26. Juli 2023 9 Interreligiöses Kalenderblatt – August/September 2023 06.08. christlich Verklärung Jesu auf dem Berg der Verklärung (r.k.) 15.08. christlich Himmelfahrt (Aufnahme) Marias in den Himmel 16.09. jüdisch Rosh Ha-Schana. Zweitägiges Neujahrsfest und Beginn des Jahres 5784 25.09. jüdisch Jom Kippur (Versöhnungstag) 26.09. islamisch Mevlud (sunnitisch) Geburt des Propheten Mohammed 30.09. jüdisch Beginn des siebentägigen Laubhüttenfestes Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/kalender-der-religionen Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Standortentwicklung und Unternehmensservice des Amtes für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft sowie die Abteilung Technischer Umweltschutz des Amtes für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie als Wirtschaftsenergiebeauftragte/ Wirtschaftsenergiebeauftragter (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Bezahlung bis Entgeltgruppe 12 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Agenda-Büro des Amtes für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie als Koordinatorin/Koordinator für kommunale Entwicklungspolitik (m/w/d) Vollzeit | befristet für die Dauer von zwei Jahren | Entgeltgruppe 11 TVöD-V; sollten Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden, prüfen wir die Möglichkeit einer Übernahme | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Natur- und Landschaftsschutz des Amtes für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im Bereich Naturschutz (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 11 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Zuwanderungsrecht des Bürger- und Ordnungsamtes als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Allgemeines Aufenthaltsrecht (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | bis Besoldungsgruppe A10 LBesGBW beziehungsweise bis Entgeltgruppe 9b TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Zentrale Verwaltung des Kinder- und Jugendamtes als Zweitsekretärin/Zweitsekretär (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 8 TVöD-V entsprechend dem bei der Stadt Heidelberg anzuwendenden Konzept für Sekretariatskräfte | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Kommunikation und Koordination des Amtes für Mobilität als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Kommunikation und Koordination (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 8 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie ab dem 01. Februar 2024 das Tiefbauamtes als Zweitsekretärin/Zweitsekretär (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 7 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt den Regiebetrieb Friedhöfe des Landschafts- und Forstamtes als Friedhofsmitarbeiterin/Friedhofsmitarbeiter mit Vorarbeiterfunktion (m/w/d) Vollzeit | Entgeltgruppe 7 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung städtische Kindertageseinrichtungen des Kinder- und Jugendamtes als Pädagogische Fachkraft (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit | bis Entgeltgruppe S08a TVöD-V | Die Stellen sind grundsätzlich teilbar Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. BEKANNTMACHUNG 1. Satzung zur Änderung der Abwasserbeitragssatzung vom 20. Juli 2023 Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S.581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. April 2023 (GBl. S. 137) geändert worden ist, sowie der §§ 2, 8 Absatz 2 und 20 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl.S. 206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 20. Juli 2023 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Abwasserbeitragssatzung In § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 der Abwasserbeitragssatzung vom 17. Dezember 2019 (Heidelberger Stadtblatt vom 23. Dezember 2019) werden jeweils nach den Wörtern „allgemeine Wohngebiete (WA),“ die Wörter „dörfliche Wohngebiete (MDW),“ eingefügt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Heidelberg, den 20. Juli 2023 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. BEKANNTMACHUNG 2. Satzung zur Änderung der Schülerbeförderungssatzung vom 20. Juli 2023 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. April 2023 (GBl. S. 137) geändert worden ist und § 18 Absatz 2 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in der Fassung vom 1. Januar 2000 (GBl. S.14), das zuletzt durch Artikel 9, 10 und 11 des Gesetzes vom 21.De-zember 2022 (GBl. S. 649, 651, 652, 653) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 20. Juli 2023 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Schülerbeförderungssatzung Die Schülerbeförderungssatzung vom 17. März 2022 (Heidelberger Stadtblatt vom 27. April 2022), die zuletzt durch Satzung vom 13. Oktober 2022 (Heidelberger Stadtblatt vom 26. Oktober 2022) geänBEKANNTMACHUNGEN
RkJQdWJsaXNoZXIy NDI3NTI1