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www.stadtblatt. heidelberg.de www.heidelberg.de/ bekanntmachungen Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg 29. April 2026 / Ausgabe 13 / 34. Jahrgang KURFÜRSTEN-ANLAGE Eine Fahrbahn weniger Arbeiten bis 13. Mai In der Kurfürsten-Anlage wird ab Montag, 4. Mai, ab der Kreuzung Mittermaierstraße die Fahrspur in Fahrtrichtung Westen voll gesperrt. Grund sind notwendige Instandsetzungsarbeiten der Stadtwerke Heidelberg an einem Fernwärme-Schacht auf Höhe der Kurfürsten-Anlage Hausnummer 62. Die Sperrung dauert bis Mittwoch, 13. Mai. Der Autoverkehr wird je nach Fahrziel über die Speyerer Straße/Montpellierbrücke, den Czernyring und die Czernybrücke umgeleitet. Der öffentliche Nahverkehr ist nicht betroffen. WIRTSCHAFT Job-Event „explore us“ Am 8. Mai im Pfaffengrund An Betriebsführungen teilnehmen, sich mit Auszubildenden und Personalverantwortlichen austauschen und die eigenen Fähigkeiten in verschiedenen Berufsfeldern ausprobieren: Beim Job-Event im Gewerbegebiet Pfaffengrund am Freitag, 8. Mai, können Interessierte von 11 bis 18 Uhr rund 20 Unternehmen aus verschiedenen Branchen kennenlernen. Veranstaltet wird der Tag vom Bündnis für Ausbildung und Arbeit, das von der Stadt koordiniert wird. Sie präsentiert sich dort ebenfalls als Arbeitgeberin. www.arbeit-heidelberg.de KOMMUNALE FINANZEN Konsolidierung geht weiter Nachtragshaushalt genehmigt Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Nachtragshaushalt 2026 der Stadt Heidelberg genehmigt. „Die Genehmigung ist ein erster Erfolg unseres Konsolidierungskurses. Wir erhalten dadurch wieder etwas mehr Luft zum Atmen, weil wir wieder ordentliche Kredite für Investitionen aufnehmen können. Klar ist aber auch: Wir haben erst eine erste Etappe gemeistert. Wir sind noch lange nicht am Ziel und werden unseren Konsolidierungskurs konsequent fortsetzen“, betont Oberbürgermeister Eckart Würzner. Auch dieses Jahr feiern die Stadtverwaltung und viele Beteiligte aus der neuen Südstadt wieder den Tag der Städtebauförderung. Am Samstag, 9. Mai, findet von 11 bis 17 Uhr ein abwechslungsreiches Programm für Groß und Klein auf der ganzen Konversionsfläche statt – mit Flohmarkt, „Mario Kart“ spielen auf der Kinoleinwand, Tischtennis, Wurfspiel für Kinder und vielem mehr. Es gibt spannende Einblicke, interessante Informationen und viele Möglichkeiten, die Entwicklung des Areals hautnah zu erleben – ideal für alle, die neugierig sind und die neue Südstadt besser kennenlernen möchten. Die Städtebauförderung von Bund und Land unterstützt die Entwicklung des Quartiers mit insgesamt rund 23 Millionen Euro. 10-jähriges Jubiläum Unter dem Motto „10 Jahre jung, 10 Jahre bunt, 100 %Wir“ feiert die neue Südstadt im Jahr 2026 ihr Jubiläum. Seit der Übergabe der ehemaligen US-Militärflächen Mark-Twain-Village und Campbell Barracks an die Stadt Heidelberg im Jahr 2016 hat sich das Areal mit hoher Dynamik zu einem offenen, urbanen und vielfältigen Quartier mit hoher Lebensqualität entwickelt. Zehn Jahre nach dem Start der Entwicklung sind bereits rund drei Viertel der Flächen erfolgreich realisiert. Dieses Jubiläum wird mit zahlreichen Aktionen gefeiert, die Lust machen, immer wieder vorbeizuschauen. Programmauszug › 1 1.15 Uhr: Eröffnung mit demErsten Bürgermeister Jürgen Odszuck vor der Chapel › 11.15 bis 13 Uhr: Musik an der Chapel › 11.30 Uhr: Führung durch das Kreativwirtschaftszentrum „Marlene 42“ › 13 bis 17 Uhr: Musik am Checkpoint › 13 Uhr: Führung durch das MarkTwain-Center › 14 bis 17 Uhr: Waffelcafé in der Chapel Seit 2016 wird der Tag der Städtebauförderung in Heidelberg begangen. Die Städtebauförderung unterstützt die Entwicklung nachhaltiger Lebensräume, fördert Klimaquartiere, attraktive Freizeit- und Bewegungsräume sowie eine sozialgerechte Quartiersentwicklung. lst www.heidelberg.de/ neuesuedstadt Neue Südstadt bei Fest erkunden Führungen, Aktionen, Flohmarkt und mehr am 9. Mai Nächste Ausgabe am 13. Mai Der Tag der Städtebauförderung fand bereits 2023 in der neuen Südstadt statt. Auch dieses Jahr laden Stadt und Beteiligte aus dem Stadtteil dazu ein, das Quartier zu erkunden. (Foto Buck)

29. April 2026 2 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT SPD Marvin Frank Psychotherapie in der Krise Vergangenen Samstag informierte das Aktionsbündnis Psychotherapie HD/ MA amBismarckplatz über die Folgen der beschlossenen Honorarkürzungen für Psychotherapeut*innen. Während psych. Erkrankungen z.B. die häufigste Ursache für stat. Krankenhausbehandlungen von Kindern & Jugendlichen sind, ist das Honorar der Therapeut*innen seit 01.04. um 4,5 % ohne schlüssige Begründung gekürzt. Und das bei den ohnehin niedrigsten Honoraren in der vertragsärztl. Versorgung. Das verschärft die schwierige Versorgungslage weiter. Auch Studierende & angehende Therapeut*innen stehen schon jetzt unter Druck. Durch die reformbedingt fehlende Ausbildungsfinanzierung bangen viele um ihren Weiterbildungsplatz. Auch in HDwerden wahrscheinlich Weiterbildungsinstitute schließen. Die Versorgungslage in HD ist relativ gut. Kommunal nimmt sich der AK Psych. Gesundheit der Thematik an – auch einige von der Stadt geförderte freie Träger bieten niederschwellige Beratung an. Trotzdem sind die Wartelisten bis zum Anschlag gefüllt. Als Oberzentrum tragen wir nicht nur für uns selbst, sondern auch für die umliegenden Kommunen Verantwortung. Solch eine Verschlechterung darf es nicht geben! Betroffene benötigen schnell Hilfe, Therapeut*innen eine faire Vergütung und Lebensgrundlage. Als SPD-Fraktion solidarisieren wir uns mit den Therapeut*innen für eine gute Versorgung und faire Vergütung. Unterstützen auch Sie die Petition des Aktionsbündnisses: https://c.org/ rFLDMRPm9D 06221 58-47150 geschaeftsstelle@spd-fraktion. heidelberg.de CDU Yasmin Sedighi Renani Heidelberg wird zur Bühne der Gegenwart