Umwelt

Zu wertvoll für den Abfall

Elektroaltgeräte können kostenlos an den Recyclinghöfen abgegeben werden

Seit 24. März gilt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz(Elek-
troG). Für die Verbraucher/innen bedeutet dies, dass sie ihre Elektroaltgeräte kostenfrei an kommunalen Abgabestellen entsorgen können. So dürfen auch keine Kleingeräte wie Fön oder elektrische Zahnbürste über den Restmüll entsorgt werden.

In Heidelberg haben die Privathaushalte schon seit vielen Jahren die Möglichkeit, ihre Elektroaltgeräte an den Recyclinghöfen der Stadt abzugeben. Bereits seit August 2005 ist dies kostenfrei möglich. Die Geräte können alternativ auch zum Sperrmüll angemeldet werden.

Alle Recyclinghöfe nehmen Haushaltskleingeräte wie Kaffeemaschine, Fön oder Mikrowelle entgegen. Die Recyclinghöfe im Oftersheimer Weg und die Abfallentsorgungsanlage Wieblingen nehmen zusätzlich auch entgegen:

• Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschine, Kühl- und Gefrierschrank, Herd),

•Unterhaltungselektronik-Geräte (Fernseher, Videorecorder, HiFi-Anlagen),

• Informations-(IT-) und Kommunikationstechnik-Geräte (Computer, Monitore, Drucker, Tastaturen, Scanner, Telefaxgeräte, Telefongeräte) einschließlich Geräteteile und Zubehör

• Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren.

Die Hersteller sind verpflichtet, die Altgeräte an den kommunalen Sammelstellen abzuholen. Für die Rücknahme und Wiederverwertung ist die Stiftung „Elektro-Altgeräte-Register“ (EAR) gegründet worden. Geräte, die über die neue Regelung kostenfrei zurückgenommen werden, sind mit dem Symbol „durchgestrichene Mülltonne“ gekennzeichnet.

Elektrogeräte bestehen aus wertvollen Rohstoffen wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium oder Edelmetallen. So kann man aus 14 Tonnen Elektrogeräten etwa eine Tonne Kupfer gewinnen: eine umweltfreundliche Alternative zu der herkömmlichen Gewinnung von Rohstoffen.

Experten schätzen, dass in Deutschland jährlich 1,8 Millionen Tonnen Elektroaltgeräte anfallen. In Zukunft sollen die Geräte von vornherein so gestaltet werden, dass sie nach ihrer Nutzung möglichst gut demontiert und ihre Bauteile und Werkstoffe wiederverwendet werden können. Je nach Gerätetyp sieht das Gesetz Mindestrecyclingquoten von 50 bis 80 Prozent vor. Neu ist auch, dass ab Juli 2006 Elektrogeräte gemäß einer EU-Richtlinie keine Schwermetalle, wie Blei, Quecksilber, Cadmium oder bestimmte Bromverbindungen, enthalten dürfen.

Detaillierte Informationen zu dem neuen Gesetz erhält man in einem Informationsblatt vom Umweltbundesamt. Dieses ist mit weiteren Unterlagen unter www.
umweltbundesmt.de/uba-in
fo-daten/daten/elektrog/in
dex.htm einsehbar. Auch die Deutsche Umwelthilfe hat ein Informationsblatt unter www.green-electronics.in
fo veröffentlicht.