stadtblatt zum Blättern

stadtblatt  / 21. April 2021 5 BEKANNTMACHUNG Genehmigung · Die zwischen der Stadt Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis am 27.01.2021 ge­ schlossene öffentlich-rechtliche Verein- barung zum Aufstiegsfortbildungsförde- rungsgesetz (AFBG) wird gemäß § 25 Abs. 5 des Gesetzes über kommunale Zusam- menarbeit genehmigt. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zumAufstiegsfortbildungsförderungs- gesetz (AFBG) zwischen der Stadt Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis Stadt Heidelberg, vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Prof. Dr. Eckart Würzner,im Folgenden „Stadt” genannt Rhein-Neckar-Kreis, vertreten durch den Landrat Herrn Stefan Dallinger, im Fol- genden „Rhein-Neckar-Kreis” genannt wird Folgendes vereinbart: Präambel Stadt und Rhein-Neckar-Kreis haben mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom 25. Februar 1985 auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgeset- zes vom 14. März 1972 (GBl. S. 67) i. d. F. des zweiten Änderungsgesetzes vom 10. De- zember 1984 (GBl.S.669) i.V.m.§ 25 des Ge- setzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.September 1974 (GBl.S.408) i. d. F. vom 29. Juni 1983 (GBl. S. 229) ein gemeinsames Amt für Ausbildungsför- derung errichtet. Organisatorisch wurde das gemeinsame Amt für Ausbildungsför- derung dem Kreissozialamt angegliedert. Der Rhein-Neckar-Kreis gewährleistet seither die Abwicklung aller Aufgaben,für die das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Heidelberg bis dahin zuständig war. Mit Änderungsvereinbarung vom 9. April 2003 wurde die bestehende Vereinbarung um eine Gemeinkostenpauschale ergänzt. Auf Grundlage von § 19 a Aufstiegsfortbil- dungsförderungsgesetz vom 23. April 1996 (BGl. I S. 623) i. d. F. vom 12. August 2020 (BGl.I S.1936) i.V.m.§ 1 der Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Zuständig- keiten nach dem Aufstiegsfortbildungs- förderungsgesetz (AFBGZuVO) vom 2. Mai 1996 und i.V.m.§ 25 des Gesetzes über kom- munale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974 (GBl.S.408) i.d.F.vom 29. Juni 1983 (GBl. S. 229) wird diesem Amt für Ausbildungsförderung auch die Abwick- lung aller Aufgaben nach dem Aufstiegs- fortbildungsförderungsgesetz übertragen. Dazu wird die folgende Vereinbarung geschlossen § 1 Gegenstand der Vereinbarung Stadt und Rhein-Neckar-Kreis vereinba- ren, dass das gemeinsame Amt für Aus- bildungsförderung, das beim Rhein-Ne- ckar-Kreis besteht, neben der Abwicklung aller Aufgaben nach dem Berufsausbil- dungsförderungsgesetz (BAföG) auch die Abwicklung aller Aufgaben nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) für Antragstellende (im AFBG) mit ständigem Wohnsitz in der Stadt bzw. – bei fehlendem ständigen Wohnsitz im Inland – mit Fortbildungsstätte im Bezirk der Stadt übernimmt. Der Rhein-Neckar- Kreis übernimmt die vorstehendenAufga- ben nach demAFBG in alleiniger örtlicher Zuständigkeit. § 2 Ort,Ausstattung,Räumlichkeiten Der Rhein-Neckar-Kreis stellt das für die Erfüllung der Aufgaben erforderliche Per- sonal, die Räume und die sächliche Aus- stattung zur Verfügung. § 3 Erstattung von Aufwendungen (1) Für die Erstattung von personellen und sächlichen Aufwendungen sowie der an- teiligen Gemeinkosten gelten die §§ 3 und 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg hinsichtlich des ge- meinsamen Amtes für Ausbildungsför- derung vom 25. Februar 1985 und deren Änderungsvereinbarung vom 9.April 2003 entsprechend. (2) Im Falle einer nachträglich eintreten- den Steuerpflicht gelten alle aufgeführten Kostenerstattungen als Nettobeträge und die Umsatzsteuer wird nach dem jeweils geltenden Steuersatz nachgefordert. § 4 Abrechnungsmodalitäten Der Rhein-Neckar-Kreis