stadtblatt-heidelberg-download-2023-25

23. August 2023 BEKANNTMACHUNGEN 6 telefonische Erreichbarkeit: Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heidelberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweise: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ist gemäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg, den 02.08.2023 Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG Der Verein „Heidelberger Institut für interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung (HIFI) e.V.“ ist aufgelöst. Seine Gläubiger*innen werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche bei den Liquidatorinnen anzumelden. Name und E-mail-Adresse der Liquidatorinnen: Professorin Dr. Birgit BlättelMink, b.blaettel-mink@soz.uni-frankfurt. de und Professorin Dr. Caroline Kramer, caroline.kramer@kit.edu. Heidelberg, den 16. August 2023 GREMIENSITZUNGEN Die Gremien tagen den Sommer über nicht mehr. Der Gremienlauf beginnt wieder nach den Ferien am 13. September mit der Sitzung des Bezirksbeirat Emmertsgrund: Bezirksbeirat Emmertsgrund: Mittwoch, 13. September, 18 Uhr, Bürgerhaus, Bürgersaal, Forum 1 Beirat von Menschen mit Behinderungen: Montag, 18. September, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10, Hybrid-Sitzung Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 20.07.2023 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung einschließlich des Umweltberichts – jeweils in der Fassung vom 01.06.2023 – zugestimmt. Des Weiteren hat der Gemeinderat die erneute öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen gemäß §§ 4a Absatz 3 S. 1, 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Es besteht nun Gelegenheit, den geänderten Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und die Entwurfsbegründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 31.08.2023 bis einschließlich 02.10.2023 im Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung (vormals Technisches Bürgeramt) im Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Die Einsichtnahme ist möglich ohne Termin dienstags in der Zeit von 11 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags in der Zeit von 15 Uhr bis 17 Uhr. Die Einsichtnahme zu anderen Zeiten ist nur möglich nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefon-Nummer 06221 – 5825150 oder per E-Mail unter technisches.buer geramt@heidelberg.de. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Internet unter www.heidelberg. de/Leben/Die Stadt/Stadtplanung/Aktuelle Planverfahren abzurufen. Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung sowie über das Kontaktformular im Internet vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden können (§ 4a Absatz 3 S. 2 BauGB) Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten werden außerhalb der Öffnungszeiten des Kompetenzzentrums Bauen-Wohnen-Förderung auch unter der Telefon-Nummer 06221-58 23181 erteilt. Heidelberg, 14.08.2023 Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Neuenheim - Neubau eines Gebäudekomplexes des DKFZ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 29.06.2023 dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 25.07.2022 zugestimmt und gemäß § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Neuenheim - Neubau eines Gebäudekomplexes des DKFZ sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Mit dieser Bekanntmachung treten der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Absatz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Kraft. Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und die Begründung im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten. Das Technische Bürgeramt ist zurzeit für Besucherinnen und Besucher aktuell nur zu folgenden Zeitfenstern geöffnet: dienstags von 11 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15 bis 17 Uhr. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die o.g. Satzung im Technischen Bürgeramt nur nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 06221 - 58 25150 oder per E-Mail unter baubera tung@heidelberg.de möglich. Ort: Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 o effentlichkeitsarbeit@heidelberg.de Amtsleitung: Achim Fischer (af) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Rebecca Rein (rr), Laura Schleicher (ls), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 Kurz gemeldet Digitaler Stadtplan Wo genau verlaufen eigentlich die Stadtteilgrenzen? Welche Einrichtungen für Jugendliche gibt es in der Nähe? Wo steht der nächste Glascontainer? Der digitale Heidelberger Stadtplan wurde um viele nützliche Infos zu einem Geodatenportal erweitert: www.heidelberg.de/ geoportal Bundesweiter Warntag am 14. September Am Donnerstag, 14. September ist der bundesweite Warntag. In Heidelberg wird die Testwarnung um 11 Uhr über Warn-Apps, Radio- und Fernsehprogramme sowie digitale Werbebildschirme und die Social-Media-Kanäle der Stadt veröffentlicht. Wo vorhanden, werden Sirenen ertönen. www.warnung-der-be voelkerung.de Aktion Saubere Stadt Die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung lädt alle Interessierten zur Begehung des Stadtteils Bergheim ein am Dienstag, 12. September um 17 Uhr. Treffpunkt: Eingang Stadtbücherei. Die Begehung bietet die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, welche Ecken häufiger gereinigt werden sollten. Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 19. September, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Ziegelhausen: Dienstag, 19. September, 18 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 20. September, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Jugendhilfeausschuss: Donnerstag, 21. September, 16 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit: Donnerstag, 21. September, 19 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Alle Tagesordnungen unter www.gemeinderat.heidelberg.de.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDI3NTI1