Umwelt
Gemeinderat stimmte Luftreinhalteplan zu
Bei mehr als 35 Überschreitungen der Feinstaubwerte tritt ein Aktionsplan in Kraft
Alle baden-württembergischen Lufteinhalte- und Aktionspläne, die aufgrund von Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid und Feinstaub (Partikel mit einem Durchmesser unter 10 Mikrometer) entsprechend der 22. Bundesimmissionsschutz-Verordnung von den zuständigen Regierungspräsidien erstellt wurden, enthalten so genannte „Umweltzonen“. Diese sehen Verkehrsbeschränkungen auf der Basis der Kennzeichnungsverordnung vor, die die Bundesregierung im Februar beschlossen hat.
Der vom Regierungspräsidium Karlsruhe erstellte Entwurf „Luftreinhalte-/Aktionsplan für den Regierungsbezirk Karlsruhe – Teilplan Heidelberg“ wurde vom 21. September bis 26. Oktober 2005 öffentlich ausgelegt. Er basiert auf dem am Messpunkt Karlsruher Straße 2003 festgestellten Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid. In der nach der Offenlage aktualisierten und ergänzten Fassung wurden nun vom Regierungspräsidium Karlsruhe die Ergebnisse der Messungen 2004 in der Mittermaierstraße und der Brückenstraße aufgenommen und die wesentliche Teile des Stadtgebietes umfassende Umweltzone konkretisiert. Diesem überarbeiteten Entwurf des Luftreinhalteplans für Heidelberg hat der Gemeinderat am 30. März 2006 zugestimmt.
Derzeit misst die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) an der Karlsruher Straße kontinuierlich die Tagesmittelwerte der Feinstaub-Konzentration (PM10). Der Tagesmittel-Grenzwert von 50 Mikrogramm/Kubikmeter darf an höchstens 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. Bisher (Stand: 30. März 2006) wurden 24 Überschreitungen in Heidelberg registriert. Sollte es im Laufe des Jahres zu mehr als 35 Überschreitungen kommen, müsste das Regierungspräsidium den Luftreinhalteplan für Heidelberg kurzfristig als „Aktionsplan“ fortschreiben und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen des vorliegenden Entwurfs zeitlich vorziehen.
Die Verkehrsbeschränkungen hat das Umweltministerium Baden-Württemberg landeseinheitlich festgelegt. Danach wird es in den Umweltzonen der betroffenen Städte ein zeitlich gestaffeltes Fahrverbot geben. Dieselfahrzeuge mit schlechteren Werten als der Abgasnorm EURO 2 und Kraftfahrzeuge mit Otto-Motor ohne geregelten Katalysator dürfen ab 1. Januar 2010 nicht mehr in die Umweltzone einfahren. Ab 1. Januar 2012 müssen Dieselfahrzeuge mindestens EURO 3 einhalten, um in die Umweltzone einfahren zu dürfen.
Die Zuordnung zu den Schadstoffgruppen erfolgt nach den europäischen EURO-Abgasnormen. Gekennzeichnet werden alle Fahrzeuge der Klassen EURO 2 und besser, bis hin zu EURO 5 (Partikelfilter für Diesel-Pkw). Die dafür vorgesehenen Plaketten enthalten die Nummern der Schadstoffgruppe. Autobesitzer können durch Nachrüstung der Fahrzeuge die Eingruppierung in eine bessere Schadstoffgruppe erreichen. Ausgabestellen für die Plaketten sind Landesbehörden sowie die zur Abgasuntersuchung zugelassenen Stellen, also auch über 30.000 zugelassene Werkstätten. Über den Erwerb der Plakette können die Autobesitzer selbst entscheiden.
Das Bundeskabinett hat im Februar 2006 die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Damit wird die Kennzeichnung von PKWs, LKWs und Bussen nach der Höhe der Partikelemissionen bundesweit einheitlich geregelt.