Willkommen, Bienvenue, Welcome! Der 43. Heidelberger Stückemarkt ist eröffnet und bringt wieder jene besondere Festivalenergie in die Stadt, die Heidelberg für zehn Tage zum Treffpunkt neuer Dramatik macht. In diesem Jahr richtet sich der Blick besonders nach Kanada. Das Gastland bringt englisch- und französischsprachige Theaterarbeiten aus urbanen Zentren ebenso wie aus ruralen Provinzen nach Heidelberg. Gleichzeitig zeigt das Festival eindrucksvoll, wie vielfältig auch die deutschsprachige Theaterlandschaft ist. Bühnen aus ganz Deutschland und darüber hinaus präsentieren Arbeiten mit sehr unterschiedlichen künstlerischen Schwerpunkten, ästhetischen Handschriften und gesellschaftlichen Fragen. Ergänzt wird das Programm durch Wettbewerbslesungen, Publikumsgespräche, Podiumsdiskussionen und Festivalpartys. So wird der Stückemarkt auch in diesem Jahr zu einem Raum, in dem Theater nicht nur gezeigt, sondern gemeinsam erlebt und diskutiert wird. Ein besonderer Dank gilt Intendant Holger Schultze, der den Heidelberger Stückemarkt in den vergangenen Jahren nachhaltig geprägt, erweitert und international vernetzt hat. In seiner letzten Stückemarkt-Ausgabe zeigt sich noch einmal, wie sehr sich das Festival unter seiner Leitung zu einem Ort entwickelt hat, an dem neue Dramatik, junge Stimmen, internationale Gastspiele, deutschsprachige Produktionen und lebendige Debatten zusammenfinden. Gerade in einer Zeit, in der Kunstfreiheit weltweit unter Druck gerät, zeigt der Stückemarkt, welche heilsame und mutmachende Kraft Theater entfalten kann. Wir freuen uns auf die Künstlerinnen und Künstler aus Kanada, auf Gäste von Bühnen aus vielen Regionen und auf ein Festival, das die ganze Stadt verbindet! 06221 58-47160 info@cdu-fraktion-hd.de Bündnis 90/Die Grünen Nora Schönberger Einneues Zuhause für die EineWelt im Herzen der Stadt Vergangenen Samstag wurde gefeiert: Das WeltHaus Heidelberg hat sein neues Domizil im ehemaligen Zollhaus am Römerkreis offiziell eingeweiht. Was 2011 als Idee begann und 2012 mit dem Einzug in den Heidelberger Hauptbahnhof Wirklichkeit wurde, bekommt nun ein neues Kapitel. Der Umzug war nötig, da die anstehende Sanierung des Hauptbahnhofs keinen Verbleib zuließ. Doch er ist vor allem eines: eine echte Aufwertung. Dass dasWeltHaus dabei von der Stadt nicht allein gelassen wurde (bei der Suche nach der Immobilie, bei der Renovierung, bei den Kosten), dafür sind wir sehr dankbar. Diese Unterstützung ist Ausdruck dessen, was das WeltHaus für Heidelberg bedeutet: Die Organisationen im Eine-Welt-ZentrumHeidelberg e.V. (EWZ) tragen z.B. wesentlich dazu bei, dass Heidelberg seit 16 Jahren als Fairtrade Town ausgezeichnet ist. 2026 steht die Rezertifizierung an. 2023 belegte Heidelberg sogar den 2. Platz als Hauptstadt des Fairen Handels. Das ist auch ein Verdienst der vielen Engagierten imWeltHaus. Das neueWeltHaus in dem roten Backsteingebäude mit den blauen Fensterrahmen amRömerkreis ist sichtbarer, zugänglicher und einladender als je zuvor – mit barrierefreien Veranstaltungsräumen, die allen offenstehen. Sichtbarkeit ist für diese Arbeit keine Äußerlichkeit, sondern eine Grundvoraussetzung. Das EWZ, Trägerverein des WeltHauses, vereint ein Netzwerk von 51 Gruppen und Initiativen, die sich lokal für globale Gerechtigkeit einsetzen. Mehr als 25 davon arbeiten hier unter einem Dach: Weltladen Altstadt, Globales Klassenzimmer, Heidelberger Partnerschaftskaffee, BUND, Greenpeace, foodsharing, terre des hommes, Deutsch-Ukrainische Gesellschaft, Initiative für erneuerbare Energien und Anlagen, Bürgerstiftung Heidelberg, Transition Town, Asylarbeitskreis, AGAPE, Uthukumana Afrika e.V., um nur einige zu nennen. Die vollständige Vielfalt lässt sich kaum in einem Satz fassen. Getragen vor allem von ehrenamtlichem Engagement. Und genau das ist der Kern: Das langjährige, verlässliche Ehrenamt der WeltHaus-Organisationen ist kein Selbstläufer, es braucht Wertschätzung und auch finanzielle Unterstützung. Dieses Engagement stärkt Heidelberg als weltoffene Stadt und ermöglicht unter anderem, dass die Stadt erfolgreich Fördermittel einwerben kann. Als Grünen-Fraktion stehen wir dafür, dieses zivilgesellschaftliche Engagement zu stärken und zu fördern, heute und in Zukunft. Herzlichen Glückwunsch an alleWeltHaus-Akteur*innen und Danke für den schönen Tag. Und an alle, die noch nicht vorbeigekommen sind: Es lohnt sich! 06221 58-47170 geschaeftsstelle@gruene- fraktion.heidelberg.de Das WeltHaus Heidelberg hat sein neues Domizil im ehemaligen Zollhaus am Römerkreis gefunden. (Foto Grünen-Fraktion Heidelberg) Termine Gemeinderat und Ausschüsse – Rathaus, Marktplatz 10 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 5. Mai, 17 Uhr Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 6. Mai, 17 Uhr Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 7. Mai, 17 Uhr Weitere Termine und Tages- ordnungen: www.gemeinde rat.heidelberg.de Termine Bezirksbeiräte und weitere Gremien Bezirksbeirat Altstadt: Mittwoch, 29. April, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Neuenheim: Dienstag, 5. Mai - ABGESAGT Bezirksbeirat Rohrbach: Mittwoch, 13. Mai, 18 Uhr, Hochschule Fresenius, Sickingenstraße 63–65 Weitere Termine und Tages- ordnungen: www.gemeinde rat.heidelberg.de

