Stimmen aus dem Gemeinderat

FWV

Nils Weber

Bürgerbeteiligung

Nils Weber

Nach der öffentlichen Diskussion über das neue Bürgerbeteiligungsverfahren sind im Wesentlichen noch folgende Änderungswünsche offen: 1. Auch der Beirat für Menschen mit Behinderung soll künftig berechtigt sein, beim OB zu beantragen, dass dem GR ein bestimmtes Thema für ein Beteiligungsverfahren vorgeschlagen wird. 2. Beim Sammeln von 1.000 Unterschriften für ein Bürgerbeteiligungsverfahren sollen nicht nur die Stimmen der kommunalwahlberechtigten Bürger zählen, sondern aller Einwohner, also auch von Ausländern aus Nicht-EU-Ländern. 3. Bei den 1.000 Unterschriften sollen auch 14-Jährige und Ältere mitstimmen dürfen. 4. Bürgerbeteiligung auch bei Bauleitplänen, soweit gesetzlich zulässig. 5. Der OB muss den GR auch dann unterrichten, wenn die Mitgliederversammlung eines eingetragenen Vereins, der sich seit mehr als 5 Jahren seiner Satzung entsprechend um die Belange seines Stadtteils kümmert, in einer Gemeindeangelegenheit ein Bürgerbeteiligungsverfahren anregt. Alle fünf Punkte sind meines Erachtens verhandelbar und kompromissfähig.