ist berechtigt, jährlich zum 1. April und 1. Oktober Ab- schläge auf die voraussichtlichen Kosten anzufordern. Die Abrechnung ist bis zum 31.Mai des folgenden Jahres zu erstellen. § 5 Kündigungsfristen Diese Vereinbarung kann von jedem der Beteiligten mit einer Frist von sechs Mo- naten zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. § 6 Datenschutz Der Rhein-Neckar-Kreis sichert zu,dass er die ihm bekannt gewordenen personen- bezogenen Daten nur zur Erfüllung der in diesem Vertrag genannten Aufgaben ver- arbeitet und die datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches (§§ 67 ff SGB X,§ 27 a AFBG), in der jeweils gültigen Fassung beachtet.Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind die damit beauf- tragten Beschäftigten auf das Datenge- heimnis zu verpflichten. § 7 Salvatorische Klausel / Schriftform (1) Sollte eine Bestimmung dieses Ver- Hohe Investitionen in den Straßenbau Die wichtigsten Baustellen in Heidel- bergs Stadtzentrum und in den Stadtteilen G leissanierung, Erschließung der Konversionsflächen, Breit- bandausbau – in Heidelberg wird auch in diesem Jahr wieder viel ge- baut.Die Arbeiten bringen auch Aus- wirkungen auf den Verkehr mit sich, besonders dann, wenn Hauptver- kehrsstraßen betroffen sind.Wo und wann in Heidelberg gebaut wird, da- rüber informiert die Stadt mit ihrer Baustellenliste 2021. Damit erfahren Bürgerinnen und Bürger auf einen Blick, welche Maßnahmen geplant sind,wie lange diese voraussichtlich dauern und mit welchen Einschrän- kungen für den Rad-, Auto- oder öf- fentlichen Nahverkehr zu rechnen ist. Unter www.heidelberg.de/ baustellen können sie sich online über die geplanten Arbeiten infor- mieren. „Auch in Zeiten von Corona führen wir die Bautätigkeiten in der Stadt weiter. Denn die Maßnahmen sind eine wichtige Investition in unsere Infrastruktur“, sagt Erster Bürger- meister Jürgen Odszuck: „Mit den Gleis- und Leitungsarbeiten in der Karlsruher Straße oder der Män- gelbeseitigung am Adenauerplatz kommen wieder einige Arbeiten auf die Heidelbergerinnen und Heidel- berger zu. Mit unserer Baustellen- übersicht informieren wir frühzei- tig darüber, wann wo gebaut wird, damit sich die Menschen darauf einstellen können.“ Bürgermeister Raoul Schmidt-La- montain, Dezernent für Klima- schutz, Umwelt und Mobilität, ergänzt: „Viele der geplanten Maß- nahmen kommen unmittelbar der Verkehrssicherheit und dem Ausbau des Rad-, Fuß- und öffentlichen Nah- verkehrs zugute.Ein Beispiel sind die Gleisarbeiten in der Karlsruher Stra- ße, aber auch die laufenden Arbeiten für den Radverkehrsversuch an der Bundesstraße 37.Alle Baustellen sind eng aufeinander abgestimmt,um die Auswirkungen auf den Verkehr mög- lichst gering zu halten.“ Die Baustellen im Stadtzentrum Adenauerplatz , Kreuzungsbereich Sofienstraße/Friedrich-Ebert-An- lage: Asphaltsanierung (Mängelbe- seitigung) – seit 16. April rund vier Wochen, fast ausschließlich an den Wochenenden; Umleitung für Auto- und Radverkehr ausgeschildert. Bergheimer Straße : Asphaltarbeiten im rnv-Gleisbereich auf Höhe der Emil-Maier-Straße sowie Mängel- beseitigung in der Kreuzung Mit- termaierstraße – rund eine Woche Anfang Mai, Fahrbahnsperrung in Richtung Innenstadt, Umleitung ist ausgeschildert Merianstraße (Universitätsplatz) , zwischen Grabengasse und Heu- gasse: Leitungsarbeiten (Fernwär- me, Wasser, Strom, Glasfaser, Licht), Arbeiten im gesamten Straßenquer- schnitt, Fuß- und Radverkehr wird punktuell umgeleitet – erster Bauab- schnitt Mai bis November 2021. lgr Alle Baustellen unter www.heidelberg.de/baustellen Im Kreuzungsbereich Sofienstraße/Friedrich-Ebert-Anlage wird der Asphalt saniert. Gearbeitet wird fast ausschließlich an den Wochenenden. ( Foto Stadt Heidelberg)

RkJQdWJsaXNoZXIy NTc3MjYx