IDA Dr. Gunter Frank Das Gesundheitsamt und der „Impf Dich“-Verein führten an Heidelberger Schulen Interventionsstudien im Unterricht durch. Genehmigt war laut Regierungspräsidium jedoch nur eine Erhebung – möglichst außerhalb des Unterrichts. Wie passt das zusammen? info@ida-hd.de GAL Michael Pfeiffer Die Wallstraße wurde nach einem Antrag der GAL/ FW erfolgreich umgestaltet. Über viele Jahre hatten sich Eltern, Schule und Kinderbeauftragte, denen ich danken möchte, mit großem Engagement für Verbesserungen starkgemacht. Jetzt konnten wichtige Maßnahmen umgesetzt werden, die sowohl die Aufenthaltsqualität deutlich steigern als auch die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöhen. Ein besonderer Dank gilt demMobilitätsamt und dem Stadtplanungsamt für die engagierte und konstruktive Umsetzung. mp-pfeiffer@gmx.net AfD Sven Geschinski Mannheimvorn –Heidelberghinten InMannheimwurden die Zeichen der Zeit erkannt und die Weichen für einen attraktiven kundenfreundlichen Einzelhandel neu gestellt. Seit diesem Monat ist die erste halbe Stunde in den Cityparkhäusern unserer Nachbarstadt gänzlich kostenlos, die erste Stunde kostet nur zwei Euro. Heidelberg verharrt hingegen bei seinem Kampf gegen die individuelle motorisierte Mobilität der Bürger immer noch im alten, überholten Denken der Vergangenheit. Unsere Fraktion fordert eine zukunftsfähige Mobilität, bei der das Auto als leistungsfähiger und unverzichtbarer Verkehrsträger konsequent einbezogen ist. Die Stadt sollte ihre ideologischen Scheuklappen abstreifen und dem Mannheimer Beispiel folgen. geschaeftsstelle@afd-fraktion- heidelberg.de Fraktionsgemeinschaft FDP/FWV Tim Nusser (FDP) Zum Lammerskopf Die Abstimmung zumBürgerentscheid war knapp. Mir wäre ein anderes Resultat lieber gewesen: die Grundsatzentscheidung im Gemeinderat treffen und dann das fertig ausgeplante Projekt mit allen Details durch einen Bürgerentscheid entscheiden zu lassen – und diesen gleichmitzubeschließen. Dafür gab es keine Mehrheit. AmEnde haben wir dem Bürgerentscheid zur Grundsatzfrage zugestimmt. Denn ansonsten wäre nach einem Grundsatzbeschluss (ohne Bürgerentscheid) in der nächsten Gemeinderatssitzung mit Sicherheit ein Bürgerbegehren mit genügend Unterschriften zustande gekommen. Dann wäre ja=nein und nein=ja, mit den gleichen Kosten undmehr Verzögerung. Jetzt entscheiden die Bürgerinnen & Bürger – mit allen Informationen aus den letzten Jahren. info@fdpfwv.de Fraktionsgemeinschaft Die Linke/Bunte Linke Bernd Zieger (Die Linke) Soll die Arbeit der Bezirksbeiräte eingeschränkt werden? Diesen Eindruck gewinnen wir leider bei der aktuellen Entwicklung. Ende letzten Jahres wollte der OB die Bezirksbeiräte nur noch im Rathaus tagen lassen. Glücklicherweise ist dieser Versuch am Widerstand aus den Bezirksbeiräten und demGemeinderat gescheitert. Jetzt stehen immer weniger Themen auf den Tagesordnungen (TO) der Sitzungen. Oft gibt es nur die Punkte „Fragestunde“ und „Verschiedenes“ auf der TO. Wichtige Angelegenheiten wie Bauvorhaben und Verkehrsthemen müssen auch hier besprochen werden. Bezirksbeiräte leisten als Beratungsgremium in Angelegenheiten der Stadtteile gute Beiträge. Wir als Fraktion Die Linke/ Bunte Linke setzen uns dafür ein, dass dies auch so bleibt. gemeinderat@dielinke-hd.de Die Heidelberger Carmen Niebel Heidelberg feiert seine Sportler Die Sportlerehrung fand am Freitag im Atrium der Stadtwerke statt, dessen offene Architektur einen besonderen Rahmen bot. Stadt und Sportkreis würdigten Athletinnen, Athleten und Teams für herausragende Leistungen im vergangenen Jahr sowie Menschen, die sich seit vielen Jahren für den Sport in Heidelberg engagieren. Oberbürgermeister Würzner betonte die Bedeutung des Sports für den Zusammenhalt und hob hervor, dass Erfolge ohne Trainerinnen und Trainer, Eltern und Ehrenamtliche nicht möglich wären. Den Schlusspunkt setzte die Ehrung von Gerhard Schäfer, der den Sportkreis vor über drei Jahrzehnten mit aufgebaut hat, den Bunsencup initiierte und den internationalen Schulsport geprägt hat. Sportteam des Jahres wurden die MLP Academics. Matthias Lautenschläger würdigte dieMannschaft undmachte zugleich deutlich, dass der Preis ebenso gut an die Rugby Frauen des HRK hätte gehen können – sie gewannen 2025 sowohl im 7er als auch im 15er Rugby erneut die Deutsche Meisterschaft. Heidelberg ist und bleibt eine echte Sportstadt und ist stolz auf ihre Sportlerinnen und Sportler. Ein herzlicher Dank gilt allen, die diesen Abend mit so viel Engagement gestaltet haben. info@dieheidelberger.de Fraktionsgemeinschaft HiB/Volt Klaudia Rzeźniczak, Thymon Matlas WeltHaus: global denken, lokal handeln! Vor einigenWochen faszinierten uns die Bilder, die von demMondflug der Artemis-Mission gefunkt wurden: Die Erde erschien als eine schöne, runde Einheit! Daran fühlten wir uns erinnert, als uns am Samstag, 25.4.2026, mitten in Heidelberg in der Kurfürsten-Anlage/Römerkreis eine riesige, aufblasbare Weltkugel begrüßte. Dort öffnete das WeltHaus nach seinemUmzug vom bisherigen Standort amHauptbahnhof zum „Zollgebäude“ erstmals seine Türen für das Stadtpublikum. Das WeltHaus wird von der Stadt finanziell unterstützt. Unter demDachWeltHaus vereinigen sich mehr als 50 Vereine und gemeinwohlorientierte Organisationen hinter der gemeinsamen Vision, dass die Welt eine schöne Einheit sein kann, für die wir alle Verantwortung tragen und zusammenarbeiten können. Das Programmmit Informationen, Musik, Spielen, Speisen und Getränken regte an, über Frieden, Gerechtigkeit, Freiheit, Nachhaltigkeit und Vielfalt nachzudenken und wie alle sich daran beteiligen können. Gerade angesichts der Krisen in der Welt tut es gut, zu erleben, wie Menschen aus verschiedenen Kontinenten hier vor Ort mit Herzblut ehrenamtlich, zum Wohl unserer einenWelt, zusammenarbeiten. Global denken, lokal handeln – es könnte so einfach sein. info@hib-volt.de 3 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT 29. April 2026 In der Rubrik „Stimmen aus dem Gemeinderat“ kommen die Mitglieder des Gemeinderates zu Wort. Die Autorinnen und Autoren sind für den Inhalt ihrer Beiträge in vollem Umfang selbst verantwortlich, insbesondere auch in Bezug auf alle notwendigen Nutzungsrechte. GEMEINDERAT ONLINE www.gemeinderat.heidelberg.de

