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Jetzt mit Fingerabdrücken

Der neue elektronische Reisepass enthält Fingerabdrücke zur Erhöhung der Fälschungssicherheit

Seit November 2005 gibt es in Deutschland den elektronischen Reisepass (ePass). Er enthält das digitale Passfoto als erstes biometrisches Merkmal im Chip. Ab 1. November 2007 wird der ePass der zweiten Generation ausgegeben, bei dem zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert sind. Die neue Technologie erhöht die Fälschungssicherheit und bietet mehr Schutz vor Dokumentenmissbrauch.

Die Fingerabdruckerfassung bei Passanträgen ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer die Abdrücke nicht abgibt, kann keinen neuen Reisepass ausgestellt bekommen. Ausnahme sind ePässe für Kinder unter sechs Jahren, ihnen werden keine Fingerabdrücke genommen. Die beiden Fingerabdrücke - in der Regel von den Zeigefingern - werden bei der Passbeantragung in der Passbehörde über einen Scanner erfasst. Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel werden nicht benötigt.

Die Fingerabdrücke werden ausschließlich im Chip des ePasses gespeichert. Eine Speicherung in einer zentralen Datenbank oder im örtlichen Passregister erfolgt nicht. Wie bisher werden im örtlichen Passregister nur die Passfotos archiviert.

Ein Mechanismus schützt, wie schon die elektronischen Pässe der ersten Generation, vor unberechtigtes Auslesen. Beim ePass der zweiten Generation kommt ein weiterer Zugriffschutz hinzu: Nur Staaten, die von Deutschland spezielle Zugriffsberechtigungen erhalten, können auf die Fingerabdrücke im Chip zugreifen.

Die Gebühren für die Ausstellung des elektronischen Reisepasses erhöhen sich nicht: Ein zehn Jahre gültiger ePass kostet weiterhin 59 Euro. Für einen sechs Jahre gültigen ePass für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 37,50 Euro.

Bereits ausgegebene Pässe behalten ihre Gültigkeit. Besitzern alter Pässe entstehen im Reiseverkehr keine Nachteile. Ein vorzeitiger Umtausch ist also nicht erforderlich. Auch die visumfreie Einreise in die USA ist weiterhin mit allen endgültigen bordeauxroten Reisepässen möglich, wenn diese für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sind.

Wer sich trotzdem für einen neuen ePass entscheidet oder wessen Reisepass abgelaufen ist, sollte beachten, dass Freitag, 2. November, ein Brückentag ist, an dem in allen Bürgerämtern mit erheblich längeren Wartezeiten als üblich zu rechnen ist.

In allen Bürgerämtern liegt die Broschüre „Alles Wissenswerte zum elektronischen Reisepass“ bereit. Weitere Informationen über den elektronischen Reisepass erhält man unter www.epass.de oder www.bundesdruckerei.de.