Stadt & Leute
„Lebendigen Branchenmix erhalten“
Untere Straße: Stadt will Umwandlung weiterer Geschäfte in Gaststätten verhindern – Kommunaler Ordnungsdienst achtet auf Einhaltung der Richtlinien
Die Stadt Heidelberg will alle ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, der Umwandlung weiterer Geschäfte in Gaststätten in der Unteren Straße in der Heidelberger Altstadt entgegenzuwirken.
Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner: „Wir werden alles dafür tun, den lebendigen Branchenmix in der Unteren Straße zu erhalten. Eine Kneipen-Monokultur kommt für mich nicht in Frage – insbesondere im Interesse der Altstadt-Anwohnerinnen und -Anwohner, aber ebenso zum Nutzen der Geschäfte in der Unteren Straße, die nicht in eine Außenseiterrolle gedrängt werden dürfen.“
Seit Juli 2008 gingen sechs Bauanträge auf Nutzungsänderung in Gaststätte für gewerblich genutzte Objekte in der Unteren Straße bei der Stadt Heidelberg ein.
In einem Fall war die Stadt durch einen zuvor erteilten positiven Bauvorbescheid gebunden. Die entsprechende Bauvoranfrage war bereits am 28. April 2008 eingereicht worden. Bei der Beurteilung des Vorhabens spielte eine Rolle, dass mit dieser Nutzungsänderung die nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Spielhallenverbot Altstadt“ der Stadt Heidelberg vom 5. Dezember 1986 unzulässige Spielhallennutzung (mit Bestandsschutz aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bebauungsplans) aufgegeben wurde.
In einem Fall wurde der Antrag nach Ankündigung der geplanten Versagung zurückgenommen, zumal der Hauseigentümer sich gegen eine Gaststätte und für eine Vermietung an einen bereits in der Unteren Straße ansässigen Ladenbetreiber entschieden hatte.
In drei Fällen wurde der Antrag abgelehnt. Davon wurden in zwei Fällen fristgerecht Widersprüche eingelegt, die zwischenzeitlich dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Entscheidung vorliegen. Ein weiteres Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, dieses wird von der Tendenz her genauso entschieden werden.
Nachdem innerhalb kurzer Zeit die genannten Bauanträge auf Nutzungsänderung von Laden in Gaststätte eingereicht wurden – und aus den Beratungen im Technischen Bürgeramt bekannt ist, dass es weitere Interessenten für Gaststättennutzungen in der Unteren Straße gibt – sieht die Stadt Heidelberg die Notwendigkeit, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die bestehende Eigenart des Gebiets, die derzeit noch von einem verträglichen Nutzungsverhältnis (Läden und Gaststätten in den Erdgeschossen, Wohnen in den Obergeschossen) geprägt ist, in der Unteren Straße zu schützen.
Nach dem aktuellem Stand des Bebauungsplanentwurfs ist für die Grundstücke in der Unteren Straße hinsichtlich der Art der Nutzung die Festsetzung „Besonderes Wohngebiet“ vorgesehen. In diesem Gebiet sind neue Schank- und Speisewirtschaften nicht zulässig, nur bei bestehenden Schank- und Speisewirtschaften ist ausnahmsweise die Erweiterung, Änderung oder Erneuerung der bestehenden Betriebsflächen um maximal ein Drittel im Keller und im Erdgeschoss zulässig. Das Bebauungsplanverfahren steht vor dem Abschluss.
Verstärkte Kontrollen
Der Kommunale Ordnungsdienst wird verstärkt ab 23 Uhr auf die Einhaltung der Richtlinien achten. Der Gemeindevollzugsdienst wird dies durch schwerpunktartige Kontrollen der Falschparker in der Altstadt abends und nachts unterstützen. Notwendigenfalls werden falsch geparkte Fahrzeuge abgeschleppt. Am 1. Januar 2010 tritt zudem das Alkoholverkaufsverbot ab 22 Uhr nach Landesgesetz in Kraft. (rie)