Stimmen aus dem Gemeinderat

FDP

Dr. Annette Trabold

Landespolitik

Dr. Annette Trabold

und Kommunalpolitik sind in vielen Bereichen eng miteinander verknüpft. So leiden wir im Moment in der Kommune unter einem Gesetz, das am 14.02.2006 der Landtag von Baden-Württemberg beschloss, um die Rechtssicherheit in den Kommunen bei der Behandlung der Zuwendungen von Privaten zu erhöhen. Das war sicherlich gut gemeint – schießt aber völlig übers Ziel hinaus: Künftig muss jede noch so kleine Spende an eine städtische Einrichtung vom Gemeinderat genehmigt werden! Es heißt nun in der Gemeindeordnung § 78 Absatz 4: „(…) Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.“ Ich halte den Aufwand für viel zu groß und fürchte, dass die zusätzliche Bürokratie eher Spenden verhindert. Daher habe ich die FDP-Fraktion im Landtag gebeten, dieses Gesetz noch einmal zu überdenken. Ich halte Sie auf dem Laufenden!