Umwelt

Bebauungsplan sichert Vielfalt

Das Handschuhsheimer Feld soll als Gartenbau- und Erholungsgebiet erhalten werden

Der Gemeinderat hat am 5. Dezember 2002 mit großer Mehrheit beschlossen, für das Handschuhsheimer Feld einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Handschuhsheimer Feld ist Standort eines bedeutenden Erwerbsgartenbaus, den es für kommende Generationen zu erhalten gilt.

Das Handschuhsheimer Feld
Das Handschuhsheimer Feld: bedeutender Standort des Erwerbsgartenbaus und Erholungsgebiet. Das soll so bleiben, hat der Gemeinderat festgelegt. (Foto: Rothe)

Dazu ist das Feld aber auch ein wichtiges Naherholungsgebiet. Als Heidelbergs einzige Fläche in der Ebene, die von Lärmbelastungen weitgehend frei ist, wird es von Spaziergängern, Radfahrern, Joggern, Skatern und vielen anderen Erholungssuchenden zu allen Jahreszeiten gern genutzt.

Mit dem Bebauungsplan verfolgt die Stadt Heidelberg das Ziel, die Entwicklung dieses wichtigen Landschaftsraumes so zu steuern, dass die Belange der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Landschaftsbildes, des Wassers und Bodens sowie die Freizeit- und Erholungsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger gerecht und auf Dauer in Einklang gebracht werden.

Die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes wurde vorläufig zurückgestellt, da zunächst die Frage der fünften Neckarquerung mit allen Varianten zu klären war. Das Gutachten der freiwilligen Umweltverträglichkeitsuntersuchung für die fünfte Neckarquerung liegt vor und wurde am 19. Oktober 2005 im Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss in öffentlicher Sitzung vorgestellt. Eine abschließende Entscheidung zur besseren Verkehrserschließung des Neuenheimer Feldes hat der Gemeinderat bisher nicht getroffen, doch der Arbeitsauftrag an die Verwaltung bezieht sich auf Alternativen außerhalb des Handschuhsheimer Feldes.

Befürchtungen, dass der Bebauungsplan Handschuhsheimer Feld einer weiteren Bebauung des Geländes den Weg bereiten soll, sind absolut unbegründet, im Gegenteil, sie missverstehen das Planungsziel gänzlich. Mit dem Bebauungsplan sollen gerade die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, den Erwerbsgartenbau langfristig sichern und einer weiteren Zersiedelung des Handschuhsheimer Feldes entgegenwirken zu können.