Stadt & Leute
Helfer bei Resignation gegenüber Behörden
Ehrenamtliche Behördenpaten des Diakonischen Werks bieten Unterstützung beim Umgang mit Ämtern an
Es gibt Menschen, die fühlen sich im Umgang mit Ämtern, Banken oder Krankenkassen hilflos und überfordert. Manche verzichten auf sozialrechtliche Ansprüche, weil ihnen das richtige Ausfüllen von Anträgen zu schwer ist oder sie wegen eines Ablehnungsbescheids verunsichert sind.
Hier hilft das Diakonische Werk mit geschulten ehrenamtlichen Behördenpatinnen und -paten. Diese bieten Unterstützung bei Behördengängen, Ämter- und Bankenkontakten und beim Lesen von Behördenpost an – für die Hilfesuchenden völlig kostenlos.
Seit vergangenem Herbst sind die Behördenpaten aktiv. Ein vergleichbares Projekt gab es in Baden zuvor nicht. Vor dem Start des Projekts wurde bei städtischen und anderen Behörden nachgefragt, ob es überhaupt erwünscht sei, erklärt Diakonie-Geschäftsführerin Heidi Farrenkopf: „Wir haben offene Türen eingerannt.“
Es sei schön, sagt Birgit Kurz, die das Projekt „Behördenpaten“ hauptamtlich begleitet, „dass sich in Heidelberg immer ausreichend viele Ehrenamtliche finden“. 45 Frauen und Männer meldeten sich nach einem Aufruf des Diakonischen Werkes im vergangenen Sommer. 25 nahmen an einer Schulung teil, 18 sind jetzt im Einsatz. „Damit können wir den derzeitigen Bedarf abdecken“, betont Projektleiter Christian Heinze. Wer sich für dieses Ehrenamt bewirbt, wird in eine Liste aufgenommen und Ende des Jahres zur Schulung eingeladen.
Die Patenschaften stellt die Projektleitung her. Hilfesuchende wenden sich entweder direkt an das Diakonische Werk oder finden den Weg über Beratungsstellen und soziale Einrichtungen oder auch auf Anraten der Ämter, mit denen sie im praktischen Leben nicht klarkommen.
„Interessant an der Arbeit ist die Vielschichtigkeit“, sagt Thomas Bayer, der sich als Behördenpate engagiert. Pate Manfred Hauck lobt die Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen Diakonie-Kräften, die jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. „Wir lassen die Ehrenamtlichen mit dieser Aufgabe nicht allein“, betont Heidi Farrenkopf und weist darauf hin, was Behördenpaten nicht tun können oder dürfen:
Sie ersetzen nicht die Arbeit hauptamtlicher Beratungsstellen, führen keine Rechtsberatung durch und sind auch nicht für hauswirtschaftliche Hilfe da. Sie unterliegen der Schweigepflicht. (br. )