AKTUELLES 4 29. April 2026 Mehr Sicherheit auf dem Schulweg Stadt gestaltet Umfeld der Fröbelschule neu Die Stadt hat im Umfeld der Fröbelschule mit der schrittweisen Umgestaltung der Wallstraße begonnen. Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit für Kinder auf ihrem Schulweg deutlich zu verbessern und die Aufenthaltsqualität im direkten Schulumfeld zu erhöhen. Der Straßenraumwurde verengt, um die Geschwindigkeit zu reduzieren. Dem Fußverkehr wird mehr Platz eingeräumt. Dadurch wird auch das Halten von „Elterntaxis“ in erster oder zweiter Reihe unterbunden. 20 zusätzliche Fahrradständer wurden vor der Schule geschaffen sowie sogenannte „Eltern-Haltestellen“. Ab Mitte des Jahres sollen weitere Flächen entsiegelt und begrünt werden. „Wir denken Verkehrssicherheit, Stadtentwicklung und Klimaschutz zusammen: Weniger versiegelte Flächen, mehr Raum für Menschen und sichere Wege für Kinder – das ist ein wichtiger Baustein für eine lebenswerte Stadt“, so Bürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain. Die Finanzierung erfolgt zu einem wesentlichen Teil über das EU-Förderprojekt „REALLOCATE“. jkl Freude über die umgestaltete Wallstraße an der Fröbelschule in Wieblingen bei den Beteiligten von Stadt, Schule, Elternbeirat und den Kinderbeauftragten (Foto Rothe) ON E T E AM H E I D E L B E RG wir suchen Direktorin / Direktor Kurpfälzisches Museum (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 15 TvöD-V Organisationsmanagerin / Organisationsmanager (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Besoldungsgruppe A12 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 11 TvöD-V Mitarbeiterin / Mitarbeiter Informationssicherheit (m/w/d) Vollzeit | befristet als Elternzeitvertretung | Besoldungsgruppe A12 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 11 TvöD-V Sachgebietleitung Hilfe zur Pflege / Blindenhilfe (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Besoldungsgruppe A12 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 11 TvöD-V Friedhofsmitarbeiter Heidelberg (m/w/d) – Bestattung und Pflege Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 4 TvöD-V Mitarbeiterin / Mitarbeiter Stadtreinigung (m/w/d) Vollzeit | befristet zunächst für die Dauer von zwei Jahren | Entgeltgruppe 3 TvöD-V beziehungsweise Entgeltgruppe 6 TvöD-V, je nach Einsatzbereich jetzt bewerben www.oneteamheidelberg.de Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69117 Heidelberg 06221 58-12000 s tadtblatt@heidelberg.de www.heidelberg.de Amtsleitung: Timm Herre (tir) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christina Euler (eu), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Florian Römer (fr), Laura Schleicher (ls), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: Rhein- Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 Betreuungsangebote an Grundschulen Stadt passt Angebote dem neuen Rechts- anspruch an Die Stadt strukturiert ihre Betreuungsangebote an Grundschulen neu. Hintergrund ist der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder während der Schulzeit. Statt in vier soll die Betreuung künftig an allen Grundschulen in drei Zeitmodulen organisiert werden. Eltern können dann zwischen folgenden Angeboten wählen: Betreuung wahlweise bis 14.30 Uhr, 16 Uhr oder 17 Uhr. Die Durchführung übernimmt weiterhin der Verein päd-aktiv e. V. Die Frühbetreuung, die es noch an vier Schulen gibt, soll zum Schuljahr 2027/28 eingestellt werden, um einen einheitlichen Schulbeginn zu schaffen. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auch für Erstklässlerinnen und Erstklässler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Um diesen Anspruch zu erfüllen, wird eine neue Betreuungseinrichtung an der Stauffenbergschule angeboten. Entgelterhöhung Wegen deutlich gestiegenen Personalkosten infolge von Tarifsteigerungen steigen auch die Beiträge für die Betreuungsangebote an Grundschulen, für additive Angebote an Ganztagsgrundschulen sowie für die Ferienbetreuung um 14,33 Prozent. eu

5 AKTUELLES 29. April 2026 Heidelberg startet in die Sportsaison Die größten Sportereignisse des Jahres S portlerinnen und Sportler sowie Sportfans können sich 2026 wieder auf zahlreiche Höhepunkte in Heidelberg freuen. Die Stadt fördert zahlreiche Veranstaltungen mit Zuschüssen oder über ihr Sportförderungsprogramm. Hier eine Auswahl: Beachvolleyball: Hochklassiges Beachvolleyball ist am Samstag und Sonntag, 9. und 10. Mai, auf der Neuenheimer Neckarwiese beim BeachCup Heidelberg zu sehen. Freizeit: Interessierte sind am Freitag, 1. Mai, von 20 bis 21.30 Uhr zur Auftaktveranstaltung von „Sport im Park“ am Werderplatz in Neuenheim zu Yoga bei Vollmond und Fackelschein eingeladen. Am Montag, 4. Mai, starten die Kurse in den Stadtteilen: www.heidelberg.de/ sportimpark. Über 40 Vereine bieten am Sonntag, 5. Juli, beim „Schaufenster des Sports“ von 13 bis 18 Uhr auf der Neckarwiese in Neuenheim Einblick in ihr vielfältiges Sportangebot. Laufen: Läuferinnen und Läufer können beim NCT-Lauf von Freitag bis Sonntag, 10. bis 12. Juli, Kilometer und Spenden für die gute Sache sammeln. Anmeldung unter www. nct-lauf.de. Einen Rundkurs durch den jüngsten Heidelberger Stadtteil absolvieren die Sportlerinnen und Sportler beim „Reischmann Apotheke Bahnstadtlauf“ am Samstag, 11. Juli. Anmeldung unter www.bahnstadtlauf.de. Beim Trail Marathon am 20. September 2026 müssen die Teilnehmenden auf der 45 Kilometer langen Strecke 2.019 Höhenmeter überwinden. Para-Judo: Zur Para-Judo-Europameisterschaft werden vom 14. bis 16. August über 120 Athletinnen und Athleten im SNP dome erwartet. Rudern und Drachenboot: Am Samstag und Sonntag, 16. und 17. Mai, werden mehrere Hundert Boote bei der Ruderregatta des Heidelberger Regattaverbands ins Wasser gelassen. Meldeschluss ist am 6. Mai: www.regatta-hd.de. Die Stiftung Leben mit Krebs, das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) und die Rudergesellschaft Heidelberg laden am Samstag, 12. September, zu „Rudern gegen Krebs“ mit Programm auf der Neckarwiese ein. Der Wassersportclub 1931 Heidelberg-Neuenheim lädt