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AKTUELLES 4 15. Juli 2026 Altstadt-Gastro bis 3 Uhr nachts Sperrzeit-Ausnahmen an 10 Tagen im Jahr Für einen Teil der Kernaltstadt gelten seit dem17. April aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim strengere Sperrzeiten als zuvor. Im Austausch mit den Betrieben, demNachtbürgermeister Jimmy Kneipp und Anwohnenden hat die Stadt Heidelberg eine Allgemeinverfügung erarbeitet, die an bis zu zehn festgelegten Tagen im Jahr längere Öffnungszeiten in der Altstadtgastronomie ermöglicht. Ziel ist es, die finanziellen Folgen für die Betriebe abzumildern, ohne dabei jedoch die Anwohnenden zusätzlich zu belasten. Die Allgemeinverfügung ist am 10. Juli in Kraft getreten und ermöglichte damit bereits bei der ersten Schlossbeleuchtung Öffnungszeiten bis 3 Uhr. Auch in den Nächten vom 1. auf den 2. August, vom 22. auf den 23. August (Altstadtfest), vom 5. auf den 6. September (2. Schlossbeleuchtung), vom 26. auf den 27. September (Heidelberger Herbst), vom 10. auf den 11. Oktober (Semesterbeginn), vom 31. Oktober auf den 1. November (Halloween), vom 28. auf den 29. November, vom 5. auf den 6. Dezember und vom 23. auf den 24. Dezember beginnt die Sperrzeit erst um 3 Uhr. Immobilienmarkt hat sich stabilisiert Die Anzahl der Kaufverträge stieg vom Jahr 2024 auf das Jahr 2025 um ca. 12 Prozent, der Umsatz um ca. 19 Prozent. Das sagt der Grundstücksmarktbericht 2026 des Heidelberger Gutachterausschusses. Im Teilmarkt Wohnungseigentum im Wiederverkauf wurden 2025 ca. 8 Prozent mehr Kaufverträge abgeschlossen. Die Preise von Eigenheimen sanken leicht um durchschnittlich 5 Prozent. Beim Teilmarkt Wohnungseigentum im Wiederverkauf ergab sich ein Plus von 5,4 Prozent. Der Kaufpreis für Erstverkäufe von Wohnungseigentum stieg nur leicht von 1 bis 3 Prozent. 2025 wechselten nur 38 Mehrfamilien-/Wohn- und Geschäftshäuser im Wiederverkauf ihren Besitzer. www.heidelberg.de/ gutachterausschuss Ziegelhäuser Brücke wird untersucht Kernbohrungen an Pfeiler und im Neckarboden im Zuge der Ersatzbau-Planung Eine schwimmende Plattform liegt derzeit am Pfeiler der Ziegelhäuser Brücke hin zum Stadtteil Ziegelhausen. Von dieser wird die Brücke seit Ende Juni genau untersucht. Der Grund: Die beiden Pfeiler im Neckar sollen möglichst erhalten bleiben, um den neuen Brückenüberbau der Ziegelhäuser Brücke zu tragen. Ob das im Zuge der weiteren Planung so umgesetzt werden kann, sollen die nun stattfindenden Voruntersuchungen zeigen. Die Pfeiler bestehen überwiegend aus Beton, der im Zuge der Jahrzehnte seine Festigkeit verändern kann. Auch die Dichte und Druckfestigkeit des Bodens werden untersucht. Je dichter der Boden, desto besser kann er die Lasten aufnehmen. Die Proben werden im Anschluss sorgfältig im Labor analysiert. Mit den Ergebnissen rechnet die Stadt zum Ende des Jahres. cat Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/ ziegelhaeuserbruecke Derzeit wird der Pfeiler auf Ziegelhäuser Seite untersucht. Die Pfeiler sollen möglichst erhalten bleiben. (Foto Stadt Heidelberg) So geht es jetzt weiter Nach Bürgerentscheid sind Änderungen am Flächennutzungsplan und weitere Prüfungen notwendig M it einer deutlichen Zweidrittelmehrheit haben die Heidelbergerinnen und Heidelberger beim Bürgerentscheid für dieWindenergie am Lammerskopf gestimmt. Das klare Votum schafft die Grundlage für die weiteren Planungen. Die Stadt wird nun die Änderung des Flächennutzungsplans anstreben. Das Ergebnis des Bürgerentscheids bedeutet nicht, dass der Bau von Windenergieanlagen am Lammerskopf bereits beschlossen ist. Über konkrete Fragen der Planung, Ausgestaltung und Genehmigung wird erst in weiteren Verfahren entschieden. Dazu sind durch die Projektgemeinschaft detaillierte Planungen und weitere Fachgutachten vorzulegen. Für das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans ist der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim zuständig. Die Stadt unterstützt das Verfahren und stellt hierfür erforderliche Unterlagen und Fachgrundlagen bereit. Parallel dazu können weitere fachliche Untersuchungen und Planungen vorbereitet werden. Dazu zählen unter anderem die technische Planung möglicher Standorte durch die Vorhabenträger, geologische Untersuchungen sowie standortbezogene Prüfungen zur FFH-Verträglichkeit und zum Artenschutz. Ob und wie viele Windenergieanlagen am Lammerskopf tatsächlich errichtet werden könnten, wäre erst in einem Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zu prüfen. Dabei wären unter anderem Vorgaben zum Natur-, Arten, Immissions- und Wasserschutz zu berücksichtigen. Die Stadt ist nicht Vorhabenträgerin eines möglichen Windparks. Ihre Rolle betrifft die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen auf Heidelberger Gemarkung. Nach bisherigem Planungsstand geht es auf Heidelberger Gemarkung um bis zu sieben mögliche Anlagen. fr Ergebnisse und weitere Infos www.heidelberg.de/ lammerskopf Im Rathaus konnten Interessierte die Auszählung mit OB Würzner (vorne, rechts) und Bürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (vorne, 3.v.r.) live verfolgen. (Foto Rothe)

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