stadtblatt-heidelberg-download-2024-05

7. Februar 2024 7 STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN › für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 25,20 Euro / Leerung“ 2. Nr. 2.2 Buchstabe a) des Abfallgebührenverzeichnisses wird wie folgt gefasst: „a) Für einen 120-Liter-Behälter › bei wöchentlicher Leerung 348,40 Euro / Jahr › bei 14-täglicher Leerung 174,20 Euro / Jahr › bei zweimal wöchentlicher Leerung 696,80 Euro / Jahr › für Leerungen im Bedarfssystem 6,70 Euro / Leerung › für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 13,00 Euro / Leerung“ 3. Nr. 2.2 Buchstabe b) des Abfallgebührenverzeichnisses wird wie folgt gefasst: „b) Für einen 240-Liter-Behälter › bei wöchentlicher Leerung 681,20 Euro / Jahr › bei 14-täglicher Leerung 340,60 Euro/ Jahr › bei zweimal wöchentlicher Leerung 1.362,40 Euro / Jahr › für Leerungen im Bedarfssystem 13,10 Euro / Leerung › für Zwischenleerungen und sonstige Leerungen 25,70 Euro / Leerung“ Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend am 01. Januar 2024 in Kraft. Heidelberg, den 01. Februar 2024 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO (4) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungsaufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist. Für Teilnehmer am SEPA–Lastschriftmandat gilt die „Öffentliche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt daran, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat sowie am Ende der Hundehaltung ebenfalls innerhalb eines Monats dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg, Tel. 58-14 330, mitzuteilen. Die Bankverbindungen der Stadt Heidelberg entnehmen Sie bitte den Ihnen zugegangenen Abgabenbescheiden und Rechnungen. Stadt Heidelberg, Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern GREMIENSITZUNGEN Migrationsbeirat: Mittwoch, 7. Februar, 17 Uhr, Rathaus. Marktplatz 10 Bezirksbeirat Altstadt: Mittwoch, 7. Februar, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Sitzungspause wegen Faschingsferien: 12. bis 16. Februar Alle Tagesordnungen stehen unter www. gemeinderat.heidelberg.de. Gesundes Saunieren Training für Immunsystem und Kreislauf Für alle, die sich in den kommenden Tagen nicht dem Faschingstrubel hingeben, sondern lieber etwas für ihre Gesundheit tunmöchten, stehen die Saunen der Heidelberger Hallenbäder offen. Das Rohrbacher Hallenbad Hasenleiser bietet eine finnische Sauna sowie eine Biosauna mit milden 50 Grad und einer Luftfeuchtigkeit von 35 Prozent. Farblicht und automatische Aroma-Aufgüsse zu jeder vollen Stunde gibt es obendrein. ImHallenbad Köpfel in Ziegelhausen steht Gästen eine finnische Sauna mit Tageslicht zur Verfügung. Die Temperatur liegt bei 90 Grad, die Luftfeuchtigkeit bei 10 Prozent. Außerdem gibt es ein Tauchbecken, einen Ruhebereich und mehrmals täglich Aufgüsse. Mit ein paar einfachen Tipps wird Ihr Saunabesuch zur kleinen entspannenden Gesundheitskur: › Vor dem ersten Saunagang duschen und gründlich abtrocknen. › Nicht zu lange in der Hitze bleiben: 8 bis 15 Minuten genügen. › Nach jedem Saunagang eine Pause einlegen. › Nicht mehr als drei Saunagänge pro Besuch machen. › Weder hungrig noch mit vollem Magen in die Sauna gehen. › Zwischen den Saunagängen ausreichend Wasser trinken. › Bei Krankheiten oder Kreislaufproblemen zunächst ärztlichen Rat einholen. In der Faschingswoche gelten für den Saunabereich im Hallenbad Hasenleiser geänderte Öffnungszeiten: www.swhd.de/sauna Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Florine Oestereich Foto: Stadtwerke Heidelberg, Alex Grüber Alle Angaben ohne Gewähr Impressum Geänderte Öffnungszeiten Faschingsferien Aufgrund des Faschingsumzugs durch die Hauptstraße bleiben der ENERGIEladen der Stadtwerke Heidelberg sowie das City-Bad im Darmstädter Hof Centrum am Faschingsdienstag, 13. Februar, geschlossen. Das Kundenzentrum in der Kurfürsten-Anlage hat wie gewohnt von 8 bis 16 Uhr geöffnet. AmRosenmontag gelten die normalen Öffnungszeiten. Gute Gründe für den nächsten Saunabesuch: Saunieren regt Kreislauf und Stoffwechsel an, fördert Regeneration, Entspannung sowie gesunde Haut und kann vor Erkältungen schützen. Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 stadtblatt@heidelberg.de Amtsleitung: Achim Fischer (af) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Laura Schleicher (ls), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 www.heidelberg.de

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