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23. August 2023 5 STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN Eselsgrundbehälter besichtigen Führungen am Tag des offenen Denkmals Am Sonntag, den 10. September, öffnen die Stadtwerke Heidelberg die Tore des Eselsgrundbehälters in der Panoramastraße 59-61 in Heidelberg-Südstadt. Um 14, 15 und 16 Uhr finden Führungen statt. Im Jahr 1926 auf einer Höhe von 151 Metern über N.N. in den Hang gebaut, enthält der Behälter zwei Wasserkammern und hat ein Fassungsvermögen von 3.000 Kubikmetern. Der eingeschossige Bau ist ein Kleinod früherer Industriekultur – geschmückt mit Arkaden und Pfeilern im Mauerwerk. Der Grund: In seiner unmittelbaren Umgebung war zum Zeitpunkt seiner Entstehung ein Villengebiet projektiert, und das Zweckgebäude sollte sich harmonisch darin einfügen. Am Tag des offenen Denkmals gibt es während der Führungen Einblicke hinter die Fassade, Informationen über die Aufgabe der Anlage zur Wasserversorgung im angrenzenden Gebiet – und insbesondere über 150 Jahre öffentliche Wasserversorgung in Heidelberg. Diese begann im Jahr 1873 durch die Fassung und Sammlung der Schlierbachquellen. Teilnehmerzahl begrenzt Die Teilnahme an einer der Führungen ist nur nach vorheriger Anmeldung bis Donnerstag, 7. September, per E-Mail möglich: unternehmenskommunikation @swhd.de Am bundesweiten Denkmaltag öffnen die Stadtwerke Heidelberg den Eselsgrundbehälter. Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42 – 50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Sophia Sievers Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr Impressum Schwimmabzeichen Am Freitag, 25. August, bieten die Stadtwerke Heidelberg Bäder im Tiergartenbad die Abnahme der Schwimmabzeichen Seepferdchen, Bronze, Silber und Gold an. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Alle Interessierten können sich zwischen 11 und 14.45 Uhr am Springerbecken beim Bäder-Team melden. www.swhd.de/baeder BEKANNTMACHUNG Satzung des Gemeinderates der Stadt Heidelberg zur Aufhebung der Bewohner- parkausweisgebührensatzung vom 20. Juli 2023 Auf Grund von § 6a Absatz 5a Satz 2 und 5 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, ber. S. 919), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist, § 1 der Delegationsverordnung der Landesregierung zur Erhebung von Parkgebühren vom 14. Juli 2021 (GBl. S. 605), §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert worden ist und § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. April 2023 (GBl. S. 137) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 20. Juli 2023 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Aufhebung der Bewohnerparkausweisgebührensatzung Die Bewohnerparkausweisgebührensatzung vom 9. Dezember 2021 (Heidelberger Stadtblatt vom 22. Dezember 2021), die zuletzt durch die 1. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2022 geändert worden ist (Heidelberger Stadtblatt vom 21. Dezember 2022), wird aufgehoben. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Heidelberg, den 20. Juli 2023 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. BEKANNTMACHUNG Einziehung einer Teilfläche der Konrad-Zuse-Straße Die Stadt Heidelberg beabsichtigt, die im nachstehenden Plan rot markierte Teilfläche der Konrad-Zuse-Straße gemäß § 7 des Straßengesetzes dem öffentlichen Verkehr zu entziehen. 21484/15 Stadt Heidelberg Tiefbauamt Gaisbergstraße 7 69115 Heidelberg Stadt Heidelberg Amt für Verkehrsmanagement Heidelberg, den .............................. Gez. Bearb. Maßstab Abt. Geprüft Planart: Planinhalt: Projektnummer: Zeichnungsnummer: 1:500 Lageplan L 01 Konrad-Zuse-Straße Gampp Gampp HD - Rohrbach 81.3 81.1 Abt. Amt 81 Der dargestellte Plan kann kostenlos bei der Stadt Heidelberg – Tiefbauamt -, Gaisbergstraße 7, Zimmer 510, 69115 Heidelberg, während der üblichen Sprechstunden eingesehen werden. Einwände können ab sofort innerhalb von 4 Wochen bei der Stadt Heidelberg unter der angegebenen Adresse erhoben werden. Heidelberg, den 23.08.2023 Der Oberbürgermeister ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Kirchheim - Innovationspark Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am05.03.2015 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich im Norden des Stadtteils Kirchheim einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 18.03.2015 im „stadtblatt“ ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. erneute öffentliche Auslegung

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