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7 stadtblatt  / 13. Oktober 2021 BEKANNTMACHUNGEN Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Referat des Oberbürgermeisters ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Mediengestalterin/Mediengestalter (m/w/d) in der Abteilung Markenkommunikation im Bereich Internationales, Strategie und Protokoll zu beset-zen. Die Bezahlung erfolgt bis Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrags für den öffent- lichen Dienst (TVöD-V). Die Stelle ist zunächst befristet für die Dauer eines Jahres. Bei ent- sprechender Bewährung kann eine Weiterbeschäftigung in Aussicht gestellt werden. Das Amt für Soziales und Senioren sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Fachkraft (m/w/d) mit einem Studienabschluss im sozialpädagogischen oder pflege- beziehungsweise gesundheitswissenschaftlichen Bereich für das Sachgebiet Pflegestützpunkt. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe S 11b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Der Bedarf eignet sich für eine Beset- zung mit einer Vollzeitkraft oder auch mit zwei Teilzeitkräften. Beim Amt für Digitales und Informationsverarbeitung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als IT-Administratorin/IT-Administrator (m/w/d) für den Support im Bereich Schul-IT in der Abteilung Anwender- und Systemservice zu besetzen. Die Tätigkeiten sind nach Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) zu bewerten. Bei mehrjähriger erfolgreicher Ausübung und entsprechender Erfah- rung ist eine Perspektive nach Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) möglich. Eine Verbeamtung kann in Aussicht gestellt werden. Die Musik- und Singschule Heidelberg sucht zum 01. März 2022 eine Lehr kraft (m/w/d) für Klavier und Korrepetition im Umfang von bis zu 30 Deputatsstunden zuzüglich eines Ferienüberhangs von bis zu 135 Unterrichtsminuten/Schulwoche. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) zu bewerten und zunächst befristet für ein Jahr zu be- setzen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive ein- schlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen . Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifi- kationen sowie weiteren Informationen. Bezirksbeirat Weststadt: Mittwoch, 13.Oktober, 18 Uhr Gemeinderat: Donnerstag, 14.Oktober, 16.30 Uhr Stadtentwicklungs- und Bau- ausschuss: Dienstag, 19.Oktober, 17 Uhr Bezirksbeirat Emmerts- grund: Dienstag, 19.Oktober, 18 Uhr Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mitt- woch, 20.Oktober, 17 Uhr Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 21.Okto- ber, 17 Uhr Bezirksbeirat Handschuhs- heim: Donnerstag, 21.Oktober, 18 Uhr www.gemeinderat. heidelberg.de Öffentliche Sitzungen der Veränderungssperre nicht berührt. Ein bei der Stadt eingereichtes Bauge- such gilt gleichzeitig als Antrag auf Ge- nehmigung durch den Umlegungsaus- schuss. Nach § 24 Abs.1 Nr.2 BauGB steht der Stadt Heidelberg beim Kauf von Grundstücken, die in diese Umlegung einbezogen sind, von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans ein allgemeines Vorkaufsrecht zu. V.Vorarbeiten auf Grundstücken Eigentümer und Besitzer haben gemäß § 209 Abs.1 BauGB zu dulden, dass Be- auftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetzbuch zu treffenden Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessun- gen oder ähnliche Arbeiten ausführen. VI. Bekanntgabe des Umlegungs- beschlusses Der Umlegungsbeschluss gilt mit dem auf die ortsübliche Bekanntmachung fol- genden Tag als bekannt gegeben. VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Umlegungsbeschluss kann innerhalb von 6 Wochen seit der Be- kanntmachung Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der Stadt Heidelberg, Vermessungsamt, Gaisbergstraße 7, 69115 Heidelberg, eingereicht werden (§ 217 BauGB). Über den Antrag entscheidet das Landgericht Karlsruhe, Kammer für Bau- landsachen, in Karlsruhe. Der Antrag muss den Verwaltungsakt be- zeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwal- tungsakt angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweis- mittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen. Hinweis: Der Antrag auf gerichtliche Entschei- dung kann zunächst ohne Rechtsanwalt gestellt werden. Für alle weiteren prozes- sualen Erklärungen und Abläufe ist die- ser dann aber zwingend vorgeschrieben (§ 222 BauGB). VIII. Öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestands- verzeichnisses Für die Grundstücke des Umlegungsge- biets wurden eine Bestandskarte und ein Bestandsverzeichnis nach § 53 BauGB ge- fertigt. Bestandskarte und Bestandsver- zeichnis liegen in der Zeit vom 25. Oktober 2021 bis 24. November 2021 beim Vermessungsamt, Gaisbergstraße 7 (Zimmer 205), 69115 Heidelberg, öffent- lich aus und können dort innerhalb der Dienststunden – montags bis donners- tags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr – eingesehen werden.Aufgrund der nicht vorhersehbaren Corona-Lage wird telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer (06221) 58-24060 empfohlen. Stadt Heidelberg Vermessungsamt gez.Jelinek ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungs- aufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist. Für Teilnehmer am SEPA–Lastschriftmandat gilt die „Öffent- liche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt daran, dass jeder Hal- ter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat sowie am Ende der Hundehaltung ebenfalls innerhalb eines Monats dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, Friedrich-Ebert-Platz 3, Tel. 58- 14 360 mitzuteilen. Die Bankverbindun- gen der Stadt Heidelberg entnehmen Sie bitte den Ihnen zugegangenen Abgaben- bescheiden und Rechnungen. Stadt Heidelberg, Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern

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