8. Februar 2023 5 STADTWERKE HEIDELBERG SCHÖFFIN/SCHÖFFE WERDEN – JETZT MELDEN Bedeutung und Voraussetzungen des Schöffenamtes Am 31.12.2023 endet die Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammern und Schöffengerichte, sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jugendschöffengerichte und Jugendkammern. Nach den entsprechenden Vorschriften sind die Gemeinden verpflichtet, geeignete Bürgerinnen und Bürger vorzuschlagen, wobei alle Gruppen der Bevölkerung nach sozialer Stellung, Beruf, Alter und Geschlecht angemessen zu berücksichtigen sind. In der heutigen Zeit ist es nicht selbstverständlich Ehrenämter anzunehmen oder sich für solche zur Verfügung zu stellen. Auch ist es sehr viel einfacher, über zu milde oder zu strenge Strafen zu urteilen, als selbst die Last der Verantwortung auf sich zu nehmen. Umso mehr sind Gesellschaft und Staat denjenigen zu Dank verpflichtet, die diese schwere Aufgabe auf sich nehmen. Der Einsatz und das Engagement der Schöffinnen und Schöffen sind von großer Bedeutung. Sie ermöglichen es, dass unsere Justiz Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern durch das Volk selbst spricht, und leisten somit einen wichtigen Beitrag zu einer demokratischen Rechtsprechung. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, zu dessen Übernahme - von wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmen abgesehen – jede Staatsbürgerin/jeder Staatsbürger verpflichtet ist. Sollten Sie Interesse an dem Ehrenamt haben, setzen Sie sich für das Schöffenamt bei den Strafkammern und Schöffengerichten mit dem Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle, Kurfürsten- Anlage 43, 69115 Heidelberg, Tel. 06221/58-13550 und 58-13580 in Verbindung. Bei Interesse am Jugendschöffenamt wenden Sie sich bitte an das Kinder- und Jugendamt, Eppelheimer Str. 13, 69115 Heidelberg, Tel. 06221/58-37050 und 5831560. Informationen sind auch auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter www. heidelberg.de/wahlen abrufbar oder können per E-Mail: wahldienststelle@hei delberg.de bzw. jugendamt@heidelberg. de erfragt werden. BEKANNTMACHUNG des Regierungspräsidiums Karlsruhe nach § 47 Absatz 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Das Regierungspräsidium Karlsruhe macht hiermit die Aufstellung der Fortschreibung 2022 des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Karlsruhe/Teilpläne Heidelberg, Karlsruhe und Pfinztal zur Aufhebung der Umweltzonen in Heidelberg, Karlsruhe und Pfinztal sowie des LKW-Durchfahrtverbots in der ReinholdFrank-Straße in Karlsruhe öffentlich bekannt. Das von der Fortschreibung betroffene überplante Gebiet umfasst die Städte Heidelberg und Karlsruhe sowie die Gemeinde Pfinztal. Übersicht über die mit der Fortschreibung einhergehenden wesentlichenMaßnahmen: › Die Umweltzonen in den Städten Karlsruhe und Heidelberg und in der Gemeinde Pfinztal werden zum 01.03.2023 aufgehoben. Dabei handelt es sich im Einzelnen um die folgenden Maßnahmen: - Maßnahme F1 Stufe 3 „ganzjähriges Fahrverbot für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 1, 2 und 3 nach der Kennzeichnungsverordnung ab 01.01.2013, d.h. Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette frei“, die mit der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Karlsruhe von Januar 2012 zum 01.01.2013 in Kraft gesetzt wurde; - gestufte Fahrverbote der jeweiligen Teilpläne für Karlsruhe, Heidelberg und Pfinztal: - Teilplan Karlsruhe, Maßnahmen M15 und M16, - Teilplan Heidelberg, Maßnahmen und M13 und M14, - Teilplan Pfinztal, Maßnahmen M7 und M8. Zudem wird im Teilplan Karlsruhe die Maßnahme M 14, „LKW-Durchfahrtverbot ab 2010 - ganzjähriges LKWDurchfahrtsverbot (Lieferverkehr frei) in der Reinhold-Frank-Straße im Abschnitt zwischen der Kreuzung Kriegsstraße und dem Mühlburger Tor“ zum Termin 01.07.2023 aufgehoben. › Alle weiteren Maßnahmen bleiben bestehen. Der fortgeschriebene Luftreinhalteplan einschließlich einer Darstellung des Ablaufs des Beteiligungsverfahrens und der Gründe und Erwägungen, auf denen die getroffene Entscheidung beruht, wird für die Dauer von 2 Wochen, von Montag, dem 06.02.2023 bis einschließlich Montag, dem 20.02.2023 - bei der Stadt Karlsruhe, Dienststelle Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, Raum 403, - sowie im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg, Kornmarkt 1 (Erdgeschoss), 69117 Heidelberg, - des Weiteren im Bürgermeisteramt Pfinztal, Rathaus II, Bau- und Umweltamt, Kußmaulstraße 3, 76327 Pfinztal (Flur im Erdgeschoss) - und im Regierungspräsidium Karlsruhe Schlossplatz 1-3, Zimmer 051, Erdgeschoss ausgelegt und kann während der DienstWie entsteht Strom in und für Heidelberg? Das erklärt die RNFSendung „QuasiKlar“ am Holz-Heizkraftwerk im Pfaffengrund Aus den Heidelberger Steckdosen kommt Strom. Klar. Dass dieser überdurchschnittlich zuverlässig jederzeit über ein insgesamt knapp 1.800 Kilometer langes Verteilnetz zur Verfügung steht und immer nachhaltiger unter dem Einsatz erneuerbarer Energien erzeugt wird, dafür sorgen die Stadtwerke Heidelberg. Wie genau Strom aber eigentlich entsteht – das ist eher so quasi klar. Filmdreh im ENERGIEpark Um von der Energieentladung des Zitteraals in der Theorie in die Praxis der professionellen Stromerzeugung zu kommen, besuchte das Moderationsteam der RNF-Sendung „QuasiKlar“ vor Kurzem das Holz-Heizkraftwerk des regionalen Energieversorgers im ENERGIEpark Pfaffengrund. Hier entsteht durch Kraft-Wärme-Kopplung besonders effizient und klimafreundlich Strom und Fernwärme fürs Stadtgebiet. Zusammenmit Heiko Faulhammer, technischemGeschäftsführer der Stadtwerk Heidelberg Umwelt, klärten sie für dieWissenschaftssendung leicht und locker Fragen zu diesem komplexen Thema. Bei einer Begehung der Anlage begleiteten sie den Prozess zur Erzeugung von Strom, beginnend von der Anlieferung des Grün- und Strauchschnitts über die Verbrennung in der Feuerbox, die Feinstofffilter, Rauchgas und Dampfturbine bis hin zum Antrieb des Generators, der den Strom letztendlich erzeugt. „QuasiKlar“ ist eines der neuen, jungen Formate, die das Rhein-NeckarFernsehen (RNF) seinen Zuschauerinnen und Zuschauern bietet. Die unterhaltsame Stromerzeugungs-Sendung „Volle Power“ vom 28. Januar 2023 gibt’s jetzt auf www.rnf.de/quasi-klar Stromerzeugung live erleben: das Moderationsteam von „QuasiKlar“ zusammen mit Heiko Faulhammer (r.) auf dem Dach des Holz-Heizkraftwerks im ENERGIEpark Pfaffengrund. Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.) Florine Oestereich Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr BEKANNTMACHUNGEN
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