am Samstag, 4. Juli, ab circa 8.30 Uhr zum 19. Drachenboot-Cup auf dem Neckar ein. Rund 250 Meter werden zurückgelegt. Rugby: Bei dem internationalen Turnier Heidelberg Rugby Junior & Girls Seven am Samstag und Sonntag, 27. und 28. Juni, messen sich Auswahlmannschaften der Junioren in der Altersklasse U16 und der Juniorinnen U18. Triathlon: Über 1.200 Sportlerinnen und Sportler werden am Sonntag, 26. Juli, die Herausforderung Heidelberg Triathlon in Angriff nehmen. In Zehner-Mannschaften gehen Athletinnen und Athleten am Sonntag, 13. September, bei der Lion-TeamChallenge, demHeidelberger Mannschaftstriathlon, an den Start. chb Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/sport Bei „Rudern gegen Krebs“ werden Spenden gesammelt, um vielen Patientinnen und Patienten die Teilnahme am Projekt „Sport und Krebs“ zu ermöglichen. (Foto Dittmer) ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die Stadtwerke Heidelberg Bäder GmbH& Co. KG beantragt die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den weiteren Betrieb des vorhandenen Grundwasserbrunnens auf dem Grundstück Flst. Nr. 12916, Tiergartenstraße 13 inHeidelberg. Das Grundwasser soll zur Grünflächenberegnung verwendet werden. Die Grundwasserentnahmemenge beträgt 25.000 m³/Jahr. Für das Vorhaben ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8 und 10 in Verbindung mit § 2 Abs. 1, Ziff. 3 und § 9 Abs. 1, Ziff. 5Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Die zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Unterlagen wurden beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg eingereicht. Der Antrag liegt von Donnerstag, den 30.04.2026 bis einschließlich Montag, den 01.06.2026 bei der Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Zimmer 2.07, 2. OG während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Wir bitten um eine Voranmeldung. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort sowie der zur Einsicht ausliegende Antrag mit Unterlagen ab dem 30.04.2026 auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter https://www.hei delberg.de/HD/Rathaus/Amt+fuer+Umweltschutz_+Gewerbeaufsicht+und+Energie.html einsehbar. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei der Stadt Heidelberg ausgelegten Unterlagen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, wird darauf hingewiesen, dass 1. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 30.04.2026 bis einschließlich 15.06.2026 bei der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl - Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg – schriftlich oder elektronisch (E-Mail-Postfach: wasserbehoer de-einwendungen@heidelberg.de) erhoben werden können. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) einzulegen, können innerhalb der o. g. Frist Stellungnahmen abgeben. Das Einwendungsschreiben bzw. die Stellungnahme muss unterschrieben sein und die vollständige Adresse des Einwenders bzw. der Vereinigung enthalten. 2. über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wennmehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, 3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. 4. nicht fristgemäß erhobene Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte) werden nach §§ 17, 18 und 19 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes behandelt. Danach ist bei solchen Angaben erforderlich, dass auf jeder mit mindestens einer Unterschrift versehenen Seite derjenige Unterzeichner, der die übrigen vertreten soll, mit seinemNamen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist. Gleichförmige Eingaben, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können unberücksichtigt bleiben. Das gilt bei gleichförmigen Einwendungen auch insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger imRahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Heidelberg verwiesen. Diese kann unter https:// www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/service/ Datenschutz.html abgerufen werden. Heidelberg, den 20.04.2026 Stadt Heidelberg Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie -untere WasserbehördeBEKANNTMACHUNGEN ONLINE › Feststellung des Jahresabschlusses 2023/2024 des Eigenbetriebs Theater und Orchester Heidelberg › 1. Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung des 1. Nachtragshaushalts 2026 der Stadt Heidelberg Alle Bekanntmachungen im Volltext unter www.heidelberg.de/ bekanntmachungen

6 BEKANNTMACHUNGEN 29. April 2026 BEKANNTMACHUNG Landschaftsschutzgebietsverordnung - Mitteilung von geringfügigen Ergänzungen Im Zuge der Ausweisung von Windenergiezonen am Lammerskopf wurde der dazugehörige Verordnungsentwurf zur Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Bergstraße-Mitte“ vom 13.06.2025 bis 14.07.2025 ausgelegt. Nach Beendigung der Offenlage wurde der Verordnungsentwurf geringfügig geändert und die Karte präzisiert. Die Änderungen wurden unter Einhaltung der gesetzlichenVorgaben vorgenommen und dienen der Präzisierung der im ursprünglichen Entwurf bereits enthaltenen Rotor-outRegelung. In der Kartendarstellung wurde die maximal für Rotor-out oder gleichbedeutend den Rotor-Überstrich nutzbare Fläche zusätzlich grafisch in der Farbe hellblau dargestellt. Eine erhebliche inhaltlicheÄnderung der LSGVerordnung liegt nicht vor, weshalb auf eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden konnte. Die förmliche Verkündung der Änderungsverordnungwird durch dieseMitteilung nicht berührt und erfolgt imweiteren Verfahren. Die Änderungen können der beigefügten Karte sowie dem Verordnungsentwurf (hier in Auszügen mit Änderungen) entnommen werden. Seite 1 Änderung der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe - Höhere Naturschutzbehörde - über das Landschaftsschutzgebiet „Bergstraße-Mitte“ Auf Grund der §§ 22 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durchArtikel 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2023 (BGBl. 2024 I Nr. 323) sowie der §§ 23, 24 und 32 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) der Fassung vom 23. Juni 2005 (GBl. 2015, S. 585), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 44) wird die Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Landschaftsschutzgebiet „Bergstraße-Mitte“ vom 15. Januar 1973 wie folgt geändert: Auf Grund der §§ 22 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBI. