den Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechnen. Informationen zur Hundesteuer, Bankeinzugsermächtigung u.v.a.m. finden Sie unter www.heidelberg.de {wählen Sie hier „Rathaus“; „Stadt- verwaltung“; „Ämter von A bis Z“; „Kämmereiamt (20)“; „Abteilung Kasse und Steuern (mehr dazu >)“}. Bankverbindungen der Stadt Heidelberg: Sparkasse Heidelberg IBAN: DE14 6725 0020 0000 0240 07, BIC: SOLADES1HDB Sparkasse Heidelberg IBAN: DE37 6725 0020 0000 0039 99, BIC: SOLADES1HDB -nur für Bußgelder/Verwarnungen- Sparkasse Heidelberg IBAN:DE76 6725 0020 0009 0543 67, BIC: SOLADES1HDB -nur für Forderungen für dieAbfall- wirtschaft und Stadtreinigung- Stadt Heidelberg Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern JAHRESABSCHLUSS 2018 HEIDELBERG MARKETING GMBH Die Gesellschafterversammlung der Heidelberg Marketing GmbH hat am 24.07.2019 den Jahresabschluss 2018 festgestellt. Das Ergebnis be- trägt 0 €. Der Jahresabschluss ist in der Zeit vom 05. August bis 16. August 2019 montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr in der Neuen- heimer Landstraße 5, 69120 Heidel- berg, öffentlich ausgelegt. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes hat zu keinen Einwänden geführt. Ausweis noch gültig? Urlaub schon geplant? Koffer gepackt? Ist der Ausweis noch gültig? Falls nicht,ist das Bürgeramt im Stadtteil die richtige Adresse.Falls die Zeit zu knapp wird: An Grenzüber- gängen oder Flughäfen kann die Bundespolizei Passersatz- papiere ausstellen.Samstags hat die Stadt von 9 bis 13 Uhr eine Notfallnummer (06221 58-20580) ausschließlich für dringende Passangelegenhei- ten eingerichtet. www.heidelberg.de/ buergeramt

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