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15. März 2023 BEKANNTMACHUNGEN 6 BEKANNTMACHUNG 7. Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung vom 09.02.2023 Auf Grund des § 19 Abs. 2 des Straßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom11. Mai 1992 (GBl. S. 329, ber. S. 683), das zuletzt durch Gesetz vomvom22. Dezember 2021 (GBl. S. 1040) geändert worden ist, und § 4 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 09.02.2023 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Satzungsänderung Dem § 4 Absatz 1 der Sondernutzungsgebührensatzung vom 21. Dezember 2010 (Heidelberger Stadtblatt vom 29. Dezember 2010), die zuletzt durch Satzung vom9. Dezember 2021 (Heidelberger Stadtblatt vom15. Dezember 2021) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt: „Die Gebühren für Sondernutzungen gemäß Nummer 4 (Aufstellen von Gegenständen zum Verkauf), Nummer 5 (Aufstellen von Werbetafeln und Dekorationsgegenständen) und Nummer 7 (Aufstellen von Tischen und Stühlen für einen Gaststättenbetrieb) des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 sind in allen Bezirken und Kategorien jeweils um 75 Prozent reduziert und für diese Gebühren wird die Fälligkeit abweichend von § 5 Absatz 2 auf den 1. Juli 2023 festgelegt.“ Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. (2) § 4 Absatz 1 Satz 3 der Sondernutzungsgebührensatzung vom 21. Dezember 2010 Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Werden Sie Teil unseres Teams und verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Stadtraumklima des Stadtplanungsamtes als Freiraum- und Landschaftsplanerin/ Freiraum- und Landschaftsplaner (m/w/d) oder Stadtplanerin/Stadtplaner mit Vertiefung Freiraumplanung (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 13 TVöD-V | die Stelle ist grundsätzlich teilbar Werden Sie Teil unseres Teams und verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Energie und Klimaschutz des Amtes für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie als Ingenieurin/Ingenieur oder Naturwissenschaftlerin/Naturwissenschaftler im kommunalen Energiemanagement (m/w/d) Vollzeit | Entgeltgruppe 12 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar Werden Sie Teil unseres Teams und verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Rechnungsprüfungsamt als Prüferin/Prüfer (m/w/d) Vollzeit | Besoldungsgruppe A11 LBesGBW mit Perspektive nach Besoldungsgruppe A12 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 10 TVöD-V mit Perspektive nach Entgeltgruppe 11 TVöD-V. Es können sich auch Personen bewerben, die bereits in Besoldungsgruppe A12 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 11 TVöD-V tätig sind. Werden Sie Teil unseres Teams und verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Grünanlagen des Landschafts- und Forstamtes als Ingenieurin/Ingenieur der Fachrichtung Landschaftsarchitektur/Landespflege oder Landschaftsplanung (m/w/d) Vollzeit/39 Wochenstunden | unbefristet | Entgeltgruppe 11 TVöD-V | die Stellen sind grundsätzlich teilbar Werden Sie Teil unseres Teams und verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Standesamt als Standesbeamtin/Standesbeamter (m/w/d) Vollzeit| Besoldungsgruppe A 8 LBesGBW (Auswirkungen der Besoldungsreform werden derzeit noch geprüft) beziehungsweise Entgeltgruppe 8 TVöD-V Werden Sie Teil unseres Teams und verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Gewerberecht des Bürger- und Ordnungsamtes als Marktaufseherin/Marktaufseher (m/w/d) Vollzeit | Entgeltgruppe 5 TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. Fahrdienst gesucht Für den Senioren-Fahrdienst werden Ehrenamtliche gesucht. Erforderlich ist eine Fahrpraxis von mindestens drei Jahren und die Führerscheinklasse B. Infos unter: 06221 58-38320 Blutspendeaktion Das Deutsche Rote Kreuz ruft am Freitag, 24. März von 15.30 bis 19.30 Uhr im Carl-Rottmann-Saal, Dossenheimer Landstraße 13 zur Blutspende auf. Die Stadt ehrt jedes Jahr häufige Blutspender. blutspende.de/termine Kurz gemeldet (Heidelberger Stadtblatt vom 29. Dezember 2010), der zuletzt durch Artikel 1 dieser Satzung geändert worden ist, tritt am 31. Dezember 2023 außer Kraft. Heidelberg, den 09.02.2023 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. BEKANNTMACHUNG Bestätigung der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers erforderlich Bei einer melderechtlichen An- oder Ummeldung ist die Mitwirkung der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers notwendig. Das bedeutet, dass bei jeder Anmeldung (Zuzug nach Heidelberg) und Ummeldung (Wohnungswechsel innerhalb Heidelbergs oder Umzug in eine andere Wohnung innerhalb des bisher bewohnten Hauses) eine Bestätigung der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers vorgelegt werden muss. Die Wohnungsgeberin/Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, eine solche Bestätigung innerhalb von 2 Wochen nach Einzug auszustellen. Zudem ist die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber berechtigt, bei der Meldebehörde nachzufragen, ob die Anmeldung ordnungsgemäß vorgenommen wurde. Formulare stehen online unter www.heidelberg.de ›formulare ›Wohnen ›Wohnungsgeberbescheinigung oder unter www.service-bw.de ›Hilfe in allen Lebenslagen ›Bauen und Wohnen ›Wohnen ›Wohnsitz anmelden ›Formulare und weitere Angebote ›Wohnungsgeberbestätigung – Melderecht zum Abruf bereit. Das Formular „Bestätigung der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers“ ist selbstverständlich auch in den Bürgerämtern vor Ort erhältlich und kann dort auch wieder abgegeben werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Bürgerämter seit Kurzem mit Terminvergaben arbeiten. Heidelberg, März 2023 Stadt Heidelberg Bürger- und Ordnungsamt

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