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 48 des Gesetzes vom23. Oktober 2024 (BGBI. I Nr. 323) geändert worden ist, sowie der §§ 23, 24 und 32 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) vom 23. Juni 2015 (GBI. S. 585), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBI. S. 26, 44) geändert worden ist, wird die Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Landschaftsschutzgebiet „Bergstraße-Mitte“ vom 15. Januar 1973, die zuletzt durch Verordnung der Stadt Heidelberg vom 15. März 2007 (Heidelberger Stadtblatt vom28.03.2007) geändert worden ist, wie folgt geändert: Art. 1 (1) In § 2 der Verordnung wird folgender Absatz 5 eingefügt: „(5) Das Landschaftsschutzgebiet enthält auf Heidelberger Gemarkung drei Zonen zur Errichtung oderwesentlichenÄnderung von immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Windenergieanlagen und der hierfür erforderlichen Neben- und Erschließungsanlagen sowie Netzanbindung (Windenergiezonen). DieWindenergiezonen haben insgesamt eine Größe von rd. 39 ha. Davon entfallen auf die einzelnenWindenergiezonen: Lammerskopf Teilzone A: rd. 15 ha Lammerskopf Teilzone B: rd. 8 ha Lammerskopf Teilzone C: rd. 16 ha“ Seite 2 (2) In § 2 der Verordnung wird folgender Absatz 5 eingefügt: In § 2 der Verordnung wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) DieWindenergiezonen sind in einer Übersichtskarte im Maßstab 1:40.000 und in einer Detailkarte im Maßstab 1:11.000 mit einer dunkelblauen Füllung dargestellt. Die Karten sind Bestandteil dieser Verordnung.“ Art. 2 In § 7 wird folgender Absatz 3 angefügt: „Die Verbote und Erlaubnisvorbehalte der §§ 3 und 4 gelten nicht für die Errichtung oder wesentliche Änderung von immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Windenergieanlagen und der hierfür erforderlichen Neben- und Erschließungsanlagen in den Windenergiezonen sowie die Erschließungsanlagen und Netzanbindung innerhalb des Schutzgebiets. Eine Überschreitung der Grenzen der Windenergiezonen Gebietsgrenzen durch die Rotoren oder durch sonstige Bestandteile von Windenergieanlagen ist im Bereich der Fläche Rotor-out (in der Übersichtskarte und in der Detailkarte hellblau dargestellt) zulässig.“ Art. 3 Die Änderungsverordnung mit den geänderten Karten (Übersichts- und Detailkarten) nach § 2 Abs. 6 ist bei dem Bürgermeisteramt der Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt. Art. 4 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Seite 30 [...] geplanten Potenzialfläche als „Windenergiezonen“ auszuweisenden Flächen im Sinne des Rundschreibens vom 8.7.2020, (S. 9, 2. Absatz), imLandschaftsschutzgebiet zu belassen. Als notwendiges Abwägungsmaterial werden im Schreiben vom 7.11.2013 (S. 11, 2. Absatz) eine Landschaftsbildbewertung, eine Bewertung der Windhöffigkeit und eine Bewertung der Artenschutzbelange genannt. Die betreffenden Unterlagen liegen vor: • Landschaftsbewertung für das Landschaftsschutzgebiet „Bergstraße-Mitte“ (Juni 2025) • Gutachterliche Stellungnahme über die langjährigen mittleren Windverhältnisse und die zu erwartenden mittleren Energieerträge exemplarisch angenommener Windkraftanlagen an zwei Standorten bei Heidelberg (Standorte Lammerskopf und Kirchheimer Mühle) (März 2025) • Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse zum geplanten Vorranggebiet HD/RNK-VRG-02-W „Lammerskopf“ (Juni 2025) Weiterhin wurde eine Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung vorgelegt. Zusammenfassend bestätigen die vorliegenden Gutachten, dass der Bau von Windenergieanlagen innerhalb der Windenergiezonen der geplanten Potenzialfläche „Lammerskopf“ aus Sicht von Natura 2000 verträglich möglich wäre. Gemäß den vorliegenden Untersuchungsergebnissen und nach erfolgter naturschutzrechtlicher Überprüfung wird durch die Änderung der Verordnung weiterhin der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes „Bergstraße-Mitte“ aufrechterhalten werden können. Zu beachten ist darüber hinaus die in § 26 Abs. 3 BNatSchG n.F. (eingeführt durch Artikel 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (4. BNatSchGÄndG) mit Gesetz vom 20.07.2022, BGBl. I S. 1362, 1436 (Nr. 28)) zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung, die den Ausbau der erneuerbaren Energien gegenüber dem Schutz der Landschaft als höherrangig priorisiert (§ 26 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG: „Satz 1 gilt auch, wenn die Erklärung zur Unterschutzstellung nach § 22 Absatz 1 entgegenstehende Bestimmungen enthält“). Zwar regelt § 26 Abs. 3 BNatSchG lediglich die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten. Setzt sich somit eine das Landschaftsbild stark berührende Windenergieanlage gemäß der gesetzgeberischen Wertung gegenüber dem Landschaftsbild explizit durch, so kann diese Wertung für die Frage der Zulässigkeit von Zonierungen von Windenergieanlagen Freiflächenphotovoltaik (Korrektur eines offensichtlichen Fehlers am 10.09.2025) als ebenfalls der Erzeugung erneuerbarer Energien dienender Anlagen nicht außer Acht bleiben. - Wertung des § 2 EEG In die Gesamtabwägung im Rahmen der Ausübung des Normsetzungsermessens ist weiterhin die Wertung des § 2 EEG einzubringen. Demnach liegen die Errichtung und der Seite 31 Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen, die der Erzeugung von erneuerbaren Energien dienen, im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. Die Vorgaben des § 2 EEG