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stadtblatt  / 13. Oktober 2021 6 STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Umlegung „Emmertsgrund-Süd“ Bekanntmachung des Umlegungs- beschlusses und der Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsver- zeichnisses I. Umlegungsbeschluss Der Umlegungsausschuss der Stadt Hei- delberg hat am 17.11.2020 gemäß § 47 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durch- führung des Baugesetzbuchs (BauGB- DVO) vom 2. März 1998 (GBl. S. 185) die Einleitung der Umlegung „Emmerts- grund-Süd“ beschlossen. Das Umlegungsgebiet wird begrenzt › imWesten, Süden und Osten durch die Straße „Im Emmertsgrund“ und die Jellinekstraße, › im Norden durch die Grünanlage Flst. Nr. 26650. In das Umlegungsverfahren sind folgen- de Grundstücke einbezogen: Flst. Nr. 26651, 26654, 26655, 26656, 26657, 26658, 26659, 26660, 26661, 26662, 26663, 26664, 26665, 26666, 26667, 26668, 26669, 26670, 26671, 26672, 26673, 26674, 26675, 26676, 26677, 26973, 26974, 26975, 26976, 26977, 26978, 26979, 26980, 26981, 26982, 26983, 26984, 26985, 26986, 26987, 26988, 26989, 26990, 26991, 26992, 26993, 26994, 26995, 26996, 26997, 26998 und 26999. Das Umlegungsgebiet ist in der Be- standskarte des Vermessungsamts vom 17.11.2020 dargestellt. Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat bereits durch Beschluss vom 28.03.2019 die Umlegung gemäß § 46 Abs. 1 BauGB angeordnet. Das Umlegungsgebiet liegt im Bereich des gültigen Bebauungsplans „Emmertsgrund – Änderung im Bereich Jellinekstr./Im Emmertsgrund“, der am 16.11.1978 vom Gemeinderat als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen wurde. Sämtliche Grundstückseigentümer wurden im Laufe des Jahres 2020 durch das Vermessungsamt gemäß § 47 Abs. 1 BauGB angehört. Durch die Umlegung soll für die im Um- legungsgebiet liegenden Grundstücke die Erschließung rechtlich gesichert werden. II. Durchführung Die Durchführung der Umlegung obliegt gemäß § 3 Abs. 1 der BauGB-DVO in Ver- bindung mit § 11 der Hauptsatzung der Stadt Heidelberg vom 18. Juni 2020 dem Umlegungsausschuss. Sachbearbeitende Geschäftsstelle ist laut Geschäftsvertei- lungsplan das Vermessungsamt. III. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem Grund- stück oder an einem das Grundstück be- lastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstückes berech- tigt oder den Verpflichteten in der Benut- zung des Grundstücks beschränkt (§ 48 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) werden nach § 50 Abs. 2 BauGB aufgefordert, innerhalb eines Monats von dieser Bekanntmachung an, ihre Rechte bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses (Vermessungs- amt), Gaisbergstraße 7 (Zimmer 205), 69115 Heidelberg, anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nach Ablauf einer vom Umlegungsausschuss nach § 48 Abs. 3 BauGB gesetzten Frist glaubhaft ge- macht, so muss ein Berechtigter die bis- herigen Verhandlungen und Festsetzun- gen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuss dies bestimmt (§ 50 Abs. 3 BauGB). Der Inhaber eines in § 50 Abs.3 BauGB bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsakts zuerst in Lauf gesetzt worden ist. IV. Verfügungs- und Veränderungs- sperre sowie Vorkaufsrecht der Stadt Heidelberg Von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbar- keit des Umlegungsplans dürfen nach § 51 BauGB im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umle- gungsausschusses 1. ein Grundstück geteilt oder Verfügun- gen über ein Grundstück und über Rech- te an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung ei- nes Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird, oder Baulasten neu be- gründet, geändert oder aufgehoben wer- den; 2. erhebliche Veränderungen der Erd- oberfläche oder wesentlich wertsteigern- de sonstige Veränderungen der Grund- stücke vorgenommen werden; 3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertstei- gernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher An- lagen vorgenommen werden; 4. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen er- richtet oder geändert werden. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich geneh- migt worden sind, Vorhaben, von denen die Stadt nach Maßgabe des Bauord- nungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkraft- treten der Veränderungssperre hätte be- gonnen werden dürfen, sowie Unterhal- tungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von Wegwerfen? Denkste! Repair Café lädt wieder zum gemeinsamen Reparieren ein I m Repair Café bringen ehrenamtli- che Reparaturexperten defekte Föh- ne, kaputte Toaster, schleifende Brem- sen oder das löchrige T-Shirt wieder in Ordnung. Das nächstesRepair Café in Heidelberg findet am Samstag, 16. Oktober , statt. Es wird von den Stadt- werken Heidelberg aus dem Fonds für Klimaschutzprojekte gefördert ( www. swhd.de/klimafix ) Von 14 bis 18 Uhr können Bürgerin- nen und Bürger am Samstag erstmals seit knapp eineinhalb Jahren im Har- bigweg 5 in gemütlicher Atmosphä- re gemeinsam mit ehrenamtlichen fachkundigen Laien Schäden an de- fekten Alltagsgegenständen beheben. Mitgebracht werden können defekte Kleinelektrogeräte wie Lampen oder DVD-Player, kleine Möbelstücke, Tex- tilien sowie Spielzeug aus Holz. Sehr aufwendige Reparaturen oder Arbei- ten an größeren elektrischen Geräten wie Kühlschränken oder Waschma- schinen sind leider nicht möglich. Wer bereits weiß, was am defekten Gegenstand kaputt ist, wird gebeten, die notwendigen Ersatzteile mitzu- bringen. Veranstaltet wird das Repair Café von Ökostadt Rhein-Neckar, BUND Heidelberg sowie vom Stadtjugend- ring. Es soll ein Zeichen gegen die Wegwerfgesellschaft setzen und ge- meinschaftliches Reparieren in ge- mütlicher Atmosphäre bei Kaffee und Kuchen ermöglichen. Das Heidelber- ger Repair Café startete bereits 2014 und war damit eines der ersten in Deutschland. 2020 waren es bereits über 1.000. Das Motto des Repair Café: In gemütlicher Atmosphäre Schäden an defekten Alltags- gegenständen beheben (das Bild entstand Anfang 2020). Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg  06221 513-0   unternehmens​ kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Michael Treffeisen Foto: Stadtwerke Heidelberg, Ökostadt Rhein-Neckar e.V. Alle Angaben ohne Gewähr Impressum 3G-Regel Die Teilnahme amRepair Café ist kos- tenfrei und ohne Anmeldung mög- lich. Voraussetzung ist ein tagesak- tueller negativer Corona-Schnelltest, ein Impfnachweis oder ein gültiger Genesenen-Nachweis. www.oekostadt.org/ Repaircafe.html

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