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14. Juni 2023 7 BEKANNTMACHUNGEN Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Stadtteil- und Quartiersentwicklung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik als Koordinatorin/Koordinator (m/w/d) Stadtteilentwicklung Vollzeit oder Teilzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 12 TVöD-V | Die Stellen sind grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Verkehrstechnik des Amtes für Mobilität als Ingenieurin/Ingenieur (m/w/d) für die Planung von verkehrstechnischen Einrichtungen Vollzeit | bis Entgeltgruppe 12 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Verkehrstechnik des Amtes für Mobilität als Ingenieurin/Ingenieur (m/w/d) für die Planung von verkehrstechnischen Einrichtungen Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden | befristet für zwei Jahre | bis Entgeltgruppe 12 TVöD-V Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als stellvertretende Leiterin / stellvertretender Leiter des Sachgebiets Service die Abteilung Liegenschaftskataster des Vermessungsamtes als Vermessungstechnikerin / Vermessungstechniker oder Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Besoldungsgruppe A10m LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 9a TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Amt für Schule und Bildung als Erstsekretärin/Erstsekretär (m/w/d) an der Willy-Hellpach-Schule Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 9a TVöD-V Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Bürgerdienste und Wahlen des Bürger- und Ordnungsamtes als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) für die Bürgerdienste Vollzeit | unbefristet | Besoldungsgruppe A9 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 8 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Gewerberecht des Bürger- und Ordnungsamtes als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Gewerberecht Vollzeit | unbefristet | Besoldungsgruppe A9 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 8 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Sozialhilfeplanung und Grundsatzaufgaben des Amtes für Soziales und Senioren als Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin (m/w/d) in der Betreuungsbehörde 30 Wochenstunden | unbefristet | Entgeltgruppe 8 TVöD-V beziehungsweise Besoldungsgruppe A 8 LBesGBW (Auswirkungen der Besoldungsreform werden noch geprüft) Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Bildung der Stadtbücherei Heidelberg als Fachkraft (m/w/d) für Medien- und Informationsdienste Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 6 TVöD-V Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Städtebau und Konversion des Stadtplanungsamtes als Technische Zeichnerin / Technischer Zeichner oder Bauzeichnerin / Bauzeichner (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 6 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Die Stadt Heidelberg bietet im Kinder- und Jugendamt ab September 2023 erstmalig einen Praxisplatz im Allgemeinen Sozialen Dienst für den Studiengang Soziale Arbeit plus 19,5 Wochenstunden | befristet für die Dauer des Studiums | Entgeltgruppe S8b TVöD-V Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. gleichheit sowie in den Sportausschuss. Der Jugendgemeinderat kann hierzu bestimmte Personen aus seiner Mitte vorschlagen. § 8 Zusätzliche Gemeinderatssitzung Um die Kommunikation zwischen Jugendgemeinderat und Gemeinderat zu verstärken, kann der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin einmal jährlich zu einer gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates und des Jugendgemeinderates einladen. § 9 Geschäftsgang im Jugendgemeinderat (1) Auf den Geschäftsgang des Jugendgemeinderates finden die Bestimmungen der Gemeindeordnung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581, ber. S. 698) in der jeweils geltenden Fassung über den Geschäftsgang des Gemeinderats Anwendung, soweit in dieser Satzung nichts anderes geregelt ist. (2) Die jeweils erste Sitzung des neu gewählten Jugendgemeinderates wird durch den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin einberufen und bis zum Abschluss der Wahl der neuen den Vorsitz führenden Person auch vom Oberbürgermeister oder von der Oberbürgermeisterin oder einer dafür bevollmächtigten Person geleitet. § 10 Kommissionen (1) Der Jugendgemeinderat kann zur Behandlung eines bestimmten Fachbereiches eine Kommission mit einer bestimmten Mitgliederanzahl einsetzen. Die Kommissionsmitglieder werden aus der Mitte der stimmberechtigten jugendlichen Mitglieder gewählt. Die Kommissionsmitglieder wählen aus ihrerMitte eine Person, die den Vorsitz und eine Person, die den stellvertretenden Vorsitz ausübt. (2) Die Kommissionen gestalten die Arbeit des Jugendgemeinderates zu ihrem jeweiligen Fachbereich und bereiten dafür Vorlagen und Anträge für die Jugendgemeinderatssitzungen vor.

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