sollen dabei dem Wortlaut zufolge „in die jeweiligen Schutzgüterabwägungen“ eingebracht werden. Von diesem weit gefassten Wortlaut sind demnach nicht nur Zulassungsentscheidungen wie Baugenehmigungen erfasst, vielmehr ist die Wertung des § 2 EEG genauso auch bei der Ausübung von Normsetzungsermessen im Rahmen der Normgebung von im Rang unter dem Parlamentsgesetz stehendenVorschriften zu beachten, sofern die Vorschrift für die Zulassung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien Relevanz entfaltet (für die Bauleitplanung etwa: Parzefall, Die neue Abwägungsdirektive des § 2 EEG im Gefüge des Bauplanungsrechts (NVwZ 2022, 1592 (1594); ebenso für die Festlegung von Zielen der Raumordnung in Raumordnungsplänen: Schlacke/Wentzien/Römling, Beschleunigung der Energiewende: Ein gesetzgeberischer Paradigmenwechsel durch das Osterpaket? NVwZ 2022, 1577 (1579)). Der gesetzgeberischen Forderung des § 2 EEG wird durch die vorgenommene Zonierung Rechnung getragen. Der Gesetzesbegründung zufolge soll sich das in § 2 EEG zum Ausdruck kommende Interesse am Ausbau von Anlagen, die der Erzeugung erneuerbarer Energien dienen, insbesondere auch gegenüber dem Schutz des Landschaftsbildes durchsetzen (Begründung des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor, BT-Drs. 20/1630, S. 159). - Verhältnismäßigkeit imÜbrigen Dem Erfordernis einer verhältnismäßigen Regelungwird dadurch Rechnung getragen, dass statt einer vollständigen Rücknahme des Landschaftsschutzgebietes lediglich eine zusätzliche Nutzungsart ermöglicht wird, die zudem nur in einem bestimmten, wenig einsehbaren Bereich ermöglicht werden soll (Zonierung im Sinne des § 22 Absatz 1 Satz 3 BNatSchG). Es ist davon auszugehen, dass eine wesentliche Beeinträchtigung der wahrnehmbaren Geländemorphologie nicht vorliegt, weil der Geländeverlauf erkennbar bleibt, die Blickachse erhalten bleibt und eine technische Überformung der Hangkante zum Neckartal

7 STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN / AKTUELLES 29. April 2026 nicht zu besorgen ist. Um die räumliche Anordnung von Windenergieanlagen in den Windenergiezonen festzulegen sowie deren Wirkungen zu bewerten, genügt es, wenn Fundament und Turm innerhalb liegen. Mit der Stellung des Turms liegt fest, um welchen Punkt sich die Nabe mit dem Rotor dreht. Daraus ergibt sich auch, welche Fläche der Rotor beim jeweiligen Stand der Technik maximal überstreichen kann (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 – 4 C 3/04 –, BVerwGE 122, 117-128, Rn. 40). Um das Maß der möglichen Überschreitung [...] Seite 32 der Grenzen der Windenergiezonen durch übliche Rotoren von Windenergieanlagen transparent zu machen, wird dieser mögliche Bereich zeichnerisch klargestellt (Fläche Rotor-out). Inhaltlich hat dies bereits der ausgelegte Änderungsentwurf zugelassen. Die unerhebliche, klarstellende Ergänzung lässt die Abwägung unberührt (Ergänzung am 10.09.2025). Eine entsprechende Beeinträchtigung ist auch von den notwendigen Nebenanlagen, insbesondere Transformatoren, wenn diese – wie aus technischenGründen zu erwarten ist – im Gebiet verteilt sind, nicht zu erwarten. Es ist dann davon auszugehen, dass diese keine die Blickachsen grundsätzlich störende Wirkung oder eine zusätzliche flächen- bzw. linienhafte Anmutung entfalten. Spielerisch Umweltschutz lernen Bei den Kinderbesuchstagen der Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten Heidelberg (ASZ) erfuhren Vorschulkinder, wie die ASZ die Stadt sauber hält. Dabei ging es auch um den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Auf dem Messplatz in Kirchheim konnten die Kinder eine Kehrmaschine und ein Abfallsammelfahrzeug aus nächster Nähe erleben und sogar eine kleine Runde mitfahren. Auch Sicherheitsthemen wie der „Tote Winkel“ wurden anschaulich und altersgerecht vermittelt. (Foto ASZ) Starkregen: Kanalnetz wird ausgebaut Einschränkungen in Henkel-Teroson-Straße Die Stadt vergrößert ihr Kanalnetz aufgrund zunehmender Starkregenereignisse: Im Diebsweg zwischen Baumschulenweg und Henkel-Teroson-Straße entsteht auf einer Länge von 1.500 Metern der fünfte Bauabschnitt des Hauptsammelkanals West. Aufgrund der Bauarbeiten gibt es Verkehrseinschränkungen: Die Henkel-Teroson-Straße ist von der Eppelheimer Straße kommend in Richtung Pfaffengrund und Autobahn gesperrt. Die Umleitung führt über den Kurpfalzring. In Richtung Bahnstadt ist der Weg über die Henkel-Teroson-Straße frei. Die Bauarbeiten dauern rund zwei Jahre. Sie sind eng mit den Bauarbeiten zur Umgestaltung der Eppelheimer Straße verzahnt. Job-Event „explore us“ Stadtwerke Heidelberg stellen Job- und Ausbildungsmöglichkeiten im ENERGIEpark vor Wie sieht der Arbeitsalltag bei den Stadtwerken Heidelberg aus? Welche Ausbildungsberufe, dualen Studiengänge und offene Stellen gibt es? Und welche Mitarbeitervorteile bietet das Unternehmen? Antworten auf diese Fragen erhalten Interessierte aus erster Hand von den Ausbildern, Auszubildenden und Personalverantwortlichen der Stadtwerke Heidelberg imRahmen des vomBündnis für Ausbildung und Arbeit Heidelberg initiierten Karrieretags „explore us“ am Freitag, 8. Mai 2026. Von 11 bis 18 Uhr sind alle Interessierten eingeladen, sich direkt vor Ort im ENERGIEpark, Eppelheimer Str. 64, im Gewerbegebiet Heidelberg‑Pfaffengrund über die vielfältigen und zukunftsorientierten Jobs und Ausbildungsberufe bei den Stadtwerken Heidelberg zu informieren. Mitarbeitende aus dem Personalbereich stehen für persönliche Gespräche bereit und beantworten alle Fragen rund um den Arbeitsalltag bei den Stadtwerken Heidelberg. Für das leiblicheWohl sorgen die Auszubildendenmit demVerkauf frischer Waffeln. Ein guter Platz in der Arbeitswelt Wer nach einem guten Platz in der Arbeitswelt mit Sinn und mit einem unterstützenden Team an seiner Seite sucht, findet mit den Stadtwerken Heidelberg einen Arbeitgeber, der viel