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7 stadtblatt  / 10. Februar 2021 Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg  06221 513-0  unternehmens​ kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Florine Oestereich Foto: Stadtwerke Heidelberg, Tobias Dittmer Alle Angaben ohne Gewähr STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN Impressum Herausgeberin Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Markt- platz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Lisa Grüterich (lgr), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Anna-Lena Kiewiet (kie), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de Den eigenen Energieeinsatz im Blick Energiemanagement- system der Stadtwerke Heidelberg nach ISO 50001 zertifiziert M it dem Fokus auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit haben die Stadtwerke Heidelberg bereits vor rund 25 Jahren ein Umweltmanage- ment nach der europäischen EMAS- Verordnung eingeführt. Seither steht Umweltschutz im betrieblichen All- tag fest auf der Agenda. Um sich ver- tieft mit dem eigenen Energieeinsatz zu befassen, hat der Energieversorger nun ein Energiemanagement nach der Norm DIN EN ISO 50001 ergänzt. Ein weiterer Beitrag des Unterneh- mens zumKlimaschutz inHeidelberg . Energieflüsse erfasst Im ersten Schritt haben die Stadt- werke Heidelberg dazu die zahlrei- chen Energieflüsse bei ihren Tätig- keiten erfasst und bewertet – von der Energieerzeugung und -lieferung über die Wassergewinnung und -verteilung und die Verwaltung bis hin zum Betrieb der Bäder und der Parkhäuser. So können nun Einspar- potenziale konkret identifiziert wer- den.Weiter wird die Energieeffizienz in der Beschaffung berücksichtigt sowie das Bewusstsein für Energie- sparen im Unternehmen gestärkt. Alle Gesellschaften zertifiziert Externe Prüfer überzeugten sich schließlich von der Eignung des Managementsystems: Als Ergebnis erhielt jede Gesellschaft der Stadt- werke Heidelberg ein Zertifikat als offizielle Bestätigung für ein funk- tionierendes System. „Über diese Anerkennung unseres Engagements freuen wir uns sehr“, sagt Falk Gün- ther, Geschäftsführer der Stadtwer- ke Heidelberg Netze. „Als kommu- nales Unternehmen haben wir eine Vorbildfunktion, die wir gerne über- nehmen.“ Die Geschäftsführung der Stadtwerke Heidelberg mit den Zertifikaten für das Ener- giemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 für den Gesamtkonzern sowie für die einzelnen Tochtergesellschaften dem Wahlschein vorgedruckte Versiche- rung an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe von Ort und Tag, steckt den zu- geklebten Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein einzeln in den amtlichen (hellroten) Wahlbriefum- schlag, verschließt diesen und sendet ihn auf dem Postwege oder auf andere Weise so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief- umschlag angegebene Stelle, dass er spä- testens am Wahltag (14. März 2021) bis 18:00 Uhr dort eingeht. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne be- sondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abge- geben werden. Wahlberechtigte,die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Ab- gabe einer Stimme gehindert sind, kön- nen sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen.Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberech- tigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzuläs- sigkeit ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten er- setzt oder verändert oder wenn ein Inter- essenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Heidelberg,den 10.02.2021 Prof.Dr.Eckart Würzner Kreiswahlleiter ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungs- aufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist. Für Teilnehmer am SEPA–Lastschriftmandat gilt die „Öffentli- che Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt dar- an, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat sowie am Ende der Hunde- haltung ebenfalls innerhalb eines Monats dies dem Kämmereiamt der Stadt Hei- delberg, Abteilung Kasse und Steuern, Friedrich-Ebert-Platz 3, Tel. 58-14 360, mitzuteilen. Die Bankverbindungen der Stadt Heidel- berg entnehmen Sie bitte den Ihnen zuge- gangenen Abgabenbescheiden und Rech- nungen. Stadt Heidelberg,Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Ungültiger Dienstausweis Der am 20. Dezember 1993 unter Nummer 1075 von der Stadtverwaltung Heidelberg ausgestellte Dienstausweis für den Mitar- beiter Wolfgang Baus wurde verloren und wird hiermit für ungültig erklärt. NÄCHSTE GREMIENSITZUNGEN › Gemeinderat: Mittwoch, 10. Februar 2021,Neuer Sitzungssaal,Marktplatz 10 Der Gemeinderat tagt in der Neuen Aula der Universität. Die Sitzung wird in den Neuen Sitzungssaal im Rathaus übertra- gen. Dort können Besucherinnen und Be- sucher die Sitzung verfolgen. Nachstehende Sitzungen finden im Neuen Sitzungssaal oder Großen Rathaussaal im Rathaus, Marktplatz 10, statt. Die Gremien- mitglieder schalten sich digital in die Sit- zungen zu. Für die Öffentlichkeit werden begrenzt Besucherplätze vor Ort angeboten. › Stadtentwicklungs- und Bauaus- schuss: Dienstag,23.Februar,17 Uhr › Ausschuss für Klimaschutz,Umwelt und Mobilität: Mittwoch,24.Februar, 17 Uhr › Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag,25.Februar,17 Uhr › Bezirksbeirat Boxberg: Donnerstag, 25.Februar,18 Uhr Die Tagesordnungen der Sitzungen stehen ab etwa eine Woche vor dem jeweiligen Sitzungstermin unter www.gemeinde rat.heidelberg.de zur Verfügung .

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