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stadtblatt  / 7. November 2018 10 Ausschreibungen Ausschreibungen der Stadt Heidelberg stehen online unter www.heidelberg.de/ ausschreibungen www.auftragsboerse.de ist innerhalb eines Monats die genann- te Stelle zu benachrichtigen. Wer diese Fristen nicht beachtet, muss mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld nach den Bestimmungen des Gesetzes über Ord- nungswidrigkeiten rechnen. InformationenzurHundesteuer,Bankein- zugsermächtigung u.v.a.m. finden Sie unter www.heidelberg.de › „Rathaus“ › „Stadtverwaltung“ › „Ämter von A bis Z“ › „Kämmereiamt (20)“ › „Abteilung Kasse und Steuern (mehr dazu >)“. Bankverbindungen der Stadt Heidelberg: Sparkasse Heidelberg IBAN: DE14 6725 0020 0000 0240 07 , BIC: SOLADES1HDB Sparkasse Heidelberg IBAN: DE37 6725 0020 0000 0039 99, BIC: SOLADES1HDB -nur für Bußgelder/Verwarnungen- Sparkasse Heidelberg IBAN:DE76 6725 0020 0009 0543 67 , BIC: SOLADES1HDB -nur für Forderungen des Amtes für Ab- fallwirtschaft und Stadtreinigung- Stadt Heidelberg,Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Satzungsbeschluss für den vorhaben- bezogenen Bebauungsplan mit örtli- cher Bauvorschrift Bahnstadt – Einrich- tungshaus Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 18.Oktober 2018 gemäß § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die örtliche Bauvorschrift gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) in Ver- bindung mit § 4 der Gemeindeordnung als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 des Bau- gesetzbuchs ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des vor- habenbezogenen Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift ist dem abge- druckten Lageplan zu entnehmen. druckten Lageplan zu entnehmen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vor- habenbezogene Bebauungsplan und die örtliche Bauvorschrift gemäß § 10 Absatz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Kraft. Jedermann kann den vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan mit örtlicher Bauvor- schrift, die Begründung und eine zusam- menfassende Erklärung im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten. Ort: Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG Kornmarkt 1,69117 Heidelberg Telefon: 06221-58 25250 Öffnungszeiten: Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden un- beachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennut- zungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Be- kanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heidelberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweis nach § 4 Absatz 4 und 5 Gemeindeordnung: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der beim Zustandekommen dieser Sat- zung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg wegen Gesetzwidrigkeit wider- sprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Ver- letzung der Verfahrens- oder Formvor- schrift unter Bezeichnung des Sachver- halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden,so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jeder- mann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg,den 31.10.2018 STADT HEIDELBERG Stadtplanungsamt JAHRESABSCHLUSS Die Klimaschutz- und Energie-Beratungs- agentur Heldelberg - Rhein-Neckar-Kreis gGmbH (KUBA) gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwen- dung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 bekannt. Der Abschlussprüfer hat für den Jahres- abschluss und Lagebericht den uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung am 24. Oktober 2018 wurde beschlossen, den Jahresabschluss und Lagebericht festzu- stellen.Der Jahresabschluss 2017 weist ei- nen Überschuss in Höhe von 4.571,31 Euro aus und wird zusammen mit dem Bilanz- gewinn 2016 in Höhe von 108,76 Euro auf neue Rechnung vorgetragen. Jahresabschluss und Lagebericht können in der Zeit vom 8. bis 16. November 2018 in den Geschäftsräumen der KliBA gGm- bH; Wieblinger Weg 21, 69123 Heidelberg, Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr eingesehen werden. Klimaschutz- und Energie-Beratungs- agentur Heldelberg – Rhein-Neckar- Kreis gGmbH (KliBA) WieblingerWeg 21, 69123 Heidelberg ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvor- schriften Bahnstadt – Bahnhofsplatz Süd Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 25.Juli 2017 ge- mäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich Bahnstadt – Bahnhofsplatz Süd ein Bebauungsplan- verfahren einzuleiten. Der Einleitungs- beschluss wurde am 16. August 2017 im Stadtblatt ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des vor- habenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abge- druckten Lageplan zu entnehmen. Öffentliche Auslegung Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 18.Oktober 2018 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht – jeweils in der Fassung vom 8. August 2018 – zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Es besteht Gelegenheit, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften, die Entwurfs- begründung einschließlich des Umwelt- berichts, den Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan sowie die bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und das schalltechnischen Gutachten in der Zeit vom 15. November 2018 bis ein- schließlich 17. Dezember 2018 im Tech- nischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg und im Internet unter www.heidelberg. de/ bekanntmachungen einzusehen. Folgende Gutachten liegen vor: Schall- technisches Gutachten vom 29.6.2018, Erschütterungsgutachten vom 5.5.2018 und Gutachten zu elektromagnetischen Feldern vom 4.5.2018. In den ausgelegten Planunterlagen werden folgende umweltrelevanten Themen be- handelt: ›› Schutzgut Mensch: Immissionen durch Verkehr-,Gewerbe- und Schienenlärm, Erschütterungen,Elektromagnetische Felder ›› Schutzgut Boden: Bodenversiegelun- gen,Versickerungsfähigkeit,Altlasten, Kampfmittel ›› Schutzgut Wasser: Lage innerhalb Was- serschutzgebietszone III B,Verzögerung des Wasserabflusses durch Dachbegrü- nung BEKANNTMACHUNGEN Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Das Amt für Soziales und Senioren sucht zum 01.01.2019 eine sozialpädagogische Fachkraft mit Diplom oder vergleichbarem Abschluss für das durch Stiftungsgelder geförderte Projekt „Mobilität und Teilhabe für alte Menschen mit Einschränkungen in Heidelberg“. Die Förderung durch die Stiftung und die Dauer des Projektes ist auf 5 Jahre angelegt. Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für ein Jahr. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe S 12 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Leiterin/Leiter der Abteilung Natur- und Land schaftsschutz zu besetzen. In der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz sind neben den Aufgaben der Un- teren Naturschutzbehörde auch konzeptionelle Arbeiten im Rahmen von Projekten im Natur- und Landschaftsschutz angesiedelt. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 TVöD-V. Die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen auch zum jeweiligen Bewerbungsschluss finden Sie unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen.

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