bietet: spannende Berufe mit viel Zukunftspotenzial, bestes Klima und viele besondere Leistungen. Weitere Informationen zu den Ausbildungsberufen, Jobs und Karrieremöglichkeiten bei den Stadtwerken Heidelberg gibt es unter www.sowillicharbeiten.de Fahrradparkhaus am Europaplatz – Schranken werden geöffnet Im Zuge der Bauarbeiten am Heidelberger Bahnhof wird der Bahnhofsvorplatz geräumt. Das Fahrradparkhaus am Europaplatz wird seine Schranken vorübergehend öffnen, um eine schnelle, kostenlose Alternative für das Abstellen von Fahrrädern zu bieten. Beim Job-Event „explore us“ können sich Interessierte rund um die Karriere- und Ausbildungsmöglichkeiten bei den Stadtwerken Heidelberg informieren: direkt vor Ort am ENERGIEpark Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Alte Eppelheimer Straße 26 69115 Heidelberg 06221 513-0 ukom@swhd.de Redaktion: Ellen Frings, Lisa Rieger Foto: Stadtwerke Heidelberg, T. Dittmer Alle Angaben ohne Gewähr Impressum

29. April 2026 KULTUR UND FREIZEIT 8 Große Weinwanderung am 10. Mai Der Obst-, Garten- und Weinbauverein (OGWV) Heidelberg-Rohrbach lädt mit dem Umweltamt und dem Geo-Naturpark BergstraßeOdenwald am Sonntag, 10. Mai, von 11 bis 19 Uhr zur „Großen Weinwanderung“ in den Rohrbacher Weinbergen ein. Treffpunkt ist der Einstiegspunkt Soldatenweg am Erlebniswanderweg Wein und Kultur. „Stadtgeschichte im Gehen“ Bei den finalen Führungen von „Stadtgeschichte im Gehen“ geht es durch die Weststadt und Rohrbach. Die Führungen beginnen jeweils sonntags um 11 Uhr und dauern knapp zwei Stunden. Termine: › 3. Mai, Treffpunkt: Anfang der Gaisbergstraße, dem Adenauerplatz gegenüber › 10. Mai, Treffpunkt: Wilhelmsplatz › 17. Mai, Treffpunkt: Rohrbach-Markt Teilnahme auf Spendenbasis. „Meet Europaplatz“ Der Europaplatz am Hauptbahnhof verwandelt sch von Donnerstag, 7. Mai, bis Samstag, 9. Mai, in eine Open-AirBühne. Interessierte erwartet Livemusik, ein kostenloser Fahrrad-Check-up, Bastelangebote, Hüpfburg, Kinderschminken und vieles mehr. www.bahnstadtverein.de Betretungsverbot Für die Thingstätte besteht ab Donnerstag, 30. April, 16 Uhr, bis Freitag, 1. Mai, 6 Uhr, ein Betretungsverbot. Der offizielle Zufahrtsweg wird ab 18 Uhr gesperrt. www.heidelberg.de/ thingstaette Kurz gemeldet „Zusammenhalt als Widerstand“ Queer Festival Heidelberg 2026 eröffnet am 8. Mai V om 8. bis 30. Mai findet das Queer Festival Heidelberg statt. Seit 2009 bringt das Festival internationale Künstler*innen, lokale Initiativen, Stadtgesellschaft und Community zusammen. Mit einem vielfältigen Programm aus Musik, Literatur, Performance, Film, Diskursformaten und Clubkultur macht das Festival queere Perspektiven sichtbar und setzt Impulse für eine offene, demokratische Stadtgesellschaft. „In einer Zeit, in der queere Lebensrealitäten verstärkt unter Druck geraten, bietet das Festival Räume für Begegnung, Solidarität und gesellschaftlichen Dialog“, sagt Stefanie Jansen, Bürgermeisterin für Soziales, Bildung, Familie und Chancengleichheit. „Für viele queere Menschen sind solche Räume für Repräsentation und freie Entfaltung nicht selbstverständlich. Gleichzeitig richtet sich das Festival an die gesamte Stadtgesellschaft: Es lädt dazu ein, Vielfalt zu erleben, Perspektiven kennenzulernen und gemeinsam Haltung zu entwickeln“, ergänzt Marius G. Emmerich von der städtischen Koordinationsstelle LSBTIQ+. Comedy, Rap, Flohmarkt und mehr Gastgeberin der Festivaleröffnung am 8. Mai um 19.30 Uhr ist die queere Ikone Lilo Wanders. Um 22 Uhr legt bei der Opening Party die New Yorker DJ Armana Khan auf. Zu den künstlerischen Highlights zählen Timur (10. Mai) mit seiner Solo-Comedyshow „Unfaggottable“, Ozan Zakariya Keskinkılıç (12. Mai) mit einer Lesung aus „Hundesohn“, Baran Kok (15. Mai), der als Stimme einer neuen queeren Rap-Generation gilt, sowie Mariybu (21. Mai), die Pop-, Clubkultur und feministische Perspektiven verbindet. Ergänzt wird das Programm durch Formate wie den diskriminierungsfreien Flohmarkt, den Queer Science Slam, ein Drag-Kabarett sowie den Word Up Queer Poetry Slam. red Programm unter www.queer-festival.de Im Drag-Kabarett „Ich hab’ noch einen Koffer in BaWü“ räumt die Dragperformerin Obertunte liebevoll und schonungslos mit ihrer Heimat auf. (Foto Gnannt) Spielen ohne Hürden Online-Stadtführer zeigt Barrierefreiheit von Spielplätzen Der Online-Stadtführer „Heidelberg hürdenlos“ bietet ab sofort Informationen zur Barrierefreiheit von rund 40 Spielplätzen in der Stadt. Familien können damit schnell erkennen, welche Anlagen gut erreichbar und nutzbar sind. Die Erweiterung erfolgt pünktlich zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai. Die Einträge zeigen, wie gut Wege, Zugänge und Spielgeräte zugänglich sind. Berücksichtigt werden Bedürfnisse von Menschen im Rollstuhl, mit Geh-, Seh- oder Hörbehinderungen sowie mit chronischen Erkrankungen. So können Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam spielen und Begleitpersonen besser planen. „Kinder mit Behinderungen sollen mitspielen, nicht nur zuschauen. Barrierefreie Spielplätze stärken Selbstvertrauen und bauen Berührungsängste ab“, sagt Martina Laurentz vom Büro für Inklusion des Vereins zur beruflichen Integration und Qualifizierung (VbI). Die neuen Daten stammen aus einem Projekt von Studierenden des Instituts für Humangeographie. Sie haben rund 40 Spielplätze im Stadtgebiet untersucht, Wege und Zugänge dokumentiert sowie Spielgeräte erfasst. Das Projekt wird vom Beirat von Menschen mit Behinderungen, der Stadt und der kommunalen Behindertenbeauftragten gefördert. Der Verein zur beruflichen Integration und Qualifizierung (VbI) betreut und erweitert die Datenbank. eu Zum Stadtführer heidelberg.huerdenlos.de Martina Laurentz vom Büro für Inklusion mit Kindern auf dem Spielplatz Erlenweg in Rohrbach (Foto Büro für Inklusion)

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